Archiv für die Kategorie ‘Provinzial Versicherung’

Provinzial Versicherungen und die Partnerwerkstätten

Dienstag, 19. Dezember 2006

Der Redaktion des Unfall-Blogs liegt nunmehr auch ein Leitfaden der Provinzial für die Partnerwerkstatt vor. Dieser Leitfaden gibt erneut Anlass, sich “nicht in die Hände der gegnerischen Versicherung” zu begeben, denn dort heißt es bei dem Punkt Schadenhöhe:

Sie, (die Werkstatt: Anm. der Redaktion) kalkulieren die Unfallschäden selbst, wenn die grob geschätzen Reparaturkosten im folgenden Bereich liegen:

Fzg.-Alter bis 3 Jahre, Fzg.-NP>20.000 € : bis 5.000 € netto
Fzg.-Alter bis 3 Jahre, Fzg.-NP<20.000 € : bis 3.500 € netto
Fzg.-Alter über 3 Jahre: bis 1.000 €
Weiterhin: Sie kalkulieren den Schaden mit mittleren DEKRA-Stundenverrechnungssätzen. Lässt der Kunde bei Ihnen reparieren, können Sie ihre konkreten Studenlöhne ansetzen.