Sparkassen-Direkt-Versicherung - will „Porsche” auch nicht verstehen
Montag, 07. Mai 2007Es kann nur verwundern, mit welcher militanten Hartnäckigkeit manche Versicherungen sich immer noch weigern, die Kernaussage der sog. „Porsche-Entscheidung” des BGH VI ZR 398/02 vom 29.o4.2003 zur Kenntnis zu nehmen, nämlich dass der Geschädigte auch bei fiktiver Abrechnung seiner „Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen” darf.
Dies gilt offensichtlich insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken von Versicherungen mit einer „Schadensminderungs-Organisation” namens ControlExpert. („Rechnungs-Kürzungs-Expert ” wäre wohl treffender).
Wie hier bereits berichtet, bestreitet die Sparkassen-Versicherung vorliegendem Fall bisher jegliche Haftung. Dennoch lässt sie mir jetzt schon eine sog. „Prüfung Kostenvoranschlag” zukommen, wo u.a. folgender Unsinn verzapft wird: