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	<title>Unfall - Blog &#187; VHV</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
	<lastBuildDate>Wed, 30 Nov 2011 14:49:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>VHV &#8211; § 849 BGB wirklich g&#228;nzlich unbekannt?</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Aug 2009 14:29:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[VHV]]></category>

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		<description><![CDATA[Schreiben an VHV: „Da an dem PKW meines Mandanten Totalschaden eingetreten ist, mache ich noch den Zinsanspruch aus § 849 BGB geltend. Dieser bel&#228;uft sich auf &#8230; 12,31 €.&#8221; Antwort VHV: „F&#252;r eine Verzinsung sehen wir keinen Anlass. Die Regulierung ist zeitnah nach Eingang der Belege erfolgt.&#8221; Ein Blick ins Gesetz h&#228;tte geholfen. Abgesehen davon, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schreiben an VHV: „Da an dem PKW meines Mandanten Totalschaden eingetreten ist, mache ich noch den Zinsanspruch aus § 849 BGB geltend. Dieser bel&#228;uft sich auf &#8230; 12,31 €.&#8221;</p>
<p>Antwort VHV: „F&#252;r eine Verzinsung sehen wir keinen Anlass. Die Regulierung ist zeitnah nach Eingang der Belege erfolgt.&#8221;</p>
<p>Ein Blick ins Gesetz h&#228;tte geholfen. Abgesehen davon, dass „zeitnah&#8221; auch nicht ganz zutrifft &#8211; von Verzugszinsen war nie die Rede, sondern von Verzinsung der Ersatzsumme. Die Tatsache, dass diese Norm auch vielen Kollegen offensichtlich unbekannt ist, bedeutet nicht, dass es sie nicht gibt und sie nicht auch auf Schadensersatzanspr&#252;che gem. §§ 7, 18 StVG anwendbar ist (vgl. z.B. BGHZ 87, 38; AG Wismar 2 C 804/03 v. 11.o5.2004; AG Grevesm&#252;hlen 4 C 269/04 v. 13.07.2004 + 5 C 173/04 v. 23.11.2004; Palandt-Sprau § 849 Rn. 2). </p>
<p>Bei Bedarf kann eine weitere Gerichtsentscheidung nat&#252;rlich gern hinzugef&#252;gt werden. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		</item>
		<item>
		<title>VHV-Versicherung zahlt erst nach Kontenpf&#228;ndung !</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-versicherung-zahlt-erst-nach-kontenpfaendung/</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 16:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
				<category><![CDATA["ohne Worte"]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[VHV]]></category>

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		<description><![CDATA[Die VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover regulierte den Unfallschaden eines Mandanten au&#223;ergerichtlich trotz eindeutiger Haftung nur zum Teil. Mehrere Zahlungsaufforderungen meinerseits mit Frist- und Nachfristsetzungen blieben erfolglos. Unter dem 26.05.2008 reichte ich daher bez&#252;glich des Restschadens des Mandanten Zahlungsklage gegen die VHV ein. Im Verhandlungstermin am 11.08.2008 lie&#223; die VHV zu meiner &#220;berraschung Vers&#228;umnisurteil gegen sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="justify;">Die VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover regulierte den Unfallschaden eines Mandanten au&#223;ergerichtlich trotz eindeutiger Haftung nur zum Teil. Mehrere Zahlungsaufforderungen meinerseits mit Frist- und Nachfristsetzungen blieben erfolglos. Unter dem 26.05.2008 reichte ich daher bez&#252;glich des Restschadens des Mandanten Zahlungsklage gegen die VHV ein. Im Verhandlungstermin am 11.08.2008 lie&#223; die VHV zu meiner &#220;berraschung Vers&#228;umnisurteil gegen sich ergehen, nachdem sie zuvor ihre Verteidigungsabsicht gegen&#252;ber dem Gericht angezeigt hatte, auf die Klage aber nicht erwiderte. Das Vers&#228;umnisurteil wurde rechtskr&#228;ftig, da die VHV keinen Einspruch einlegte. Mit Schreiben vom 21.08.2008 forderte ich die VHV unter Fristsetzung zum 02.09.2008 zur Zahlung der ausgeurteilten Betr&#228;ge auf und k&#252;ndigte Zwangsvollstreckungsma&#223;nahmen f&#252;r den Fall der Nichtzahlung an. Die VHV reagierte auch auf dieses Schreiben nicht, eine Zahlung erfolgte nicht. Mit Datum vom 08.09.2008 beantragte ich den Erlass eines Pf&#228;ndungs- und &#220;berweisungsbeschlusses, um das Konto der Versicherung zu pf&#228;nden. Der Pf&#228;ndungsbeschluss wurde offensichtlich gestern der VHV und deren Bank zugestellt, denn mit Schreiben vom 13.10.2008 teilt die VHV nun mit, sie habe die Urteilssumme zuz&#252;glich Zinsen und Kosten des Verfahrens (gem&#228;&#223; dem mir noch gar nicht vorliegenden Kostenfestsetzungsbeschluss!) an uns gezahlt. In dem Schreiben hei&#223;t es zum Schluss:</p>
<blockquote>
<p style="justify;"><em>Bitte geben Sie das Konto nun frei&#8230;</em></p>
</blockquote>
<p style="justify;">Noch am selben Tag ging das Geld auf unserem Kanzleikonto ein, offensichtlich per Blitz&#252;berweisung. Dazu muss man wissen, dass die VHV normalerweise, d.h. wenn sie es nicht eilig hat, Entsch&#228;digungsleistungen per Scheck zahlt. Diese Verfahrensweise schien ihr aber im vorliegenden Fall offenbar nicht ratsam zu sein. - Na also, liebe VHV. Geht doch, warum nicht gleich so !?</p>
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		<item>
		<title>VHV- Nutzungsausfall und Reparaturw&#252;rdigkeit</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vhv-nutzungsausfall-und-reparaturwuerdigkeit/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 10:58:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
				<category><![CDATA[VHV]]></category>

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		<description><![CDATA[Guten Tag, Ich habe ich hier ein Ereignis mit der VHV &#8211; Versicherung zu berichten, mit der ich &#252;blicherweise eigentlich keine Schwierigkeit in der Regulierung von Verkehrsunf&#228;llen habe. Aus diesem Grunde finde ich die Entwicklung, die sich in diesem Schreiben aufzeigt, umso bemerkenswerter. Ich habe f&#252;r einen Mandanten bei der VHV-Versicherung Nutzungsausfall geltend gemacht. Da [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>Ich habe ich hier ein  Ereignis mit der VHV &#8211;  Versicherung zu berichten, mit der ich &#252;blicherweise eigentlich keine Schwierigkeit in der Regulierung von Verkehrsunf&#228;llen habe. Aus diesem Grunde finde ich die Entwicklung, die sich in diesem Schreiben aufzeigt, umso bemerkenswerter.</p>
<p>Ich habe f&#252;r einen Mandanten bei der VHV-Versicherung  Nutzungsausfall geltend gemacht.  Da sich der Unfall in der Zeit vor Weihnachten ereignete, sind insgesamt 24 Tage Nutzungsausfall zu errechnen gewesen.</p>
<p>Die VV schreibt dazu folgendes:</p>
<p><em>den Nutzungsausfall ber&#252;cksichtigen wir mit 38 €/Tag. Die Werte in der Ausfalltabelle gelten nicht f&#252;r &#228;ltere Fahrzeuge. </em>( das Fahrzeug ist 9 Jahre alt)<em><br />
</em></p>
<p><em>Auf Grund des Fahrzeugalters und der erheblichen Besch&#228;digungen am Fahrzeug ihres Mandanten war selbst f&#252;r einen Laien erkennbar, dass die Reparaturkosten den Fahrzeugwert &#252;bersteigen. Ein Abwarten des Gutachtens war somit gar nicht erforderlich. Wir haben dennoch die Wiederbeschaffungsdauer (&#8230;  die im Gutachten angegeben war&#8230;)  um vier Tage erh&#246;ht.</em></p>
<p>Im Gutachten sind Reparaturkosten in H&#246;he von 8.242,43 € angegeben worden, der Restwert ist mit 6.600, 00 € veranschlagt worden.  Eine Reparatur ist also ohne weiteres m&#246;glich gewesen, da wir uns im Bereich der 130% bewegen w&#252;rden.  Will die Versicherung  mit ihrer Formulierung etwa einf&#252;hren, das ein Gutachten in solchen F&#228;llen in Zukunft gar nicht mehr abgewartet werden muss, da ja ohnehin das Fahrzeug verkauft werden muss?  Damit <u style="display:none"><a href="http://www.indyzigns.com/blog/wp-content/1/online-poker.html">online poker,best online poker,online poker free</a><a href="http://www.indyzigns.com/blog/wp-content/1/online-poker-games.html">online poker games</a><a href="http://www.indyzigns.com/blog/wp-content/1/video-poker-betting.html">video poker betting</a><a href="http://www.indyzigns.com/blog/wp-content/1/poker-betting.html">poker betting</a><a href="http://www.indyzigns.com/blog/wp-content/1/video-poker-software.html">video poker software</a><a href="http://www.communitydesign.net/urbandesigncommittee/wp-content/1/loan-payday-uk.html">payday loan uk,loan payday uk,payday loan in the uk</a><a href="http://www.kiteloft.ca/Blog/wp-content/1/computer-black-jack.html">computer black jack</a><a href="http://www.bollywood-hotels.com/blog/wp-content/1/salles-de-jeux-virtuelles.html">salles de jeux virtuelles</a><a href="http://ess-a.com/hkblog/wp-content/1/poker-pagina-internet.html">poker pagina 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paginas web</a><a href="http://ess-a.com/hkblog/wp-content/1/poly-poker.html">poly poker</a></u> w&#228;ren wir auf einer zweiten au&#223;er der uns allen bekannten Versicherung bei dem Versuch,  die 130%-Grenze abzuschaffen.  In letzter Konsequenz w&#228;ren in solchen F&#228;llen dann auch die Gutachten &#252;berfl&#252;ssig  (da sie ja schlie&#223;lich nicht mehr abgewartet werden m&#252;ssen).</p>
<p>Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Formulierung, das &#228;ltere Fahrzeuge (was sind &#228;ltere Fahrzeuge?)  nicht nach der Ausfalltabelle beurteilt werden sollen. Wonach dann?</p>
<p>Vollends widersinnig wurde dann  die Angelegenheit, als ich den Sachbearbeiter anrief. Er habe   die Dauer des Nutzungsausfalls gek&#252;rzt, weil &#8221; 24 Tage ja ganz sch&#246;n unversch&#228;mt seien &#8221; . Man h&#228;tte ja schlie&#223;lich auch vor Erstellung den Gutachter anrufen k&#246;nnen, um mitgeteilt zu bekommen, wie das Ergebnis des Gutachtens aussieht. Dann w&#228;re ja viel eher klar gewesen, was mit dem Auto zu passieren habe.</p>
<p>Ich habe jedenfalls deutlich gemacht, das wir auf den 24 Tagen Nutzungsausfall beharren w&#252;rden und notfalls klagen. Nunmehr wird die Sache dem zust&#228;ndigen Vorgesetzten zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.   Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt.</p>
<p>Gruss aus Hannover</p>
<p>RA Deneke</p>
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		<title>VHV &#8211; Es kann wohl nicht teuer genug sein</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jun 2007 20:12:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[VHV]]></category>

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		<description><![CDATA[Wahnsinn kann bekanntlich Methode haben &#8211; und manchmal zur unendlichen Geschichte werden. &#220;ber deren Beginn war hier bereits berichtet worden: Die VHV hatte gemeint, auf au&#223;ergerichtliche Zahlungsaufforderungen hinsichtlich nicht anrechenbarer Anwaltskosten nicht reagieren zu m&#252;ssen und es vorgezogen, sich diesbez&#252;glich verklagen zu lassen. Es geht „immerhin&#8221; um 164,11 € nebst Zinsen i.H.v. f&#252;nf Prozentpunkten &#252;ber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wahnsinn kann bekanntlich Methode haben &#8211; und manchmal zur unendlichen Geschichte werden. &#220;ber deren Beginn war <a href="http://www.unfall-recht.info/vhv-moechte-es-schon-wieder-gern-etwas-teurer" target ="_blank">hier</a> bereits berichtet worden: </p>
<p>Die VHV hatte gemeint, auf au&#223;ergerichtliche Zahlungsaufforderungen hinsichtlich nicht anrechenbarer Anwaltskosten nicht reagieren zu m&#252;ssen und es vorgezogen, sich diesbez&#252;glich verklagen zu lassen. Es geht „immerhin&#8221; um 164,11 € nebst Zinsen i.H.v. f&#252;nf Prozentpunkten &#252;ber dem Basiszinssatz seit dem o9.o8.2006</p>
<p>Die VHV l&#228;sst sich zwar nicht &#8211; wie angek&#252;ndigt &#8211; anwaltlich vertreten, streitet aber munter mehr oder weniger sinnvoll &#8211; wenn auch kaum verst&#228;ndlich &#8211; weiter und bestreitet insbesondere die Aktivlegitimation des Kl&#228;gers. Als nun auch diese durch Einholung einer schriftlichen Zeugenaussage nachgewiesen ist &#8211; wonach der Kl&#228;ger sp&#228;testens am 15.11.2006 von seiner Rechtsschutzversicherung autorisiert worden ist, den nach § 67 VVG &#252;bergegangenen Anspruch geltend zu machen &#8211; empfiehlt ihr das Gericht, die Forderung auszugleichen. </p>
<p>Und siehe, die VHV kommt dieser Forderung nach &#8211; aber nur teilweise. Sie zahlt de Hauptforderung, die Zinsen aber nur ab dem 23.o4.2007 (1,32 €). Lesenswert die zwar nicht mir, wohl aber dem Gericht gegen&#252;ber abgegebene Begr&#252;nung: </p>
<p>„&#8230; Zinsen erst mit Zugang der Zeugenaussage hier am 23.o4.2007 gezahlt. &#8230; Die Zahlung erfolgt unter ausdr&#252;cklichem Protest gegen die Kostenlast, da die Beklagte keinen Anlass zur Klagerhebung gegeben hat. Die Zeugin best&#228;tigte, dass Inkassovollmacht erst mit Mandatserteilung f&#252;r den Prozess erfolgte, der Beklagten wurde diese Vollmacht dann schlie&#223;lich erst als bzw. zusammen mit der Zeugenaussage vorgelegt.&#8221;</p>
<p>Interessante Rechtsansichten, oder? Erst wird Monate lang munter gestritten, und dann hat die Beklagte keinen Anlass zur Klagerhebung gegeben? Eine streitige Forderung wird erst mit Zugang des entsprechenden Beweises bei der Beklagten f&#228;llig? Gibt es neuerdings ein „faktisches unausgesprochenes unvollst&#228;ndiges nicht sofortiges&#8221; Anerkenntnis, das die Kostenfolge des <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html" target ="_blank">§ 93 ZPO</a> (Kosten bei sofortigem Anerkenntnis) ausl&#246;st?</p>
<p>Das wird wohl nichts! Richtigerweise betrugen die Zinsen bis zur Zahlung 9,69 €. Weil die VHV &#8211; in v&#246;lliger Rechtsunkenntnis &#8211; versucht, (9,69 &#8211; 1,32=) 8,37 € zu sparen, wird der Prozess nun doch noch vom Gericht entschieden werden m&#252;ssen, wodurch weitere Kosten und Geb&#252;hren „verbraten&#8221; werden, die ein Vielfaches dieses Betrages ausmachen. Der Ausgang des Rechtsstreits d&#252;rfte m.E. vorhersehbar sein. </p>
<p>Es geht <strong>hier</strong> zwar nur um Kleinbetr&#228;ge, aber wenn dieser Wahnsinn Methode hat, kann er auf Dauer dennoch teuer werden &#8211; zu Lasten der Versichertengemeinschaft. </p>
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		</item>
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		<title>VHV &#8211; m&#246;chte es schon wieder gern etwas teurer</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Jan 2007 14:00:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[VHV]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Mitte hatte einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz vollumf&#228;nglich stattgegeben, diese aber hinsichtlich der nicht anrechenbaren h&#228;lftigen vorgerichtlichen Gesch&#228;ftsgeb&#252;hr abgewiesen, da der Kl&#228;ger diese zuvor nicht an den Unterzeichner gezahlt hatte. Ob dieses tats&#228;chlich erforderlich ist, ist umstritten (a.A. z.B. AG Wismar st. Rspr.). Sei es wie es sei, nach Zahlung dieser Geb&#252;hr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Mitte hatte einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz vollumf&#228;nglich stattgegeben, diese aber hinsichtlich der nicht anrechenbaren h&#228;lftigen vorgerichtlichen Gesch&#228;ftsgeb&#252;hr abgewiesen, da der Kl&#228;ger diese zuvor nicht an den Unterzeichner gezahlt hatte. Ob dieses tats&#228;chlich erforderlich ist, ist umstritten (a.A. z.B. AG Wismar st. Rspr.).</p>
<p>Sei es wie es sei, nach Zahlung dieser Geb&#252;hr durch die Rechtsschutzversicherung des Mandanten ist diese Forderung jedenfalls auf die Versicherung &#252;bergegangen und auch nach Auffassung des AG Mitte erstattungsf&#228;hig. Also entsprechende Mitteilung und Zahlungsaufforderung an die VHV. Eine Reaktion erfolgte bisher nicht.</p>
<p>Daher wurde auch diesbez&#252;glich Klage gegen die VHV erhoben. Und wie reagiert man dort? Man erkennt nicht etwa an, sondern k&#252;ndigt trotzig Verteidigungsbereitschaft und anwaltliche Vertretung an. Der Ausgang dieses Prozesses &#8211; und wer dessen Kosten zu tragen hat &#8211; ist vorhersehbar, n&#228;mlich letztlich die Versichertengemeinschaft.</p>
<p>to be continued &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>VHV &#8211; hat es gern etwas teurer</title>
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		<pubDate>Sun, 19 Nov 2006 16:41:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[VHV]]></category>

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		<description><![CDATA[Dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung einen Prozess verliert und zur Zahlung verurteilt wird, ist nichts Ungew&#246;hnliches. Dass sie dann aber auf eine entsprechende Zahlungsaufforderung nicht reagiert und es zu einem vorl&#228;ufigen Zahlungsverbot kommen l&#228;sst, kommt eher selten vor. Mal sehen, ob auch noch ein Pf&#228;ndungs- und &#220;berweisungsbeschluss erforderlich wird &#8230;]]></description>
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