DA direkt - das Problem der fiktiven Abrechnung
Grundsätzlich erhält der Geschädigte die fiktiven Reparaturkosten nur für den Fall, dass die Reperaturkostensumme geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert - außer er kann nachweisen, dass er das beschädigte Fahrzeug 6 Monate weiternutzt. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes hatte ich bereits hier hingewiesen. Dieser Zeitmoment ist jetzt verstrichen und die Differenz wurde geltend gemacht, nachdem bereits die DA-Direkt im selben Schadenfall unklar formulierte. Auch hierüber wurde hier berichtet. Der Nachweis der Weiternutzung wurde nunmehr geführt und die DA direkt schreibt nun: “Wir bitten um Übersendung der Reparaturrechnung bzw. Reparaturnachweis.” Trotz klarer Sach,- und Rechtslage muss man wohl nunmehr wieder die Gerichte bemühen ….
30. Mai 2007 at 21:38
Tja, da fragt sich: Sture Ignoranz, oder - noch schlimmer - nicht fähig, zu lesen?