Archiv für die Kategorie ‘Volksfürsorge’

Volksfürsorge - Lässt VN im Regen stehen

Dienstag, 13. Mai 2008

Die schon berichtete Dreistigkeit der VoFü hatte noch ein Nachspiel:

Nach Erledigungserklärung in der Hauptsache ließ sie es wegen eines minimalen Restbetrages zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Auf telefonische Nachfrage teilte sie ihrer VN mit, diese möge zum Termin erscheinen und dort ausdrücklich keine Antrag stellen. Einen Terminsvertreter zu entsenden, halte man nicht für erforderlich.

Im Termin erging dann ein Urteil wegen des Restbetrages. So wurden dann endlich auch noch die zwei Gerichtsgebühren verbraten, die die VoFü doch so gerne einsparen wollte (und auch weitere Anwaltskosten). Die VN nahm’s mit Humor und wird ihren PKW sicherlich demnächst woanders versichern.

Volksfürsorge - auch noch dreist

Donnerstag, 06. März 2008

Einen Rechtsstreit wegen angeblich nicht erstattungsfähiger Positionen riskierte die Volksfürsorge nicht, zahlte (fast) den eingeklagten Betrag nebst Zinsen und bat um meine Gebührennote. Selbige also übersandt, selbstverständlich inklusive der bereits bei Gericht eingezahlten 3,0 Gerichtskosten. Diesbezüglich teile ich ausdrücklich mit, diese nach Erstattung durch die Landeskasse zurückzuzahlen.

Und was macht Volksfürsorge? Zahlt stur nur 1,0 Gerichtskosten, übersendet ein entsprechendes Abrechnungsschreiben erst auf Aufforderung und teilt dort Folgendes mit:

Die Gerichtskasse erstattet Ihnen zwei Gebühren. Um Buchungsaufwand für Sie und uns zu sparen, zahlen wir eine Gerichtsgebühr.

Volksfürsorge - zu feige?

Freitag, 29. Februar 2008

Seit einiger Zeit versuche ich, immer wieder auftauschende Streitfragen der Rechtsprechung der hiesigen Zivilrichter zuzuführen, so z.B. die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung, die Wertminderung bei Karosserieschäden usw. Beide wollte die Volksfürsorge nicht zahlen. Sie behauptete, Verbringungskosten seien bei fiktiver Abrechnung nicht erstattungsfähig, eine Wertminderung sei „ihrer Meinung nach” nicht angefallen, obwohl der Sachverständige eine solche in seinem Gutachten ausgewiesen hatte.

Also entsprechend Klage erhoben - und was passiert? Die Volksfürsorge teilt mit, die Klagforderung (natürlich ohne Präjudiz) in voller Höhe ausgeglichen zu haben und bittet um Klagrücknahme sowie Übersendung meiner Gebührennote.

Volksfürsorge und die Textbausteine

Freitag, 06. Juli 2007

Auch die Volksfürsorge hat einen schönen - und in dieser Form unsinnigen - Textbastein:

„Nach der Rechtsprechung sind Positionen abzuziehen, die nicht immer anfallen, wenn das Fahrzeug repariert wird. Dazu gehören Kosten für die Überführung (Verbringung) zum Lackierer.”

Wie schon früher geschrieben - wenn Versicherungen sich auf „die Rechtsprechung” berufen, kommt meistens Unsinn heraus. Ohne hier wieder die Frage aufwerfen zu wollen, ob man mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung für erstattungsfähig hält oder anderer Ansicht ist - dieser Textbaustein ist schlicht unzutreffend. Was soll das also?

Die Volksfürsorge und „die Rechtsprechung”

Dienstag, 15. Mai 2007

Mal wieder ein Beitrag aus der Reihe „dümmliche Texttausteine”. Die Volksfürsorge (ja, genau die, die angeblich „gern” zahlt bzw. überweist) schreibt mir:

„Nach der Rechtsprechung sind Positionen abzuziehen, die nicht immer anfallen, wenn das Fahrzeug repariert wird. Dazu gehören Kosten für die Überführung (Verbringung) zur Lackierwerkstatt.”

Ach, wirklich? Wenn Versicherungen „die Rechtsprechung” bemühen, insbesondere ohne jegliche Quellenangabe, folgt meistens Unfug, so auch hier: „Die Rechtsprechung” ist wohl eher überwiegend der Meinung, dass Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind.

Update zu “Keine Sorge - Volksfürsorge !”

Mittwoch, 02. Mai 2007

Vom hartnäckigen Ignorieren aktueller Rechtsprechung des BGH durch die Volksfürsorge war hier schon an anderer Stelle die Rede. Nachdem ich unter dem 12.03.2007 Klage auf Zahlung erhoben, das AG Usingen am 23.04.2007 Verhandlungstermin auf den 04.06.2007 anberaumt hatte und die Schadenakte offenbar endlich einem kompetenten Prozess-Sachbearbeiter der Versicherung vorlag, erreicht mich heute ein Schreiben der Volksfürsorge vom 28.04.2007, welches mit der üblichen einleitenden Standardfloskel beginnt: “Gern überweisen wir Ihnen 2.673,97 EUR. Klagforderung + Zins…” - Na also, geht doch Volksfürsorge. Warum nicht gleich so!

“Keine Sorge - Volksfürsorge !”

Mittwoch, 07. März 2007

Besonders hartnäckig im Ignorieren aktueller BGH-Rechtsprechung zeigt sich die Volksfürsorge Sachversicherung AG in einer z.Zt. von mir bearbeiteten Unfallsache.

In meinem Fall hatte die Mandantin für ihr bei dem Unfall total beschädigtes Kfz. ein Ersatzfahrzeug zu einem Kaufpreis angeschafft, der den in dem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-)Wiederbeschaffungswert von 18.500,00 € überstieg. Das Ersatzfahrzeug wurde von Privat gekauft, d.h. es fiel keine Umsatzsteuer an. Nach dem Motto: “Keine Sorge - Volksfürsorge” erstattete die Volksfürsorge lediglich den Netto-Wiederbeschaffungswert, kürzte also den Schadensersatzanspruch der Mandantin um die in dem (Brutto-) Wiederbeschaffungswert enthaltene MWSt. von 16%, immerhin 2.551,72 €, und zog auch noch den Restwert ab. Begründung: Nach dem geänderten § 249 Abs. 2, S. 2 BGB sei die Umsatzsteuer nur zu erstatten, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Da das Ersatzfahrzeug von Privat gekauft worden sei, sei keine Umsatzsteuer angefallen und diese daher auch nicht zu zahlen.