DA Direkt - dreister geht es kaum noch
Mandant war unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Er entschied sich teilweise Nutzungsausfall geltend zu machen. Für 2 Tage brauchte er einen Mietwagen. Die Reparatur dauerte sodann vom 15.12.05 bis 27.12.05. Die DA direkt zahlte Nutzungsausfall für den Zeitraum vom 15.12. bis 20.12.2006. Für den Mietwagen erstattete sie Vorhaltekosten, da der der Mandant bitte die Mietwagenkonzession vorlegen soll. Der weitere Zeitraum für den Nutzungsausfall vom 22.12.2005 bis 27.12.2005 wurde auch auf Anforderung “totgeschwiegen”. Der RA wandte sich sodann an die BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdientleistungsaufsicht). Die DA direkt gestand ein, dass die Beschwerde insbesondere hinsichtlich des weiteren Nutzungsausfalls berechtigt sei und kündigte Zahlung an. Das Schreiben datiert vom 22.05.2006. Am 12.07.2006 wurde an die Zahlung erinnert. Es erfolgte eine prompte Reaktion mit Schreiben vom 17.07.2006 “Den Nutzungsausfall hatten wir bereits am 08.03.206 an Sie überwiesen”.
Lieber Sachbearbeiter L… in Oberursel. Ja, am 08.03.2006 wurden 325,00 € überwiesen und zwar für den Zeitraum vom 15.12.2006 bis 20.12.2006. Ihre Direktion hatte aber zugesichert die weiteren 325,00 € für den Zeitraum vom 22.12.2005 bis 27.12.2006 zu zahlen. Ihre Direktion hatte der BAFIN bereits mitgeteilt, dass Sie, der Sachbearbeiter L…”es bereits übersehen hatte, den restlichen Nutzungsausfall” noch abzurechnen.
Noch anbei - natürlich stimmte die Direktion auch der Beschwerde dahingehned zu, dass die Aufforderung, der Kunde solle die Konzession vorlegen “besser hätte unterbleiben sollen”.