Archiv für die Kategorie ‘“ohne Worte”’

DEKRA – unabhängige Sachverständige ?

Mittwoch, 06. Dezember 2006

Der Mandant hatte nach einem Haftpflichtschaden bei der DEKRA ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige nahm jedoch falsche Fahrzeugdaten auf und ermittelte den Wiederbeschaffungs,- und Restwert zu hoch. Der Mandant hatte sich im Rahmen seiner – nach ständiger BGH-Rechtsprechung anerkannten – Dispositionsfreiheit für den Kauf eines neuen KFZ´s zu dem Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten entschieden. Der entstandene Schaden wurde der DEKRA mitgeteilt. Diese antwortet nun durch Ihre Rechtsabteilung: “Ihre Mandantschaft hat im vorliegenden Fall aber im Vorfeld einer Entscheidung, ohne Weisung durch die Versicherung, gehandelt.”

Die DEKRA und die BGH-Rechtsprechung

Dienstag, 28. November 2006

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Restwert auf dem örtlichen, lokalen, seriösen Markt zu ermitteln. Im vorliegenden Fall also Hannover. Die DEKRA Hannover hat insoweit wohl auch die Textbausteine angepasst. Dort findet sich der Passus: “Der Restwert ergibt sich aus den Ermittlungen am allgemeinen regionalen Markt. Der Restwert beträgt demnach 120,00 €”. Auf den ersten Blick nicht verdächtig, aber liebe DEKRA, die im Auftrag des Geschädigten tätig wurde, warum finde ich dann im Gutachten ein Begleitschreiben: “Es liegen folgende Restwertangebote vor: XXX aus …56581 M….. 120,00 €”. Dies ist von Hannover rund 360 km entfernt und kaum noch der regionale Markt im Sinne der BGH-Rechtsprechung. Insoweit verwundert in der DEKRA-Rechnung auch die Position: “Sonstige Auslagen iHv 20,50 €” – ein Schelm wer Böses denkt und hinter dieser Position die Restwertermittlung vermutet, oder ?