DA direkt – Chaotisch

Kurze Übersicht über eine Schadensregulierung, wie sie nicht sein sollte:

13.o3.2010: Verkehrsunfall, höchstwahrscheinlich Totalschaden
17.o3.2010: Erste Information an DA direkt
16.o3.2010: Erstellung des Sachverständigengutachtens: Totalschaden
19.o3.2010 Spezifiziertes Anspruchsfax mit Vollmacht an DA direkt
29.o3.2010: Bestätigung durch DA direkt: VN hat Schaden aber noch nicht gemeldet
29.o3.2010: Da direkt schreibt an Mandanten selbst (!) und übersendet Fragebogen
o1.o4.2010 Fax an DA direkt mit Hinweis auf meine Bevollmächtigung und Anspruchsfax vom 19.o3.2010
o7.o4.2010: Anruf bei DA direkt: Schadensanzeige liegt vor, Verschulden des Gegners eindeutig, Kollegin der Sachbearbeiterin wundert sich, weshalb noch nicht reguliert wurde, sichert Rückruf zu.
o9.o4.2010: Erneuter Anruf bei DA direkt: Wo bleibt der Rückruf? Sachbearbeiterin entschuldigt sich vielmals, Regulierung soll sofort erledigt werden.
12.o4.2010: Eingang eines Schreibens der DA direkt, in dem ca. drei Wochen nach Eingang des Sachverständigengutachtens (!) lediglich auf ein Restwertgebot eines professionellen Aufkäufers verwiesen wird – „vorbehaltlich der Prüfung unserer Eintrittspflicht”. Keine Spur von irgendeiner Schadensregulierung. Dazu aber der erhellende Satz:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen Betrag bei einer eventuellen (!) Abrechnung des Schadens zu Grunde legen werden. Wir verweisen hierzu auf die jedem Geschädigten obliegende Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB.

Tatsächlich geht mein Verständnis für diese schlampige Schadensregulierung gegen Null. Im Übrigen verweise ich meinerseits auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH (vgl. auch OLG D’df I-1 U 128/05 vom 19.12.2005), wonach der Geschädigte eines Verkehrsunfalls nicht verpflichtet ist, nach Übersendung des Schadensgutachtens an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers mit der Veräußerung des Unfallfahrzeugs zu warten, bis die Haftpflichtversicherung oder der Unfallverursacher eventuell ein (höheres) Restwertangebot vorlegt.

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