DA direkt und der “Totalschaden”

Laut Gutachten betrugen die Reparaturkosten brutto 1720,76 €, der Wiederbeschaffungswert lag bei 1800,00 €. Was schreibt heute mir die DA DIREKT ?

“Die Reparaturkosten übersteigen den Wert des Fahrzeuges, den es vor Schadenereignis hatte. Wir haben den Schadenfall daher auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet”

Einem versierten Leser ist klar, was die DA direkt ausdrücken möchte. Eine Reparatur hat nicht stattgefunden und fiktive Reparaturkosten erhält der Geschädigte nämlich nur noch, wenn die Reparaturkostensumme geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Dies ist hier der Fall, aber nach 6 Monaten steht dem Mandanten natürlich noch die Abrechnung auf Gutachtenbasis zu. Wir werden sehen, wie sich die DA Direkt in 4 Monaten verhält.

Eine Antwort zu “DA direkt und der “Totalschaden””

  1. SV G.Eiserbeck sagt:

    Hallo,
    sehr interessante Vorgehensweise, aber leider gibt es nur wenige Anwälte die das machen. Wenn ich immer die Werbung in unserer Presse sehe mit den so genannten Experten für Verkehrsrecht und dann mit denen eine Unfallabwicklung durchziehen muss, dann wünsche ich mir, dass die mal öfter auf Ihre Seite schauen würden.
    MfG G.Eiserbeck

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