Archiv für die Kategorie ‘R + V Versicherungen’

R + V Versicherung - unnötige Nachfragen

Mittwoch, 13. September 2006

Der Unterzeichner wundert sich immer wieder, mit welchen Nachfragen die HUK-Versicherer die Regulierung verzögern - hier ein Beispiel der Fragen der R+V Versicherung aus Frankfurt:

  • Name des Herstellers
  • Baujahr btw- Erstzulassung
  • Kilometerstand am Schadentag
  • Anzahl der eingetragenen Vorbesitzer
  • Kaufpreis und Kaufdatum

Geschädigt war ein Porsche, der Versicherung liegt die Rechnung des Porsche-Zentrums vor, aus dem sich der Typ, die Erstzulassung sowie der Kilometerstand ergeben. Warum aber bitte ist es für die Regulierung erforderlich die Anzahl der Vorbesitzer und des Kaufpreises zu erfahren ???

R + V - zahlt schnell …

Donnerstag, 03. August 2006

… leider zu Lasten des eigenen VN. Es ging um folgenden Sachverhalt:

Der Mandant befuhr mit seinem PKW die mittlere Spur einer dreispurigen Straße in Berlin. Auf der linken Spur vor ihm, fuhr der Gegner. Kurz vor einer Ampelanlage wechselte dieser mit seinem PKW plötzlich die Fahrspur nach rechts, fuhr dem Mandanten direkt vor den Wagen und bremste sogleich scharf ab, da die Ampel von „grün” auf „gelb” umsprang. Trotz sofortiger Vollbremsung fuhr der Mandant auf den PKW des Gegners auf.

Regulierung à la R+V II

Samstag, 22. Juli 2006

Mdt. hat im Dez. 2005 einen Unfall. Ein Sachverständigengutachten wird angefertigt. Nach diesem ist die Reparatur im Rahmen der sog. 130%-Grenze möglich. Dementsprechend wird Reparaturauftrag erteilt und das Fzg. repariert.

Ende Feb. 2006 besteht die R+V Hannover auf einer Nachbesichtigung durch die Rirma car-expert.. Mdt, damals noch nicht anwaltlich vertreten, ermöglicht dies auf dem Gelände der Reparaturfirma. Bei der Nachbesichtigung darf kein Dritter zugegen sein.

Und plötzlich hat das Fzg. Hagelschäden, weswegen der Restwert derart niedrig ist, dass nun ein wirtschaftl. Totalschaden postuliert wird. Nunmehr reguliert die R+V und argumentiert, Mdt müsse nachweisen, dass das Fzg im Dez. noch keinen Hagelschaden hatte.

Regulierung à la R+V

Samstag, 22. Juli 2006

Mdt hat einen VU. Die Haftung ist eigentlich unstreitig, was die R+V Wiesbaden nicht daran hindert, auf die ermittlungsakte zu pochen und auch sonst die Regulierung zu verzögern.

Es wird Klage eingereicht. Nachdemdies der R+V mitgeteilt worden ist, kommt das Regulierungsschreiben, nach dem der größte Teil reguliert wird. Komischerweise kommt es nach 1 Tag nach dieser Mitteilung in der Kanzlei an und trägt ein um 12 Tage früheres Datum.

Obwohl bereits Prozessauftrag erteilt war, will die R+V die Verfahrensgebühr nicht zahlen.

Man fällt also in alte Denkstrukturen zurück: Verzögerung, wo es nur geht und dann ignorieren, wenn geklagt wird.

R+V Versicherung - die Geduldige

Dienstag, 18. Juli 2006

Ablauf:
- Unfall am 21.03.2006; es liegt der klassische Fall vor, in dem Fahrer, Halter und Eigentümer nicht identisch sind.
- Schadensanzeige am 29.03.2006 nebst Gutachten
- Antwort am 07.04.2006 (Fragebogenantwort; Vorschäden, deren Reparatur)
- Am 30.05.2006 Nachfrage der Vers. nach der Vollmacht des Halters (der nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentümer identisch ist)
- 14.06.2006 Übersendung der gewünschten Vollmacht

Nun, nach fast 3 Monaten nicht ein Anzeichen von Regulierung.

Die Klage ist bereits gefertigt - das Regulierungsverhalten der Haftpflicht hat leider auch die Rechtsschutzversicherung angesteckt (scheint eine neue Art von Virus zu sein, der äußerst ansteckend ist)