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	<title>Kommentare zu: DEBEKA &#8211; Ganz schlechter Stil</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>Von: RA Kroll_Berlin</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/comment-page-1/#comment-5840</link>
		<dc:creator>RA Kroll_Berlin</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2011 14:43:28 +0000</pubDate>
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		<description>und nu? Gibts was Neues?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>und nu? Gibts was Neues?</p>
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		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/comment-page-1/#comment-3116</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jan 2011 13:28:50 +0000</pubDate>
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		<description>@ RA Kroll: 

Letzteres. ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ RA Kroll: </p>
<p>Letzteres. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Von: RA Kroll_Berlin</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/comment-page-1/#comment-3115</link>
		<dc:creator>RA Kroll_Berlin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jan 2011 13:08:38 +0000</pubDate>
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		<description>@ RA Melchior

Verweisung wegen Streitwert f&#252;r den Anspruch oder Berufung, weil abgewiesen? 

&#196;rgere mich mit der DEVK als eigene KH gerade in &#228;hnlicher Sache rum.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ RA Melchior</p>
<p>Verweisung wegen Streitwert f&#252;r den Anspruch oder Berufung, weil abgewiesen? </p>
<p>&#196;rgere mich mit der DEVK als eigene KH gerade in &#228;hnlicher Sache rum.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/comment-page-1/#comment-3112</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jan 2011 08:57:54 +0000</pubDate>
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		<description>@ RA Kroll

Das Amtsgericht kniff, das Landgericht m&#246;ge es richten ... ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ RA Kroll</p>
<p>Das Amtsgericht kniff, das Landgericht m&#246;ge es richten &#8230; <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	<item>
		<title>Von: RA Kroll_Berlin</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/comment-page-1/#comment-3111</link>
		<dc:creator>RA Kroll_Berlin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jan 2011 08:46:13 +0000</pubDate>
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		<description>Darf man erfahren, wie die Sache ausgegangen ist?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Darf man erfahren, wie die Sache ausgegangen ist?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/comment-page-1/#comment-1526</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Dec 2009 23:50:05 +0000</pubDate>
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		<description>… und auf nette weitere Diskussionen in 2010.


Immer gerne :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>… und auf nette weitere Diskussionen in 2010.</p>
<p>Immer gerne <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/comment-page-1/#comment-1524</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Dec 2009 19:07:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/#comment-1524</guid>
		<description>@ Versicherungsfuzzi: 


Wieso ich zur Geltendmachung eigener Anspr&#252;che des Mandanten das Schadensgutachten des Gegners brauche, hatte ich doch schon mitgeteilt: Zur Pr&#252;fung der Frage, ob sich aus dem Schadenbild eventuell (!) irgendwelche R&#252;ckschl&#252;sse auf eine &#252;berh&#246;hte Geschwindigkeit der Gegnerin ziehen lassen. 

Bei aller Klagefreudigkeit: Den Unfallgegner zu verklagen, dessen &#252;berh&#246;hte Geschwindigkeit schlichtweg in’s Blaue hinein nur zu behaupten und dann darauf zu hoffen, dass Gericht und Gegenseite nicht merken, dass ich hier mit einem Ausforschungsbeweis zu arbeiten versuche, ist nicht mein Stil. 

Auch dass dem Mandanten doch bereits der Anspruch fehlt, sehe ich nicht so - sei es unter dem Gesichtspunkt der Verfolgung eigener Schadensersatzanspr&#252;che oder aber - um so sicherer - um die Regulierungsentscheidung zu &#252;berpr&#252;fen. 

Den Verweis auf den Direktanspruch des Gesch&#228;digten aus § 3 PflVersG - eine Besonderheit des Kfz-Haftpflichtrechts - halte ich - bei allem Respekt - f&#252;r abwegig. Wie bereits gesagt, der Schadensersatzanspruch des Gegners geht gegen meinen Mandanten und nur wegen § 3 PflVersG auch gegen seine Versicherung. Mit der Frage, wem die Belege zur Anspruchsbegr&#252;ndung vorzulegen sind, hat das nichts zu tun. 

Und dass sich hier jemand an mein schneidiges Klage-Verhalten erinnert hat, mag ebenso sein wie es auch beabsichtigt ist, immer nach dem Motto: Ein Anspruchsschreiben, ggf. eine Mahnung und dann Klage! 

Ebenfalls Gru&#223; und guten Rutsch!

... und auf nette weitere Diskussionen in 2010.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Versicherungsfuzzi: </p>
<p>Wieso ich zur Geltendmachung eigener Anspr&#252;che des Mandanten das Schadensgutachten des Gegners brauche, hatte ich doch schon mitgeteilt: Zur Pr&#252;fung der Frage, ob sich aus dem Schadenbild eventuell (!) irgendwelche R&#252;ckschl&#252;sse auf eine &#252;berh&#246;hte Geschwindigkeit der Gegnerin ziehen lassen. </p>
<p>Bei aller Klagefreudigkeit: Den Unfallgegner zu verklagen, dessen &#252;berh&#246;hte Geschwindigkeit schlichtweg in’s Blaue hinein nur zu behaupten und dann darauf zu hoffen, dass Gericht und Gegenseite nicht merken, dass ich hier mit einem Ausforschungsbeweis zu arbeiten versuche, ist nicht mein Stil. </p>
<p>Auch dass dem Mandanten doch bereits der Anspruch fehlt, sehe ich nicht so &#8211; sei es unter dem Gesichtspunkt der Verfolgung eigener Schadensersatzanspr&#252;che oder aber &#8211; um so sicherer &#8211; um die Regulierungsentscheidung zu &#252;berpr&#252;fen. </p>
<p>Den Verweis auf den Direktanspruch des Gesch&#228;digten aus § 3 PflVersG &#8211; eine Besonderheit des Kfz-Haftpflichtrechts &#8211; halte ich &#8211; bei allem Respekt &#8211; f&#252;r abwegig. Wie bereits gesagt, der Schadensersatzanspruch des Gegners geht gegen meinen Mandanten und nur wegen § 3 PflVersG auch gegen seine Versicherung. Mit der Frage, wem die Belege zur Anspruchsbegr&#252;ndung vorzulegen sind, hat das nichts zu tun. </p>
<p>Und dass sich hier jemand an mein schneidiges Klage-Verhalten erinnert hat, mag ebenso sein wie es auch beabsichtigt ist, immer nach dem Motto: Ein Anspruchsschreiben, ggf. eine Mahnung und dann Klage! </p>
<p>Ebenfalls Gru&#223; und guten Rutsch!</p>
<p>&#8230; und auf nette weitere Diskussionen in 2010.</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/comment-page-1/#comment-1523</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Dec 2009 17:00:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/debeka-ganz-schlechter-stil/#comment-1523</guid>
		<description>@RA Melchior:

Seit wann ben&#246;tigen Sie zur Geltendmachung eigener Anspr&#252;che des Mandanten das Schadensgutachten des Gegners?

RA Schepers hat es angesprochen: Verklagen Sie den Unfallgegner und f&#252;hren Sie den Beweis bei Gericht. Der gerichtlich bestellte Sachverst&#228;ndige wird die erforderlichen Unterlagen bekommen, wenn ein entsprechender Beweisbeschluss vorgelegt wird.

Die Frage nach Einwendungen des Versicherers stellt sich vorliegend auch nicht: Es fehlt Ihrem Mandanten doch bereits am Anspruch!

Aus dem Direktanspruch des Gesch&#228;digten (§ 3 PflVersG) folgt, dass er alleine entscheidet, an wen er Anspr&#252;che aus dem Unfallgeschehen stellt. Folglich entscheidet er gleichzeitig auch alleine dar&#252;ber, wer Einsicht in seine Regulierungsunterlagen erh&#228;lt.

Ob und an wen der Versicherer diese Unterlagen weitergeben DARF, hat er unter Abw&#228;gung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten und seinem Auftrag zur Ermittlung aller regulierungsrelevanten Umst&#228;nde im Einzelfall zu entscheiden.

Er MUSS sie jedenfalls  nicht weitergeben. 

Wenn dies im Einzelfall geschieht, dann sicher nur in einem Regulierungsklima, in  dem der Sachbearbeiter den Eindruck hat, mit dem Anwalt des VN am gleichen Strick und in dieselbe Richtung zu ziehen.

Wer es hin bekommt, eine solche Sache anh&#228;ngig zu machen, braucht sich doch nicht wirklich zu wundern, oder?

&#220;brigens haben die meisten Sachbearbeiter ein gutes Ged&#228;chtnis, wenn es um Briefk&#246;pfe von Kanzleien geht. Man wei&#223;, mit welcher Kanzlei man zusammenarbeiten kann, egal auf welcher Seite der Anwalt steht. 

Kann gut sein, dass sich hier jemand an Ihr schneidiges Klage-Verhalten erinnert hat...

Gru&#223; und guten Rutsch!


Versicherungsfuzzi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@RA Melchior:</p>
<p>Seit wann ben&#246;tigen Sie zur Geltendmachung eigener Anspr&#252;che des Mandanten das Schadensgutachten des Gegners?</p>
<p>RA Schepers hat es angesprochen: Verklagen Sie den Unfallgegner und f&#252;hren Sie den Beweis bei Gericht. Der gerichtlich bestellte Sachverst&#228;ndige wird die erforderlichen Unterlagen bekommen, wenn ein entsprechender Beweisbeschluss vorgelegt wird.</p>
<p>Die Frage nach Einwendungen des Versicherers stellt sich vorliegend auch nicht: Es fehlt Ihrem Mandanten doch bereits am Anspruch!</p>
<p>Aus dem Direktanspruch des Gesch&#228;digten (§ 3 PflVersG) folgt, dass er alleine entscheidet, an wen er Anspr&#252;che aus dem Unfallgeschehen stellt. Folglich entscheidet er gleichzeitig auch alleine dar&#252;ber, wer Einsicht in seine Regulierungsunterlagen erh&#228;lt.</p>
<p>Ob und an wen der Versicherer diese Unterlagen weitergeben DARF, hat er unter Abw&#228;gung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten und seinem Auftrag zur Ermittlung aller regulierungsrelevanten Umst&#228;nde im Einzelfall zu entscheiden.</p>
<p>Er MUSS sie jedenfalls  nicht weitergeben. </p>
<p>Wenn dies im Einzelfall geschieht, dann sicher nur in einem Regulierungsklima, in  dem der Sachbearbeiter den Eindruck hat, mit dem Anwalt des VN am gleichen Strick und in dieselbe Richtung zu ziehen.</p>
<p>Wer es hin bekommt, eine solche Sache anh&#228;ngig zu machen, braucht sich doch nicht wirklich zu wundern, oder?</p>
<p>&#220;brigens haben die meisten Sachbearbeiter ein gutes Ged&#228;chtnis, wenn es um Briefk&#246;pfe von Kanzleien geht. Man wei&#223;, mit welcher Kanzlei man zusammenarbeiten kann, egal auf welcher Seite der Anwalt steht. </p>
<p>Kann gut sein, dass sich hier jemand an Ihr schneidiges Klage-Verhalten erinnert hat&#8230;</p>
<p>Gru&#223; und guten Rutsch!</p>
<p>Versicherungsfuzzi</p>
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