Archiv für die Kategorie ‘Sparkassen-Direkt-Versicherung’

Sparkassen-Direkt-Versicherung - will „Porsche” auch nicht verstehen

Montag, 07. Mai 2007

Es kann nur verwundern, mit welcher militanten Hartnäckigkeit manche Versicherungen sich immer noch weigern, die Kernaussage der sog. „Porsche-Entscheidung” des BGH VI ZR 398/02 vom 29.o4.2003 zur Kenntnis zu nehmen, nämlich dass der Geschädigte auch bei fiktiver Abrechnung seiner „Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen” darf.

Dies gilt offensichtlich insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken von Versicherungen mit einer „Schadensminderungs-Organisation” namens ControlExpert. („Rechnungs-Kürzungs-Expert ” wäre wohl treffender).

Wie hier bereits berichtet, bestreitet die Sparkassen-Versicherung vorliegendem Fall bisher jegliche Haftung. Dennoch lässt sie mir jetzt schon eine sog. „Prüfung Kostenvoranschlag” zukommen, wo u.a. folgender Unsinn verzapft wird:

Sparkassen-Direkt-Versicherung und das „absolute Vorfahrtsrecht”

Dienstag, 24. April 2007

Auch nach 15 Jahre Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung lernt man doch nie aus. Die Sparkassen-Direkt-Versicherung schreibt dem Mandanten:

„Da unser Versicherungsnehmer das absolute Vorfahrtsrecht besaß, müssen wir den geltend gemachten Anspruch bereits zum Grunde abschließend ablehnen.”

Ah ja, das absolute Vorfahrtsrecht! Das durfte die Unfallgegnerin sich dann wohl auch erzwingen, wodurch es zu der streitgegenständlichen Kollision kam. Wahrscheinlich geradezu eine Art von Notwehr gegen den Mandanten, der es unverschämterweise wagte, ihr dieses absolute Recht streitig zu machen. ;-)