Archiv für die Kategorie ‘Mecklenburgische’

Mecklenburgische – Erst so, dann so

Mittwoch, 06. April 2011

Gegenüber dem Mandanten selbst hatte die Mecklenburgische schneidig jegliche Haftung abgelehnt.

Auf dezenten Hinweis meinerseits auf die einschlägige Rechtsprechung geschah innerhalb der gesetzten Frist – nichts. Also Klage eingereicht, die allerdings noch nicht zugestellt ist.

Nun hat die Mecklenburgische anscheinend noch einmal nachgedacht (oder vielleicht nachgelesen ?) und schreibt:

Nach der uns vorliegenden polizeilichen Ermittlungsakte und nach dem Zeugen xyz hat ihr Mandant den Fahrtrichtungsanzeiger rechts betätigt. Ein Verschulden unseres Versicherungsnehmers sehen wir allenfalls mit 50 %

Mecklenburgische – schneidig und rechtsirrig

Montag, 21. März 2011

Die Mecklenburgische versucht, einen Geschädigten zu entmutigen:

Nach der uns vorliegenden Ermittlungsakte haben Sie ihren Fahrtrichtungsanzeiger rechts betätigt und damit angezeigt, in die Zufahrt abzubiegen, aus der unser Versicherungsnehmer kam. Aufgrund Ihrer irreführenden Fahrweise kam es dadurch zur Kollision beider Fahrzeuge.

Wie können daher kein Verschulden unseres Versicherungsnehmers erkennen und lehnen hiermit Ihre Ansprüche ab.

Liebe Mecklenburgische,

Beweisfragen einmal bewusst offen gelassen und die Schilderung als wahr unterstellt:

1. Gibt es bekanntlich auch eine Haftung ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr – der nur sehr schwer zu entgehen ist, insbesondere wenn man als Wartepflichtiger aus einer Grundstückeinfahrt kommt.

Mecklenburgische – trödelt teuer

Donnerstag, 09. Dezember 2010

Am 13.o9.2010 fährt der Gegner auf den PKW meiner Mandantin auf – eigentliche eine klare Sache, vor Ort ist auch alles klar. Die Mandantin versucht daher zunächst, ihre Schadensersatzansprüche selbst bei der Mecklenburgischen geltend zu machen – leider ohne Ergebnis.

Also fordere ich die Mecklenburgische mit Telefax vom 21.10.2010 nochmals auf, den Schaden von immerhin 5.273,36 € nunmehr bis zum 29.10.2010 zu regulieren. Erst mit Schreiben vom o2.11.2010 meldet sich die Mecklenburgische, fordert unsinnigerweise meine Vollmacht an und meint, es seien noch weitere Informationen vom VN erforderlich. Sobald ihre Ermittlungen abgeschlossen seien, werde man sich wieder melden.

Mecklenburgische – Knauserig

Mittwoch, 23. April 2008

Die Mandantin hatte am 26.o2.2008 einen Unfall, bei dem ihr PKW schwer beschädigt wurde und nicht mehr fahrfähig war. Ab dem 28.o2.2008 hat sie einen Mietwagen genutzt. Die für den Unfalltag und den folgenden Tag geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung will die Mecklenburgische nicht zahlen und schreibt hierzu:

Die Schadensminderungspflicht gebietet, die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs gering zu halten. Bei Beauftragung des Sachverständigen am Unfalltag hätte die Reparaturfreigabe am gleichen Tag erfolgen können. … Wir bitte daher um Verständnis, dass wir die geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung nicht zahlen können.

Mecklenburgische – provoziert Klage

Donnerstag, 31. Mai 2007

Der Mandant hatte einen Motorradunfall. Die Sach- und Rechtslage dürfte eindeutig sein, vgl. die polizeiliche Unfallanzeige:

„02 befuhr mit seinem Krad die L 041 in Richtung Ratzeburg. 01 stand mit seinem PKW in der Grundstückseinmündung und hatte vor, auf die L 041 zu fahren. 01 war der Meinung, dass er gefahrlos auf die L 041 fahren konnte und fuhr los.

Als sich 01 auf der rechten Farbahn befand, sah er, wie 02 gefahren kam, bremste seinen PKW ab und hielt etwa einen Meter auf der Fahrbahn von 02 an. 02 bremste sein Krad scharf ab, um einen Zusammenprall zu verhindern. Dabei verlor 02 die Gewalt über sein Krad, kippte auf die rechte Seite und schleuderte rechts am PKW 01 vorbei und kam ca. 39 Meter hinter dem PKW zum Liegen.”