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	<title>Unfall - Blog &#187; WWK-Versicherung</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>WWK-Versicherung: genehmigt sich 4-w&#246;chige &#8220;Sachverhaltserfassungsfrist&#8221;</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Sep 2008 17:47:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[WWK-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Mandant erlitt am 04.09.2008 unverschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem die Unfallverursacherin ihm die Vorfahrt nahm. Eine v&#246;llig eindeutige Haftung also. Mit Schreiben vom 09.09.2008 wurden die Anspr&#252;che des Mandanten gegen&#252;ber der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin, es handelt sich um die WWK-Allgemeine Versicherung AG in M&#252;nchen, angemeldet und unter Fristsetzung zum 23.09.2008 vorl&#228;ufig beziffert. Unter dem Datum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="justify;">Der Mandant erlitt am 04.09.2008 unverschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem die Unfallverursacherin ihm die Vorfahrt nahm. Eine v&#246;llig eindeutige Haftung also. Mit Schreiben vom 09.09.2008 wurden die Anspr&#252;che des Mandanten gegen&#252;ber der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin, es handelt sich um die WWK-Allgemeine Versicherung AG in M&#252;nchen, angemeldet und unter Fristsetzung zum 23.09.2008 vorl&#228;ufig beziffert. Unter dem Datum vom 11.09.2008 reagiert die WWK mit Formschreiben u.a. folgenden Inhalts:</p>
<blockquote>
<p style="justify;"><em>&#8220;Der Unfall wurde uns von unserem Kunden noch nicht gemeldet, Schadenanzeige wurde aufgrund Ihres Anschreibens versandt&#8230;. </em></p>
</blockquote>
<blockquote>
<p style="justify;"><em>Wir weisen auf die Sachverhaltserfassungsfrist von 4 Wochen ab Kenntnisnahme bei uns hin. Kenntnisnahme erfolgte mit Eingang Ihres Schreibens&#8230;&#8221;</em></p>
</blockquote>
<p style="justify;">&#8220;Sachverhaltserfassungsfrist&#8221; von 4 Wochen ? Was ist das denn ? &#8211; Der Mandant erleidet binnen Sekundenbruchteilen einen unverschuldeten Unfall (auf den er sich keine 4 Wochen vorbereiten kann), und die Versicherung des Verursachers genehmigt sich selbst erstmal eine Frist von 4 Wochen, um den Sachverhalt zu erfassen ?? &#8211; Zwar ist anerkannterma&#223;en einem Haftpflichtversicherer eine angemessene Frist zur Regulierung des Schadens einzur&#228;umen, die nach der Rechtsprechung &#252;blicherweise mit mindestens 3-4 Wochen zu bemessen ist und mit erstmaliger Bezifferung des Schadens beginnt. Aber eine allgemeing&#252;ltige und f&#252;r den Gesch&#228;digten verbindliche &#8220;Sachverhaltserfassungsfrist&#8221; von 4 Wochen gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Soll dies etwa hei&#223;en, dass sich nach Ablauf einer 4-w&#246;chigen &#8220;Sachverhaltserfassungsfrist&#8221; f&#252;r den Versicherer erst noch die &#252;bliche ca. 3-4-w&#246;chige Regulierungsfrist der Versicherung anschlie&#223;t ? &#8211; Nach einer Entscheidung des OLG Saarbr&#252;cken, zfs 1992, S. 22 sollte der Zeitraum zwischen erster Schadensbezifferung und fr&#252;hestm&#246;glichem Zeitpunkt der Klageerhebung lediglich 3 Wochen nicht unterschreiten. Und nach einer weiteren Entscheidung des OLG Saarbr&#252;cken, zfs 1991, S. 16 ist eine nach 4 Wochen eingereichte Klage nicht zur Unzeit erhoben. &#8211; Mal sehen, wie lange die WWK tats&#228;chlich braucht, um den &#8220;Sachverhalt zu erfassen&#8221;.</p>
<p style="justify;">
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