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	<title>Unfall - Blog &#187; R + V Versicherungen</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>R + V Versicherung &#8211; unn&#246;tige Nachfragen</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Sep 2006 13:09:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[R + V Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Unterzeichner wundert sich immer wieder, mit welchen Nachfragen die HUK-Versicherer die Regulierung verz&#246;gern &#8211; hier ein Beispiel der Fragen der R+V Versicherung aus Frankfurt: Name des Herstellers Baujahr btw- Erstzulassung Kilometerstand am Schadentag Anzahl der eingetragenen Vorbesitzer Kaufpreis und Kaufdatum Gesch&#228;digt war ein Porsche, der Versicherung liegt die Rechnung des Porsche-Zentrums vor, aus dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Unterzeichner wundert sich immer wieder, mit welchen Nachfragen die HUK-Versicherer die Regulierung verz&#246;gern &#8211; hier ein Beispiel der Fragen der R+V Versicherung aus Frankfurt:</p>
<ul>
<li>Name des Herstellers</li>
<li>Baujahr btw- Erstzulassung</li>
<li>Kilometerstand am Schadentag</li>
<li>Anzahl der eingetragenen Vorbesitzer</li>
<li>Kaufpreis und Kaufdatum</li>
</ul>
<p>Gesch&#228;digt war ein Porsche, der Versicherung liegt die Rechnung des Porsche-Zentrums vor, aus dem sich der Typ, die Erstzulassung sowie der Kilometerstand ergeben.  Warum aber bitte ist es f&#252;r die Regulierung erforderlich die Anzahl der Vorbesitzer und des Kaufpreises zu erfahren ???</p>
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		<title>R + V &#8211; zahlt schnell &#8230;</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Aug 2006 13:26:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[R + V Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; leider zu Lasten des eigenen VN. Es ging um folgenden Sachverhalt: Der Mandant befuhr mit seinem PKW die mittlere Spur einer dreispurigen Stra&#223;e in Berlin. Auf der linken Spur vor ihm, fuhr der Gegner. Kurz vor einer Ampelanlage wechselte dieser mit seinem PKW pl&#246;tzlich die Fahrspur nach rechts, fuhr dem Mandanten direkt vor den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; leider zu Lasten des eigenen VN. Es ging um folgenden Sachverhalt:</p>
<p>Der Mandant befuhr mit seinem PKW die mittlere Spur einer dreispurigen Stra&#223;e in Berlin. Auf der linken Spur vor ihm, fuhr der Gegner. Kurz vor einer Ampelanlage wechselte dieser mit seinem PKW pl&#246;tzlich die Fahrspur nach rechts, fuhr dem Mandanten direkt vor den Wagen und bremste sogleich scharf ab, da die Ampel von „gr&#252;n&#8221; auf „gelb&#8221; umsprang. Trotz sofortiger Vollbremsung fuhr der Mandant auf den PKW des Gegners auf.</p>
<p>Die Haftpflichtversicherung des Mandanten teilte auf telefonische Nachfrage des Unterzeichners mit, man habe den Schaden ohne (!) Einsichtnahme in die polizeiliche Ermittlungsakte „selbstverst&#228;ndlich&#8221; in voller H&#246;he reguliert. Man s&#228;he nicht einmal Anhaltspunkte f&#252;r ein Mitverschulden des Gegners. Schlie&#223;lich sei der Mandant aufgefahren, daher spr&#228;che der Beweis des ersten Anscheins gegen ihn. Dass der Gegner kurz zuvor die Spur gewechselt habe, f&#252;hre zu keiner anderen Bewertung.</p>
<p>Auch die gegnerische Versicherung meinte, der Kl&#228;ger sei auf den stehenden PKW des Beklagten aufgefahren und verweigerte jegliche Schadensregulierung. Daraufhin wurde Klage erhoben. Im Prozess verteidigten die Beklagten sich u.a. mit einem angeblich gegen den auffahrenden Kl&#228;ger sprechenden Anscheinsbeweis.</p>
<p>Dem ist das AG Berlin Mitte nicht gefolgt. In erfrischend klaren Worten brachte es die Sache auf den Punkt: Der Anscheinsbeweis spricht hier nicht gegen den Auffahrenden, sondern gegen den Spurwechsler:</p>
<p><em>„Wegen der gem&#228;&#223; § 7 Abs. 5 StVO bei einem Fahrstreifenwechsel besonders einzuhaltenden Sorgfaltspflichten spricht der Anscheinsbeweis dann, wenn einem Auffahrunfall unmittelbar ein Fahrstreifenwechsel des Vordermanns vorangegangen ist, f&#252;r ein schuldhaftes Verletzen der aus § 7 Abs. 5 StVO folgenden Sorgfaltspflichten des Fahrstreifenwechslers. Dieser tr&#228;gt nach herrschender Rechtsprechung in diesem Fall grunds&#228;tzlich die volle Haftung; die vom unfallgegnerischen Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr tritt bei der gem&#228;&#223; § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmenden Haftungsabw&#228;gung hinter der groben Verschulden des Verkehrsteilnehmers, der unter Versto&#223; gegen § 7 Abs. 5 StVO den Fahrstreifen gewechselt hat, zur&#252;ck.&#8221;</em></p>
<p>Auf entsprechende Information hat die R + V den Schadensfreiheitsrabatt des Mandanten dann zwar wieder entlastet, dennoch bleibt der Sorgfaltspflichtversto&#223; zu Lasten des Mandanten:</p>
<p>Die Haftpflichtversicherer sind nicht nur verpflichtet, berechtigte Schadensersatzanspr&#252;che zu regulieren, sondern ebenso, unberechtigte Anspr&#252;che abzuwehren. Dass ein grunds&#228;tzlich gegen den Auffahrenden sprechender Anscheinsbeweis nicht gilt, wenn der Gegner unmittelbar vor dem Auffahren die Spur gewechselt hat, sollte bekannt sein. H&#228;tte der Mandant nun keine gerichtliche Kl&#228;rung herbeigef&#252;hrt, w&#228;re er auf Jahre hinaus mit h&#246;heren Versicherungspr&#228;mien belastet gewesen. Leider ist jedoch h&#228;ufig zu beobachten, dass Kfz-Haftpflichtversicherer kleinere Sch&#228;den ohne sorgf&#228;ltige Pr&#252;fung regulieren, offensichtlich in der Erwartung, dass der gezahlte Schadensersatz (und mehr) &#252;ber den erh&#246;hten Schadensfreiheitsrabatt ja wieder hereinkommt.</p>
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		<title>Regulierung à la R+V II</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Jul 2006 15:50:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Herrmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[R + V Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Mdt. hat im Dez. 2005 einen Unfall. Ein Sachverst&#228;ndigengutachten wird angefertigt. Nach diesem ist die Reparatur im Rahmen der sog. 130%-Grenze m&#246;glich. Dementsprechend wird Reparaturauftrag erteilt und das Fzg. repariert. Ende Feb. 2006 besteht die R+V Hannover auf einer Nachbesichtigung durch die Rirma car-expert.. Mdt, damals noch nicht anwaltlich vertreten, erm&#246;glicht dies auf dem Gel&#228;nde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mdt. hat im Dez. 2005 einen Unfall. Ein Sachverst&#228;ndigengutachten wird angefertigt. Nach diesem ist die Reparatur im Rahmen der sog. 130%-Grenze m&#246;glich. Dementsprechend wird Reparaturauftrag erteilt und das Fzg. repariert.</p>
<p>Ende Feb. 2006 besteht die R+V Hannover auf einer Nachbesichtigung durch die Rirma car-expert.. Mdt, damals noch nicht anwaltlich vertreten, erm&#246;glicht dies auf dem Gel&#228;nde der Reparaturfirma. Bei der Nachbesichtigung darf kein Dritter zugegen sein.</p>
<p>Und pl&#246;tzlich hat das Fzg. Hagelsch&#228;den, weswegen der Restwert derart niedrig ist, dass nun ein wirtschaftl. Totalschaden postuliert wird. Nunmehr reguliert die R+V und argumentiert, Mdt m&#252;sse nachweisen, dass das Fzg im Dez. noch keinen Hagelschaden hatte.</p>
<p> </p>
<p>Dem Gutachter &#252;brigens wird ein Falschgutachten unterstellt. Damit er &#252;berhaupt einen Cent sieht, willigt er ein, auf die H&#228;lfte seiner Geb&#252;hren zu verzichten.</p>
<p>Auch so kann gespart werden.</p>
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		<title>Regulierung à la R+V</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Jul 2006 15:40:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Herrmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[R + V Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Mdt hat einen VU. Die Haftung ist eigentlich unstreitig, was die R+V Wiesbaden nicht daran hindert, auf die ermittlungsakte zu pochen und auch sonst die Regulierung zu verz&#246;gern. Es wird Klage eingereicht. Nachdemdies der R+V mitgeteilt worden ist, kommt das Regulierungsschreiben, nach dem der gr&#246;&#223;te Teil reguliert wird. Komischerweise kommt es nach 1 Tag nach dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mdt hat einen VU. Die Haftung ist eigentlich unstreitig, was die R+V Wiesbaden nicht daran hindert, auf die ermittlungsakte zu pochen und auch sonst die Regulierung zu verz&#246;gern.</p>
<p>Es wird Klage eingereicht. Nachdemdies der R+V mitgeteilt worden ist, kommt das Regulierungsschreiben, nach dem der gr&#246;&#223;te Teil reguliert wird. Komischerweise kommt es nach 1 Tag nach dieser Mitteilung in der Kanzlei an und tr&#228;gt ein um 12 Tage fr&#252;heres Datum.</p>
<p>Obwohl bereits Prozessauftrag erteilt war, will die R+V die Verfahrensgeb&#252;hr nicht zahlen.</p>
<p>Man f&#228;llt also in alte Denkstrukturen zur&#252;ck: Verz&#246;gerung, wo es nur geht und dann ignorieren, wenn geklagt wird.</p>
<p>Dabei sollte mit dieser Geb&#252;hr, die bereits <em>nach</em> Klageauftrag entsteht, den sog. Klagepoker verhindern.</p>
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		<title>R+V Versicherung &#8211; die Geduldige</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/rv-versicherung-die-geduldige/</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Jul 2006 08:22:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Witopil</dc:creator>
				<category><![CDATA[R + V Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ablauf: - Unfall am 21.03.2006; es liegt der klassische Fall vor, in dem Fahrer, Halter und Eigent&#252;mer nicht identisch sind. - Schadensanzeige am 29.03.2006 nebst Gutachten - Antwort am 07.04.2006 (Fragebogenantwort; Vorsch&#228;den, deren Reparatur) - Am 30.05.2006 Nachfrage der Vers. nach der Vollmacht des Halters (der nicht mit dem wirtschaftlichen Eigent&#252;mer identisch ist) - 14.06.2006 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ablauf:<br />
- Unfall am 21.03.2006; es liegt der klassische Fall vor, in dem Fahrer, Halter und Eigent&#252;mer nicht identisch sind.<br />
- Schadensanzeige am 29.03.2006 nebst Gutachten<br />
- Antwort am 07.04.2006 (Fragebogenantwort; Vorsch&#228;den, deren Reparatur)<br />
- Am 30.05.2006 Nachfrage der Vers. nach der Vollmacht des Halters (der nicht mit dem wirtschaftlichen Eigent&#252;mer identisch ist)<br />
- 14.06.2006 &#220;bersendung der gew&#252;nschten Vollmacht</p>
<p>Nun, nach fast 3 Monaten nicht ein Anzeichen von Regulierung.</p>
<p>Die Klage ist bereits gefertigt &#8211; das Regulierungsverhalten der Haftpflicht hat leider auch die Rechtsschutzversicherung angesteckt (scheint eine neue Art von Virus zu sein, der &#228;u&#223;erst ansteckend ist)</p>
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