Archiv für die Kategorie ‘Provinzial Versicherung’

Provinzial – Nett

Montag, 05. Oktober 2009

Es geht um Schmerzensgeldansprüche der Mandantin. Schon im ersten Schreiben der Provinzial hieß es:

Bitte übermitteln Sie Ihrer Mandantin unsere besten Genesungswünsche.

Und auch jetzt – zwei Monate später – schreibt die Provinzial u.a.:

Wir hoffen, dass der Genesungsprozess Fortschritte macht und übersenden weiterhin unsere besten Genesungswünsche.

Selbst wenn es nur Textbausteine sein sollten – derartige kleine Floskeln schaffen doch gleich ein netteres Regulierungsklima. Anderen Gesellschaften zur Nachahmung empfohlen!

Die Provinzial Nord und der Nutzungsausfall

Donnerstag, 19. März 2009

Die Gegnerin ist offensichtlich bei „rot” in die Kreuzung eingefahren und kollidierte dort mit dem PKW meines Mandanten, was mit Totalschaden endete. Die Provinzial meinte zunächst, die Sach- und Rechtslage sei überhaupt nicht klar und zahlte nicht. Erst 51 Tage nach dem Unfall regulierte sie dann doch.

Von Anfang an hatte ich darauf hingewiesen, dass mein Mandant nicht in der Lage war, ein Ersatzfahrzeug zu finanzieren und ich ggf. Nutzungsausfallentschädigung bis zum Zahlungseingang gelten machen würde. Hierauf erfolgte zunächst eine ebenso kurze wie freche Reaktion:

Bereits jetzt machen wir jedoch deutlich, dass der begehrte Anspruch hinsichtlich der Nutzungsausfalldauer nicht anerkannt wird.

Provinzial Nord – scheut das Risiko?

Freitag, 29. Juni 2007

Ob die Provinzial hier wohl mitliest? Über die leider auch bei dieser Gesellschaft eingerissen Unsitte, professionelle rechnungskürzer in die Schadensregulierung einzuschalten, war hier bereits berichte worden. Heute erreichte mich ein Schreiben aus Kiel:

„Ihr per Telefax übermitteltes Schreiben vom 18.o6.2007 haben wie heute von unserer Landesdirektion Rostock erhalten. In der Zwischenzeit ist unsere Zahlung von 2.383,56 € erfolgt. Wir überweisen heute 185,19 € für Verbringungskosten und UPE-Aufschlag auf Ihr Konto.”

Na also, geht doch! Da fand die Kieler Hauptstelle die Kürzerei ihrer Rostocker Filiale wohl doch zu riskant. Die Verzugszinsen fehlen allerdings nach wie vor. Der entsprechende Mahnbescheid ist raus …

Provinzial Nord – spart? teuer

Mittwoch, 27. Juni 2007

Dass die Provinzial jetzt auch zu den Kürzungsfans übergelaufen ist, wurde hier schon beklagt. Hinzu kommt, dass man sich nicht nur (angeblich überlastungsbedingt) im Regulierungsverzug befindet, sondern auch des antiquierten Verrechnungsschecks bedient, der dummerweise jedoch nie ankommt.

Also teile ich noch einmal schriftlich mit, dass der Scheck nie angekommen ist und bitte um Überweisung, selbstverständlich nebst (sogar ausgerechneter) Verzugszinsen. Die Zahlung war immerhin bereits zum 22. Mai 2007 fällig gestellt worden und die Verzögerungen durch den verlorengegangenen Scheck hat der Geschädigte nun wirklich nicht zu vertreten.

Die Provinzial zieht – von entsprechender Klagandrohung völlig unbeeindruckt – trotzig UPE-Aufschläge und Verbringungskosten ab und zahlt natürlich auch keine Zinsen.

Provinzial Nord – Jetzt leider auch bei den Centfuchsern

Freitag, 08. Juni 2007

Die Provinzial kannte ich bis jetzt als angenehme Versicherung, die nicht lange feilschte und lieber Schadensfälle schnell erledigte – das scheint vorbei zu sein. Mich erreichte folgendes Schreiben:

„Das uns vorgelegte Gutachten … haben wir durch die Firma eucon Informationstechnologie prüfen lassen. Das Ergebnis der Prüfung fügen wir bei. Bei einer Abrechnung lt. Gutachten oder Kostenvoranschlag sind Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge nicht zu erstatten.”

Ach, wirklich? Das ist – herrschende Rechtsprechung hin oder her – in dieser platten Allgemeinheit schlicht falsch!

Interessant auch der Prüfbericht: Tatsächlich wurden dort „nur” die Verbringungskosten und die Ersatzteilaufschläge gekürzt, die Lohn-, Neben- und Lackierkosten immerhin anerkannt. Ergänzend heißt es:

Provinzial – schnell, umkompliziert + gut

Dienstag, 13. März 2007

Hier soll ja nicht nur Negatives berichtet werden: Die Mandantin war am 12.o2.2007 als Radfahrerin von einem PKW angefahren worden. Mit Schreiben vom 26.o2.2007 habe ich erste materielle Schadensersatzansprüche der Mandantin geltend gemacht sowie mit Telefax vom o7.o3.2007 ihre Gesamtforderung einschließlich des Schmerzensgeldes beziffert.

Am o8.o3.2007 ging ein erster Scheck ein, am 13.o3.2007 der zweite über die Restsumme. Keine Diskussion über eventuelle Abzüge „neu für alt” für die beschädigten Schuhe, insbesondere keine Mäkelei über die Höhe des tatsächlich etwas hoch angesetzten Schmerzensgeldes. Kommentarlose schnelle Zahlung und erledigt, eine Erfahrung, die ich häufiger mit der Provinzial gemacht habe. Kompliment!

Provinzial und Itzehoer sprechen sich offenbar ab

Freitag, 02. März 2007

Die Provinzial und die Itzehoer sprechen sich bezüglich der Kürzung der Unfallnebenkostenpauschale auf 20,00 € offenbar ab, und zwar sogar mit identischer Begründung. Die Provinzial hat die von mir geforderte Nachzahlung von 5,00 € nun abgelehnt. In dem Schreiben heißt es: ” Wir bleiben bei der Regulierung der Kostenpauschale von 20,00 €. Sofern Ihrem Mandanten darüber hinaus gehende Kosten entstanden sind, bitten wir diese konkret nachzuweisen…” Offenbar hat die Provinzial den Sinn einer Pauschale überhaupt nicht verstanden. Die anstehende Klage dürfte sie dafür nun um einiges teurer zu stehen kommen.

Provinzial “kämpft” um 5,00 €

Mittwoch, 28. Februar 2007

Zwar nicht um 2,50 €, wie in dem Beitrag des Kollegen Melchior vom 12.02.2007, aber doch immerhin um 5,00 € feilscht die Provinzial Brandkasse in einer z.Zt. von mir bearbeiteten Verkehrsunfallsache. Auch ich hatte die allgemein übliche Unfallnebenkostenpauschale von 25,00 € geltend gemacht, woraufhin die Provinzial meinem Mandanten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) generös 20,00 € bewilligte. Da für eine streitige Auseinandersetzung um die Höhe der Nebenkostenpauschale im vorliegenden Fall aber leider nicht der BGH, sondern das hiesige Amtsgericht Usingen zuständig wäre, welches bereits seit längerem in ständiger Rechtsprechung dem Geschädigten eine Kostenpauschale von 25,00 € zuspricht, habe ich der Versicherung Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken und die abgezogenen 5,00 € nachzuzahlen. Es bleibt abzuwarten, ob die Provinzial hier einlenkt. Anders als der Kollege Melchior scheue ich mich allerdings – schon aus prinzipiellen Gründen - nicht, die 5,00 € notfalls auch einzuklagen. Man muss den Anfängen wehren.