DEKRA – unabhängige Sachverständige ?
Mittwoch, 06. Dezember 2006Der Mandant hatte nach einem Haftpflichtschaden bei der DEKRA ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige nahm jedoch falsche Fahrzeugdaten auf und ermittelte den Wiederbeschaffungs,- und Restwert zu hoch. Der Mandant hatte sich im Rahmen seiner – nach ständiger BGH-Rechtsprechung anerkannten – Dispositionsfreiheit für den Kauf eines neuen KFZ´s zu dem Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten entschieden. Der entstandene Schaden wurde der DEKRA mitgeteilt. Diese antwortet nun durch Ihre Rechtsabteilung: “Ihre Mandantschaft hat im vorliegenden Fall aber im Vorfeld einer Entscheidung, ohne Weisung durch die Versicherung, gehandelt.”