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WWK-Versicherung: genehmigt sich 4-wöchige “Sachverhaltserfassungsfrist”

Samstag, 27. September 2008

Der Mandant erlitt am 04.09.2008 unverschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem die Unfallverursacherin ihm die Vorfahrt nahm. Eine völlig eindeutige Haftung also. Mit Schreiben vom 09.09.2008 wurden die Ansprüche des Mandanten gegenüber der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin, es handelt sich um die WWK-Allgemeine Versicherung AG in München, angemeldet und unter Fristsetzung zum 23.09.2008 vorläufig beziffert. Unter dem Datum vom 11.09.2008 reagiert die WWK mit Formschreiben u.a. folgenden Inhalts:

“Der Unfall wurde uns von unserem Kunden noch nicht gemeldet, Schadenanzeige wurde aufgrund Ihres Anschreibens versandt….

Wir weisen auf die Sachverhaltserfassungsfrist von 4 Wochen ab Kenntnisnahme bei uns hin. Kenntnisnahme erfolgte mit Eingang Ihres Schreibens…”