uniVersa auf Dummenfang
Freitag, 11. August 2006Nach einem Verkehrsunfall wurden die Reparaturkosten anhand eines Kostenvoranschlages des Autohaus E. fiktiv abgerechnet. Hierzu schrieb die UniVersa:
„Die im Kostenvoranschlag aufgeführten Verbringungskosten zum Lackierer fallen nur dann an, wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wird, die über keine eigene Lackiererei verfügt. Ob Verbringungskosten angefallen sind, steht somit nur nach tatsächlicher Durchführung der Reparatur und bei konkreter Schadenberechnung fest, nicht jedoch bei einer fiktiven Reparaturkostenabrechnung.”
Antwortschreiben: