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Sparkassen-Versicherung – Schlicht doof

Freitag, 04. Dezember 2009

Die Parteien beschuldigen sich gegenseitig, bei „rot” in die Kreuzung eingefahren zu sein. Wahrscheinlich wird keine von beiden ihre Version beweisen können. Also mache ich auf der Basis gleichartiger Betriebsgefahr die Hälfte des Schadens der Mandantin bei der Sparkassen-Versicherung geltend.

Diese zahlt dennoch nicht und meint, zuvor die Ermittlungsakte einsehen zu müssen, Auf meinen Hinweis, dass die Schadensregulierung deshalb nicht verzögert werden darf und eine hälftige Haftung allemal gegeben ist, schreibt mir die SV:

Unser Kunde schildert den Unfall so, dass wir momentan davon ausgehen können, dass er kein Verschulden an dem Unfall hat. Deshalb ist es ja wichtig, Einsicht in die polizeiliche Unfallakte nehmen zu können.