DEKRA - unabhängige Sachverständige ?
Der Mandant hatte nach einem Haftpflichtschaden bei der DEKRA ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige nahm jedoch falsche Fahrzeugdaten auf und ermittelte den Wiederbeschaffungs,- und Restwert zu hoch. Der Mandant hatte sich im Rahmen seiner - nach ständiger BGH-Rechtsprechung anerkannten - Dispositionsfreiheit für den Kauf eines neuen KFZ´s zu dem Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten entschieden. Der entstandene Schaden wurde der DEKRA mitgeteilt. Diese antwortet nun durch Ihre Rechtsabteilung: “Ihre Mandantschaft hat im vorliegenden Fall aber im Vorfeld einer Entscheidung, ohne Weisung durch die Versicherung, gehandelt.”
Liebe DEKRA, im Haftpflichtrecht besteht KEINE Weisungsbefugnis der Versicherung ! Durch eine solche Auffassung, die Restwertermittlung durch Online-Börsen sowie den Ansatz von mittleren durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen anstatt der der markengebundenen Fachwerkstätten muss man sich als Anwalt fragen, inwieweit denn überhaupt durch die DEKRA eine Neutralität gegeben ist ! Meine Auffassung ist eindeutig - NEIN !