DEKRA Claims Services GmbH rudert zurück
Die Verkehrsanwälte informieren:
Vergleichsbeschluss in Sachen DEKRA Claims Services GmbH
Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht war im Februar 2009 von Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern auf die Aktivitäten der DEKRA Claims Services GmbH aufmerksam gemacht worden. Daraufhin wurde vor dem Landgericht Köln Klage gegen die DEKRA Claims Services GmbH eingereicht. Das Verfahren wurde durch den Vergleichsbeschluss des LG Köln vom 18./26.01.2010 beendet.
In der Präambel des Vergleichs wird festgestellt, dass die DEKRA Claims Services GmbH aus wirtschaftlichen Gründen entschieden habe, das Projekt “Schadensmanagement Plus” nicht fortzuführen. Die DEKRA Claims Services GmbH verpflichtet sich in dem Vergleich, nicht mehr zur Akquise von Schadensabwicklung werbend an Autohäuser und/oder Kunden solcher Autohäuser unter Hinweis auf das von ihr entwickelte Konzept “Schadenmanagement PLUS für Autohäuser” heranzutreten. Sie wird alle Autohäuser, die in das Pilotprojekt “Schadensmanagement PLUS” eingebunden waren, auffordern, nicht mehr für dieses zu werben oder diesbezügliche Werbeunterlagen zu verteilen.
Sicherlich keine schlechte Nachricht, jedenfalls nicht für die Geschädigten.