D.A.S. versteht die die BGH-Entscheidung zu den Stundenverrechnungssätzen nicht

Wir hatten bereits mehrfach auf die aktuelle BGH-Entscheidung zu den Stundenverrechnungssätzen hingewiesen. Ein Auszug lautet wie folgt:

Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen “freien Fachwerkstatt” verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.

Da die D.A.S. auf eine Referenzfirma verwiesen hatte, hatten wir bei der D.A.S. Belege und Zertifikate der Referenzfirma angefordert, die den Qualitätsstandard belegen. Was schreibt heute die D.A.S. ?

uns liegen keine Zertifikate der Referenzfirmen vor. Diese können Sie eventuell direkt über die Werkstätten anfordern.

Ich denke, da hat sich jemand noch keine Gedanken über die BGH-Entscheidung gemacht ! Leider verrät die D.A.S. in dem Schreiben nicht, ob sie nun zahlen wird.

Eine Antwort zu “D.A.S. versteht die die BGH-Entscheidung zu den Stundenverrechnungssätzen nicht”

  1. Hans Beck Sagt:

    Hallo
    Sie haben wohl völlig vergessen,dass wenn ein Anwalt eingeschaltet ist,
    es eine Strafbearbeitungszeit gibt.Schließlich will man diese Besserwisser
    nicht auch noch füttern. Die sollen ihrenLebensunterhalt durch ehrliche und anständige Arbeit verdienen.

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