Archiv für die Kategorie ‘Zürich’

Zurichs Kürzungsrichtlinien

Freitag, 16. November 2007

Bei Captain HUK hat der Kollege Reckels die „Richtlinien über die Zusammenarbeit der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen und der Zurich-Gruppe Deutschland” ins Netz gestellt. Ein kleiner Auszug:
<blockquote>
Vorwort: Diese Richtlinie regelt die Zusammenarbeit mit den externen Partner-SV der Zurich Gruppe Deutschland. Die Gültigkeit dieser Richtlinie erstreckt sich auf alle Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland (Zurich Versicherung AG, DA direkt, ADAC). …

8.1. Im Gutachten ist anzugeben, ob bei der Besichtigung in einer Werkstatt ein unterschriebener Reparaturauftrag vorliegt. Liegt kein unterschriebener Reparaturauftrag vor, sind die Stundenverrechnungssätze der günstigsten Fachwerkstatt zu berücksichtigen, die in einem maximalen Umkreis von 20 km zum Wohnort des Halters / Nutzers ansässig ist (s. hierzu Punkt 8.2).

Zurichs sinnlose Textbausteine

Freitag, 05. Oktober 2007

Kurze Unfallschilderung an Zurich: “… ist Ihr VN auf den verkehrsbedingt abbremsenden PKW meines Mandanten aufgefahren. An dem PKW meines Mandanten trat Totalschaden ein, dieser selbst erlitt ein HWS-Trauma.”

1. Reaktion von Zurich am 27.o9.2007: „Im Rahmen der Ermittlungen haben wir die behandelnden Ärzte um medizinische Berichte gebeten.
2. Schreiben von Zurich am 29.o9.2007: Schadensabrechnung wie gefordert, und dann:
<blockquote>
„Die Erstattungsfähigkeit des von Ihnen geltend gemachte Schmerzensgeldanspruchs setzt voraus, dass eine Verletzung erlitten wurde, die ihrer Art und Dauer nach erheblich ist. Die Rechtsprechung billigt nur in solchen Fällen einen Schmerzensgeldanspruch zu, in denen die Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde. Demgegenüber begründen Verletzungen, die einen geringen, nur vorübergehenden Einfluss auf das Allgemeinbefinden haben, selbst dann kein Schmerzensgeldanspruch, wenn die Verletzungen objektiv festgestellt wurden.

Zürich-Versicherung und die Wertminderung - Update

Donnerstag, 31. Mai 2007

Bereits hier wurde ausgiebieg über die Wertminderung diskutiert. Heute erreichte den Autor ein Schreiben im Auftrag der Geschäftsleitung in dem angekündigt wurde, dass die Wertminderung, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, übernommen wird. “Es lässt sich nicht ausschließen, dass diese Forderung nach der neuen Entscheidung des BGH vom November 2004 gerechtfertigt sein könnte.”

Nur bezüglich der Mietwagenkosten konnte keine Eingung erzielt werden. Die Zürich kommt auf 422,65 € nach Schacke-Liste - ich errechne 524 € (eine Klasse kleiner). Die Rechnung lautet m.E. wie folgt: gewichtes Mittel nach Schwacke = 95,00 € pro Tag, mithin 380,00 €. Hinzukommt ein Aufschlag von 20%, der mittlerweile auch in der Rechtsprechung anerkannt wird, mithin 76,00 € sowie die Haftungsbegrenzung von 4 Tagen a 24€ also ein Gesamtbetrag von 542,00 €. Aber vielleicht lässt sich ja auch hier eine Einigung erzielen, ohne dass der Gerichtsweg beschritten werden muss.

Zürich Versicherung und die Wertminderung

Montag, 07. Mai 2007

Der PKW der Mandantin ein Sharan TDI Family, Erstzzulassung am 02.07.2001 wurde bei einem KM-Stand von 78079 durch einen Antsoß vorne rechts derart beschädigt, dass der Kotflügel, der Stoßfänger sowie der rechte Scheinwerfer ausgetauscht werden musste. Der VU ereignete sich am 19.12.2006. Das lt. Gutachten in einem guten Allgemeinzustand, gepflegte KFZ war also am Tag des Schadensereignisses ca. 5 1/2 Jahre. Aufgrund der Beschädigungen hat der Sachverständige eine Wertminderung von 150,00 € im Gutachten ausgeweisen. Die Zürich Versicherung ist der Ansicht die Ersattung einer Wertminderung sei aufgrund des “Fahrzeugalters und der Laufleistung nicht gerechtfertigt. Eine wertmäßige Beeinträchtigung verbleibe bei ordnungsgemäßer Reparatur nicht.” Weiterhin zahlt die Zürich Versicherung trotz Hinweises auf das OLG Celle wieder nur eine Kostenpauschale von 20,00 € und kürzt ohne Begründung die Mietwagenkosten, wobei Sie einfach übersieht, dass eine Vollkasko abgeschlossen wurde.

Zürich Hannover und die Kostenpauschale

Sonntag, 28. Mai 2006

Die KH-Sachbearbeiter der Zürich-Versicherung in Hannover sind anscheinend leider nicht in der Lage die Anspruchsschreiben der Rechtsanwälte aufmerksam zu lesen. So wurde seitens des Autors immer eine Kostenpauschale von 25,00 € geltend gemacht. Dies mit Hinweis auf die Rechtsprechung des für Hannover zuständigen OLG Celle (veröffenlicht in NJW-RR 2004, S. 1673 sowie NJW-Spezial Heft 8, 2004 S. 355). Demnach beträgt die Kostenpauschale für alle Verkehrsunfälle ab dem 01.08.2003 die geforderten 25,00 €. Jedoch werden seitens der Sachbearbeiter (more…)

Zürich Versicherungen - Der “unheimliche” Wiederbeschaffungswert

Dienstag, 23. Mai 2006

Der Mandant war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ermittelte in seinem Gutachten einen Restwert von 1000,00 € sowie einen Wiederbeschaffungswert von 2350,00 €. Die Reparaturkosten lagen lt. Gutachter bei 1844,41 €. Vor Einschaltung des Rechtanwaltes übermittelte die Zürich Versicherung nun ein Restwertangebot von 2400,00 € (more…)