CONDOR - versteht „Porsche” nicht
Der Mandant hatte einen Verkehrsunfall, die Condor beauftragte einen Sachverständigen. Dieser ermittelte die Reparaturkosten seines PKWs auf der Basis des Stundensatzes einer markengebundenen Fachwerkstatt einschließlich Verbringungskosten
Die Condor regulierte nicht unverzüglich, der Mandant ließ seinen PKW in einer kleinen Werkstatt reparieren, wobei die Reparaturkosten netto ca. 20 % günstiger als veranschlagt ausfielen. Daher habe ich die Condor aufgefordert, u.a. die kalkulierten Netto-Reparaturkosten zu zahlen.
Diese meinte hingegen, diesbezüglich stünde dem Mandanten nur der Ausgleich der Reparaturrechnung zu. Natürlich mit Hinweis auf die „Rechtsprechung des BGH” wurde - insoweit zutreffend - argumentiert, der Geschädigte habe die Wahl, fiktiv oder konkret abzurechnen. Diese Wahl habe er nunmehr getroffen, eine „Vermischung beider Wahlmöglichkeiten, d.h. eine fiktive Abrechnung lt. Gutachten” komme nicht in Betracht.
Auch so ein gerne - und selten zutreffend - von Versicherungen gebrauchtes Argument, die nach der Rechtsprechung des BGH in der Tat grundsätzlich nicht zulässige Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung. Nur, dass diese keineswegs immer schon dann vorliegt, wenn ein Geschädigter fiktiv abrechnet und daneben noch andere Kosten geltend macht, wird oft übersehen.
Schlimmer noch, wenn - wie hier - verkannt wird, dass der Geschädigte trotz durchgeführter (billigerer) Reparatur tatsächlich nichts anderes tut, als nach wie vor zulässigerweise fiktiv abzurechnen.
Das AG Schwerin (12 C 42/07 vom 30. März 2007) beschied die entsprechende Klage - im Prozess hatte die Condor sich im Wesentlichen damit verteidigt, der Geschädigte dürfe an den Schaden nicht verdienen und zudem seien Verbringungskosten tatsächlich nicht angefallen - in erfreulicher Klarheit, die m.E. eine Veröffentlichung verdient:
„Mit der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.06.1989 NJW 1989, Seite 3009), ist klargestellt, dass eine Pflicht zur Vorlage einer Reparaturrechnung nicht gegeben ist. Statt dessen ist der Geschädigte auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berechtigt, von der Wahlmöglichkeit der Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten, die durch einen Sachverständigen festgestellt wurden oder die tatsächliche entstandenen Reparaturkosten nach Reparatur abzurechnen (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 17.10.2006, VI ZR 249/05, NJW 2007, Seite 67 ff).” …
Spätestens nach der sogenannten „Porsche-Entscheidung” (BGH, Urteil vom 29.04.2003,VI ZR 398/02, NJW 2003, Seite 2086 ff) ist indes hinreichend festgestellt, dass ein Ersatz der Reparaturkosten auf der Basis der Ersatzteilpreise und Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt auch bei der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten zulässig ist. Da - mittlerweile wohl üblicherweise - markengebundenen Fachwerkstätten über keinerlei eigene Lackiermöglichkeiten mehr verfügen, fallen bei einer Reparatur in einer markengebunden Fachwerkstatt mithin regelmäßig auch Verbringungskosten in eine Lackierfachwerkstatt an. Deshalb sind Verbringungskosten nach der überwiegenden Rechtsprechung auch bei fiktiver Abrechnung regelmäßig erstattungsfähig (vgl. z.B. nur OLG Dresden, DAR 2001, Seite 455), wo diese ebenfalls wohl konkret nie anfallen können. …
Sowohl die tatsächlich aufgewendeten Teilekosten, insbesondere aber auch die aufgewendeten Arbeitskosten für die Karosserie- und Lackierarbeiten in der einfachen Werkstatt lagen im vorliegenden Fall deutlich unter den kalkulierten Kosten für eine Marken - und einer externen Lackierfachwerkstatt. Sie bieten damit ein deutliches Indiz dafür, dass der Kläger mit der Beauftragung einer schlichteren Werkstatt auch eine qualitativ einfachere Reparatur hinnahm. Diese Beschränkung darf indes nicht dem Schädiger zugute kommen.”
Na also!
06. April 2007 um 09:52
Vergleiche DEVK-Beitrag vom 3.4.
Bei den Versicherungen herrscht wohl “Arbeitsteilung”.
CONDOR und DEVK versuchen es mit Vermischhung fiktiv / konkret.
HUK mit der 6-Monats-Frist und SV-Honorar.
Welche sonstigen “Schlachtfelder” haben sich die Versicherungen aufgeteilt?
07. April 2007 um 12:10
Arbeitsteilung gibt es nur in speziellen Gebieten, wie z.B. bei den Sachverständigenhonoraren, auf die die HUK-Coburg spezialisiert ist.
Ziel hierbei sind nicht die stets vorgeschobenen Kosteneinsparungen, sondern einzig und allein die Entfernung der freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen vom Markt, mit dem Ziel, in Zukunft “freie Bahn” für die eigenen Leute bei der “versicherungsfreundlichen Regulierung” von Kfz-Schäden zu bekommen.
Also ein ganz spezieller Kriegsschauplatz, bei dem der eine oder andere Kämpfer der Konkurrenz auch schon die ersten Versuche in Planung hat.
Alle Versicherer, einschl. der oben genannten, tummeln sich sonst gemeinsam auf folgenden Schlachtfeldern:
1.) Kürzung der Stundenverrechnungssätze
2.) Kürzung der UPE-Zuschläge
3.) Abzug der Verbringungskosten
4.) Nachbesichtigung durch DEKRA oder “versicherungsnahe” SV, mit dem Ziel, die Schäden herunterzurechnen
5.) Kürzung oder Ablehnung der Wertminderung
6.) Verschleppungsprozesse beim Schmerzensgeld
7.) Angriff auf die 130%-Regelung
8.) Beschränkung der Mietwagenkosten durch Vorgabe maximaler Preise
9.) Nötigung der Geschädigten zum Gang in sogenannte Vertragswerkstätten (Vertrauenswerkstätten) der Versicherer usw.
Versicherungsgesellschaften, die nicht in einen oder mehrere der genannten “Kämpfe” involviert sind, bitte namentlich posten.
12. April 2007 um 01:04
Haben Sie eine Vorstellung davon, wieviele Schadenmeldungen auf meinem Tisch liegen, die mit dem Satz unseres Kunden enden: “Der vom Unfallgegner geforderte Schaden erscheint mir weit überhöht. Ich vermute hier Betrug. Bitte prüfen Sie den Vorgang genau, möglichst durch eigenen SV.” Und wieviele Telefonate wir - gerade zum Jahresende hin - führen, um eben diesen Kunden zu erklären, dass der Austausch einer Heckstoßstange eben teuer ist, oder dass auch bei einem kleinen Kratzer ein ganzes Seitenteil lackiert werden muss?
Wahrscheinlich nicht.
Was Sie als willentlichen Feldzug der Versicherer gegen den Geschädigten darstellen, ist letztlich nichts anderes als alle anderen an der Unfallabwicklung beteiligten Personen auch machen: Interessenvertretung.
Die Interessen der Kunden, Mandanten, Auftraggeber und die eigenen Interessen jedes wirtschaftlich tätigen Unternehmens (VU,SV,RA,WS).
Und dabei ist es jedem einzelnen unbenommen, seine Rechtsansichten zu vertreten oder durchzusetzen.
Mal gewinnt der eine, mal verliert der andere…
12. April 2007 um 11:19
Seit wann ist es Interessenvertretung, sich an höchstrichterliche und auch sich dadurch ergebende örtliche Rechtssprechung zu halten?
Und seine Arbeit danach auszurichten?
Wer hat den bis zum Biegen prozesiert und nicht gezahlt?
Wer hat den das “Porsche”-Urteil sich eingefangen?
Die Versicherungswirtschaft!!
Und jetzt wehklagen!
Glauben Sie mir, auch ich habe mir meine Gedanken über diese Thematik gemacht. Aber wenn auch die örtliche Rechtssprechung sich an der BGH-Entscheidung orientiert werde ich mir es nicht anmaßen, hier willkürlich den Entscheider über Angemessenheiten (Höhe Stundensatz) zu spielen.
Es wird der Stundenverrechnungssatz des ortsansässigen oder regional nächstgelegenen markengebundenen Vertragshändler angesetzt.
Sollte sich das mal wieder umkehren, dann läuft es halt wieder anders herum.
Man könnte dann auch noch trefflich über Lackmaterial-Berechnungsmethoden streiten, ob Fläche oder Aufschlag/Lacklohn etc.
Geradezu dreist ist aber die Behauptung die Versuche der Versicherungen, gültige Rechtssprechung zu hintergehen, sei “Interessenvertretung”. Ich glaube nicht, das dies “Interessenvertretung” ist, Unkosten mit Prozeßen zu produzieren. Falsche Rechtsansichten und teilweise bösartige Verdrehungen geltenden Rechts werden nicht daurch legitimiert, wenn sie andauernd wieder und wieder vorgetragen werden.
12. April 2007 um 12:00
@ Versicherungsfuzzi:
Also, so kann ich das auch nicht stehen lassen.
Selbstverständlich bleibt es jedem unbenommen, „seine Rechtsansichten zu vertreten oder durchzusetzen”, aber Grundzüge der Schadensregulierung auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung nicht zu beherrschen und deshalb Prozesse zu riskieren + zu verlieren, ist m.E. keine „Interessenvertretung”, sondern schlicht Geldverschendung zu Lasten der Versichertengemeinde.
13. April 2007 um 00:37
Ich stimme mit Ihnen beiden insoweit überein, dass Themen, die höchstrichterlich geklärt sind, bei übereinstimmendem Sachverhalt auch so reguliert werden müssen. Soweit dies nicht passiert, und dadurch womöglich ein Prozess verloren geht, ist dies fehlerhaft und ärgerlich.
Wie Sie aus meinen anderen Beiträgen wissen, bin ich, jedenfalls was die Porsche-Entscheidung angeht, durchaus Ihrer Meinung. Ob es da in der Branche Versuche gibt, die Rechtsprechung zu kippen oder ob es tatsächliche Unkenntnis ist, kann ich nicht beurteilen.
Was ich allerdings nicht akzeptiere, ist, dass es sich dabei um generelles Verhalten aller Versicherer in allen Bereichen des Schadensrechts handeln soll, das ausschließlich dem eigenen Nutzen und dem Nachteil des Geschädigten dienen soll.
Dagegen richtete sich obiger Beitrag im Allgemeinen. Und im Besonderen gegen die Formulierungen in dem Katalog 1.) bis 9.) von Robin Huk.
Nehmen Sie beispielsweise Punkt 4.): Diese Behauptung ist ebenso unsinnig, wie wenn ich behaupten würde, der freie SV dient nur dazu, Schäden künstlich hoch zu rechnen.
Ich weiß, dass er es nicht tut. Ich weiß aber auch, dass jede Schadensbewertung einem Ermessensspielraum unterliegt. Und die Auslotung der jeweiligen Grenzen nach oben oder unten im Rahmen des technisch vertretbaren ist doch letztlich Interessenvertretung.
Ebenso unsinnig: Punkt 6). Ich kenne keinen Versicherer, der ein Interesse daran hat, langwierige SG-Prozesse zu führen.
Sie binden Ressourcen und kosten viel Geld. Eine gute Akte ist nur eine geschlossene Akte.
Trotzdem wird wieder und wieder das genau Gegenteil behauptet, ohne hierfür eine nur halbwegs vernünftige Grundlage zu haben.
Oder Punkt 5: Die Frage der Wertminderung ist offenbar selbst unter Technikern heillos umstritten, sonst gäbe es wohl kaum ein halbes Dutzend Berechnungsmodelle, die bei ein und demselben Schaden zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ist es rechtsmissbräuchlich, wenn 1000 EUR gefordert werden, zu erwidern, dass andere Modelle auf 100 oder 200 EUR kommen und dann vielleicht einen Mittelwert zu regulieren?
Wer maßt sich an, zu behaupten, seine Berechnung sei die einzig wahre?
Die meisten Rechtsfragen sind eben auch nicht so eindeutig mit ja oder nein zu beantworten und gerade auf untergerichtlicher Ebene gibt es himmelweite Unterschiede bei ein und demselben Rechtsproblem.
Warum ist es dann bei Versichereren quasi verbrecherisch, sich hierauf zu berufen und beim Kläger ist es der legitime Versuch, noch etwas “herauszuholen”?
Warum gibt es zum Beispiel noch immer zahlreiche Autovermieter, die für eine Leistung 300% mehr verlangen, wenn sie wissen, dass es sich um eine Unfallvermietung handelt?
Der BGH hat diese Frage in einer solch unmissverständlichen Deutlichkeit und mehrfach entschieden, dass es das Phänomen nicht mehr geben dürfte.
Wenn alles, was aus Karlsruhe kommt, in Stein gemeißelt wäre, wie Sie, Herr Stoll, es darstellen, warum widersetzt sich das AG Ansbach zum Beispiel noch immer in diesem Bereich?
Gerade bei den Mietwagen mussten zum Teil AG Urteile 5 oder 10 mal von der Berufungskammer kassiert werden, bis ein Umdenken bei den AGen einsetzte.
Zu den vertraglichen Pflichten des Versicherers gehört die Abwehr unberechtigter Ansprüche ganz genauso wie das Erfüllen berechtigter Ansprüche (§ 10 AKB).
13. April 2007 um 11:00
Widersetzt sich das AG Ansbach gegen die Stundensatz-Entscheidung des BGH? Liege ich richtig?
In den Gegend Reutlingen liegt die Sache leider eindeutig. Auch wenn es ein angeblich gegenteiliges Urteil gegeben hat (AG RT 3C 1943/05). Dort bekam die Versicherung Recht, da sie drei Werkstätten zu dem von ihr benannten Std.-Satz vorweißen konnte und der freie SV fiktive DEKRA-Sätze genommen hat.
Man könnte nun sagen, der SV soll bestimmen, welchen Std.-Satz der Geschädigte begehren kann. Aber das kann es ja wohl nicht sein?
Das wäre ein Freifeld für willkürliche Entscheidungen von seiten des SV. So wie es ihm passt. Da hat letztlich keiner mehr den Überblick. Glauben Sie mir, zu den unklaren Zeiten vor der BGH Entscheidung nahmen wir, auch wenn mich jetzt Kollegen steinigen, bei nicht klarer Auftragsvergabe oder klarer Absicht des fiktiven Abrechnens gerne die DEKRA-Sätze. In RT passten die, nach eigener Überprüfung und Erhebung, sehr genau! Alles war dadurch einfacher und gerechter. Zumindest mit dem Normalbürger-Verständnis gesehen. Und als bekennender Partner des reparierenden Gewerbes war mir das auch recht. Bei mir heißt es nämlich “Jeder reparierte Schaden ist ein guter Schaden!”. Jetzt langen sich vielleicht ein paar an den Kopf, aber so ist meine Meinung. Aber jetzt gibt es eine, zumindest Region RT, eindeutige Rechtslage. Sollte jemals ein Gericht auf die Idee kommen, der SV legt fest, in welche Rep.-Werkstatt der Geschädigte kann oder darf bzw. auf welche Std.-Sätze er Anrecht hat, dann gute Nacht!!!
Mfg. SV Stoll
13. April 2007 um 11:17
@ Versicherungsfuzzi:
“Ebenso unsinnig: Punkt 6). Ich kenne keinen Versicherer, der ein Interesse daran hat, langwierige SG-Prozesse zu führen.”
Sorry, aber wenn ich das Stichwort „Regulierungsverzögerung” in die Schmerzensgeldtabelle IMM-DAT eingebe, erhalte ich 51 Treffer. So abwegig ist der Vorwurf also offensichtlich nicht.
13. April 2007 um 19:54
@RA Melchior
Ich gestatte mir die Frage, welches wirtschaftliche Interesse ein Versicherer an einem langwierigen und im Zweifelsfall teuren Prozess haben soll?
Natürlich passieren mal Fehler, sprich, wird mal deutlich zu wenig SG gezahlt (oder ggf. auch viel zu viel) - aus welchen Gründen auch immer- und der Fehler nicht vor Klageerhebung oder mit Klagezustellung korrigiert.
Die von Robin Huk unnötig polemisch aufgestellte Behauptung lautet aber, dass Versicherer Regulierungen bewußt verzögern und Prozesse provozieren, um die Angelegenheit zu verzögern.
Mit Verlaub, dies dürfte im Regelfall absurd sein.
Vielleicht mag es in Einzelfällen vorkommen, in denen bewusst eine Angelegenheit verschleppt wird. Nur aus welchen Gründen? Ein wirtschaftliches Interesse hat hieran keiner.
Zum einen entstehen durch unnötige Prozesse Kosten und Zinsen, zum anderen wirkt eine Verzögerung immer noch Schmerzensgelderhöhend, daher auch die von Ihnen hervorgehobenen Einträge, die ich aber nicht kontrolliert habe.
Auf das Problem der Reservierungen hatte Versicherungsfuzzi bereits hingewiesen. Sofern eine Akte unrealistisch reserviert wurde, entstehen aber Abwicklungsverluste, an diesen hat meiner Kenntnis nach kein Versicherer grosses Interesse.
Im Einzelfall mag es aus welchen Gründen auch immer - und sei es nur, weil man den RA nicht mag - eine bewusste Verzögerung geben, nur im Regelfall dürften sie durch Umstände entstehen, die Versicherungsfuzzi bereits aufgezeigt hatte: Der Arztbrief kommt nicht, passt nicht, die SG-Vorstellungen sind nach deutschem Recht völlig überzogen, die Haftung ist unklar, die Verletzungen sind nicht nachvollziehbar usw.usf. Zudem erlaube ich mir den Hinweis, dass viele Kollegen Rechtsanwälte leider völlig unsubstantiiert vortragen. Dies Problem dürfte ihnen auch bekannt sein.
Um dies zu betonen: Ich kenne keine Klage etc. von hier am Blog beteiligten, so dass sich hiervon keiner angesprochen fühlen sollte!
@ Robin Huk
@ Moderatoren
Dieser Blog wirkt mal sehr interessant. In ihm wurde sachlich und vernünftig diskutiert. Was soll die ewige Polemik? Mir verleidet sie erheblich die Diskussion in diesem Blog!
13. April 2007 um 22:04
Ich kann Anonymous nur zustimmen.
Ja, es kommt vor, aber es ist sich weder die Regel, noch ist es Firmenpolitik.
@RA Melchior:
Ich habe Ihre Abfrage bei Hacks-Ring-Böhm (ADAC-Tabelle) und bei IMM-DAT nachvollzogen und kam zum gleichen Ergebnis.
In der aktuellen online-Fassung von H-R-B sind über 4.000 Urteile ausgewertet. 50 Treffer reichen also nicht ganz für die absolute Mehrheit
Bei IMM-DAT habe ich leider nicht gefunden, wieviele Urteile zur Zeit ausgewertet sind.
14. April 2007 um 12:06
@ Anonymous
Es handelt sich hier um lediglich einen Beitrag, der an der Grenze der Sachlichkeit liegt. Sie können sicher sein, dass von der Redaktion Maßnahmen ergriffen werden, sollte es hier zu reiner Polemik kommen, die den Sinn und Zweck dieses Blogs gefährden.
Bis heute sah ich mich lediglich gezwungen, einen Kommentar zu modifizieren, der das Gebot der Sachlichkeit vermissen ließ. Mit der Hoffnung, dass ein Eingreifen auch in Zukunft nicht erforderlich sein wird wünsche ich allen ein ruhiges, unfallfreies, sonniges Wochenende.
14. April 2007 um 14:30
@ Anonymus alias …..@gmx.net alias RA ??? - was hindert eigentlich daran, sich zu seiner Meinung auch namentlich zu bekennen?
Jeder hat so seine Sicht der Dinge, pointiert muss nicht polemisch sein. Im Übrigen ist in Insiderkreisen bekannt, dass vom Verband immer mal wieder eine Gesellschaft „ausgeguckt” wird, die dann ein ganz spezielles Thema beackert, wie z.B. Sachverständigenhonorar oder Mietwagenkosten. Und dass die von Robin HUK aufgezählten Themen in der Praxis bewegt werden - wenn auch nicht immer und von allen Gesellschaften - ist ebenso Tatsache, wie Bestrebungen, via „Schadensmanagement” Sachverständige und Anwälte auszugrenzen.
Die Frage, welches „wirtschaftliche Interesse ein Versicherer an einem langwierigen und im Zweifelsfall teuren Prozess” haben soll, ist so falsch gestellt. Den Versicherern, die Schmerzensgeldforderungen zu drücken und verzögert zu regulieren versuchen, geht es ja nicht darum, Prozesse zu führen, sondern den Geschädigten so „weichzuklopfen”, dass er sich ohne Prozess schließlich mit einer zu geringen Entschädigung abfindet.
@ Versicherungsfuzzi: 51 Treffer sind sicherlich nicht die Mehrheit (von 3556 Entscheidungen bei IMM-DAT (die Zahl findet beim Programmstart sich links unten auf der Suchmaske), es ging auch nur um die Feststellung, dass das Phänomen Regulierungsverzögerung durchaus vorkommt.
Emailadresse von Redaktion entfernt
14. April 2007 um 17:35
@RA Melchior
Danke für die Info. Bei mir sieht die Startseite zu IMM-DAT anders aus, da ich online über Beck-Online zugreife. Da stand es leider nicht.
Zur Anonymus. Warum ist es denn so wichtig, wer sich hinter dem Nick verbirgt?
Ich zum Beispiel hätte keine Probleme damit, Ihnen persönlich mitzuteilen, wer ich bin.
Solange ich aber hier, in der Öffentlichkeit, auftrete möchte ich nicht, dass meine - völlig privaten und eigenen- Rechtsansichten mit einer bestimmten Gesellschaft in Verbindung gebracht werden können, da ich mir die Möglichkeit offen halten möchte, auch Meinungen zu vertreten, die mein Arbeitgeber vielleicht nicht teilt. War bislang aber noch nicht nötig
Vielleicht verhält es sich bei Anonymus genauso? Da der Blog die Möglichkeit hierzu bietet, kann er es doch handhaben, wie er mag.
Das Veröffentlichen der e-mail Adresse ohne seine Zustimung finde ich jedenfalls verfehlt (Weitergabe personenbezogener Daten. Klingelt was?).
14. April 2007 um 17:59
Nachtrag zum Thema “Verzögerungstaktik”:
Ich führe derzeit einen einzigen Prozess, bei dem auch eingeführt wurde, dass unsere zögerliche Regulierung anspruchserhöhend zu berücksichtigen sei.
Dem liegt zugrunde ein Unfall aus 2003. Die Klägerin beschäftigt inzwischen die dritte Kanzlei mit ihrer Forderung. Auf jedes Schreiben wurde von uns unverzüglich geantwortet. Ein Abfindungsangebot zur außergerichtliche Erledigung der Sache wurde vorgelegt und weitergehende Forderungen wurden unmissverständlich abgelehnt.
Wenn der RA seine Forderung dreimal wiederholt und dreimal eine Absage erhält, mag dies vielleicht viel Zeit kosten. Zögerlich reguliert ist es indes nicht.
Urteil steht noch aus (übrigens auch nach Aufforderung an das Gericht, endlich tätig zu werden…).
In einer weiteren Akte, an die ich mich entsinne konnte der Einwand der Zögerlichkeit durch einen Aktenspiegel ausgehebelt werden. AS meldete seinen Personenschaden erst Monate nach dem Unfall erstmals an. RA hatte die Akte offenbar auf vierwöchiger Wiedervorlage, so dass WIR nach jedem Fax vier Wochen auf eine Antwort gewartet haben.
RA hat die Haftungsfalle erkannt und das Thema war schnell vom Tisch…
14. April 2007 um 18:44
@ RA Melchior
Ihre Unterstellung in Bezug auf eine Verzögerungstaktik wird doch durch Rechtsschutzversicherungen ad adsurdum geführt. Kein K-Versicherer weiß, ob der Anspruchssteller nicht möglicherweise rechtsschutzversichert ist. Kein Versicherer weiß, ob nicht doch geklagt wird.
SG-Prozesse sind im Regelfall teuer, wenn sie nicht sofort verglichen werden. Sofern das außergerichtliche gezahlte SG auch nur geringfügig zu niedrig war, hängt der K-Versicherer mit in den Kosten möglicher Gutachten.
16. April 2007 um 20:27
hallo versicherungsfuzzi
bei dem krieg der huk gegen die sachverständigen geht es nicht darum,rechtsansichten zu vertreten,sondern einen berufsstand zu vernichten.
da gibt es vorstandsanweisungen,rechnungen bestimmter sv nicht zu regulieren,aussagen,die schwarzen schafe(o-ton vorstand hoenen)unter den sv aus dem regulierungsweg zu eliminieren,die erpressung,abrechnungsvereinbarungen zu kündigen,falls der sv nicht auf sein urheberrecht an den lichtbildern verzichtet,wettbewerbsverstösse(olg köln),kreditgefährdungen und eingriffe in die gewerbebetriebe der sv(olg naumburg),boykotte(olg nürnberg)usw.usw.
tausende verlorene gerichtsprozesse um gutachterhonorare und keinerlei einsicht nach mittlerweile vier verlorenen revisionsverfahren belegen meine ansichten über diese versicherungsgesellschaft anschaulich.
sogar fernsehberichte soll man zu verhindern versucht haben mit der drohung massivster zivil-und strafrechtlicher verfolgung.
alle versicherer sind verpflichtet,berechtigte ansprüche zu regulieren und unberechtigte abzuweisen;alle versicherer ausser der huk regulieren aber anstandslos die gutachterhonorare,weil sie sich an die rechtslage halten(vergl.nur palandt §249 bgb rz.40 m.w.n.)
wie würden sie das verhalten der huk bezeichnen?
mir würden da einige begriffe einfallen!
unschuldige unfallopfer durch planmässiges kürzen in immer neue gerichts-prozesse zu treiben,und sachverständige so bei ihren kunden in misskredit zu bringen,ist jedenfalls eine ganz fiese nummer.