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Volkswohlbund - Totalschaden und 130%-Grenze

Mittwoch, 25. April 2007

Mandantin hatte einen Verkehrsunfall. Sie beauftragte einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dieser stellte fest: Wiederbeschaffungswert: 3.800,00 €, Reparaturkosten: 4.153,17 €. Die Reparaturkosten lagen damit im Rahmen der sog. 130%-Grenze.
Die Mandantin erteilte am 26.01.2007 Reperaturauftrag.

Am 05.02.2007, das KFZ war nahezu repariert, schickte der Volkswohlbund einen eigenen Sachverständigen. Dieser ermittelte einen Wiederbeschaffungswert von: 2.550,00 € sowie Reparaturkosten in Höhe von 3.523,95 €. Mithin wäre eine Reparatur nicht mehr im Rahmen der 130%-Grenze möglich gewesen.