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	<title>Unfall - Blog &#187; WGV-Schwäbische</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>Die WGV lernt langsam, aber sie lernt&#8230; &#8211; Nutzungsausfall nach Totalschaden auch bei fiktiver Abrechnung</title>
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		<pubDate>Sun, 28 Jan 2007 16:05:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Handschumacher</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[WGV-Schwäbische]]></category>

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		<description><![CDATA[Nutzungsausfall wird nur bei Durchf&#252;hrung der Reparatur gezahlt. Durch die Vorlage der Reparaturkostenrechnung wird der Nutzungswille dokmentiert. Was f&#252;r den Reparaturschaden gilt, trifft allerdings auf den Totalschaden nicht zu: Anders als beim Reparaturschaden ist beim Totalschaden auch Nutzungsausfall zu erstatten, ohne das die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen wurde. Der Nutzungswille geht beim Totalschaden n&#228;mlich nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nutzungsausfall wird nur bei Durchf&#252;hrung der Reparatur gezahlt. Durch die Vorlage der Reparaturkostenrechnung wird der Nutzungswille dokmentiert. Was f&#252;r den Reparaturschaden gilt, trifft allerdings auf den Totalschaden nicht zu:</p>
<p>Anders als beim Reparaturschaden ist beim Totalschaden auch Nutzungsausfall zu erstatten, ohne das die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen wurde. Der Nutzungswille geht beim Totalschaden n&#228;mlich nicht mit dem Fahrzeug unter. W&#228;re das Ereignis nicht eingetreten, h&#228;tte der Gesch&#228;digte das Fahrzeug weiterbenutzt. (so auch Jagusch/Hentschel, Stra&#223;enverkehrsrecht, 33. Aufl. I StVG §12, Rdnr. 45)</p>
<p><strong>Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist keine Voraussetzung des Anspruchs auf Nutzungsentsch&#228;digung</strong> (<em>Palandt-Heinrichs, </em>BGB, 63. Aufl., Vorb. v. § 249 Rdnr. 20; <em>BGH, </em>BGHZ 40, 345; <em>OLG D&#252;sseldorf, </em>NZV 2003, 379; <em>OLG Stuttgart, </em>DAR 2000, 35; <em>KG, </em>KGR 2002, 351, KG NZV 2004, 470).</p>
<p>Nachdem die WGV sich noch 3 Schreiben lang mit einer F&#252;lle nicht einschl&#228;giger Blindzitaten gewehrt hat, gab sie am Ende klein bei und zahlte den begehrten Nutzungsausfall.</p>
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		<title>WGV und die Verbringungskosten</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Aug 2006 17:36:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Uwe Groß</dc:creator>
				<category><![CDATA[WGV-Schwäbische]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;uniVersa auf Dummenfang&#8221; titelte am 11.08.06 der Kollege Melchior. Auch der WGV &#8211; wen &#252;berrascht&#8217;s &#8211; kann&#8217;s nicht lassen und streicht mit inhalts&#228;hnlicher Begr&#252;ndung die Verbringungskosten &#8211; und den Ersatzteilpreiszuschlag mit der altbekannten Begr&#252;ndung gleich noch dazu. Hier wie dort: das ein oder andere sich gegen die Ersatzf&#228;higkeit dieser Positionen bei Abrechnung auf Gutachterbasis aussprechende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;uniVersa auf Dummenfang&#8221; titelte am 11.08.06 der Kollege Melchior. Auch der WGV &#8211; wen &#252;berrascht&#8217;s &#8211; kann&#8217;s nicht lassen und streicht mit inhalts&#228;hnlicher Begr&#252;ndung die Verbringungskosten &#8211; und den Ersatzteilpreiszuschlag mit der altbekannten Begr&#252;ndung gleich noch dazu. Hier wie dort: das ein oder andere sich gegen die Ersatzf&#228;higkeit dieser Positionen bei Abrechnung auf Gutachterbasis aussprechende Urteil wird benutzt, um entgegen der in beiden Punkten wohl herrschenden Auffassung die Erstattung  zun&#228;chst einmal zu verweigern. W&#228;re es nicht ein Fall, in dem ich ohnehin in wenigen Tagen unter Vorlage der Reparaturrechnung abrechnen w&#252;rde, w&#228;re sicher eine Klage f&#228;llig.</p>
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		<title>WGV-Schw&#228;bische</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Jul 2006 08:42:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Witopil</dc:creator>
				<category><![CDATA[WGV-Schwäbische]]></category>

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		<description><![CDATA[Endlich einmal ein Lichtblick, bei all dem allt&#228;glichen Unsinn, der einem auf diesem Bet&#228;tigungsfeld widerf&#228;hrt: Abrechnung auf Neuwagenbasis. WGV legt den Streit &#252;ber den Restwert bei, will nun den Gesamtpreis des Neuwagenkaufes regulieren und l&#228;&#223;t sich von dem Restwertaufk&#228;ufer den Restwert erstatten. Na bitte, es geht doch auch anders, unb&#252;rokratisch, gesch&#228;digtenfreundlich und vor allen Dingen: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Endlich einmal ein Lichtblick, bei all dem allt&#228;glichen Unsinn, der einem auf diesem Bet&#228;tigungsfeld widerf&#228;hrt:</p>
<p>Abrechnung auf Neuwagenbasis.<br />
WGV legt den Streit &#252;ber den Restwert bei, will nun den Gesamtpreis des Neuwagenkaufes regulieren und l&#228;&#223;t sich von dem Restwertaufk&#228;ufer den Restwert erstatten.</p>
<p>Na bitte, es geht doch auch anders, unb&#252;rokratisch, gesch&#228;digtenfreundlich und vor allen Dingen: kr&#228;fteschonend.</p>
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