Archiv für die Kategorie ‘Mecklenburgische’

Mecklenburgische - Knauserig

Mittwoch, 23. April 2008

Die Mandantin hatte am 26.o2.2008 einen Unfall, bei dem ihr PKW schwer beschädigt wurde und nicht mehr fahrfähig war. Ab dem 28.o2.2008 hat sie einen Mietwagen genutzt. Die für den Unfalltag und den folgenden Tag geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung will die Mecklenburgische nicht zahlen und schreibt hierzu:

Die Schadensminderungspflicht gebietet, die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs gering zu halten. Bei Beauftragung des Sachverständigen am Unfalltag hätte die Reparaturfreigabe am gleichen Tag erfolgen können. … Wir bitte daher um Verständnis, dass wir die geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung nicht zahlen können.

Mecklenburgische - provoziert Klage

Donnerstag, 31. Mai 2007

Der Mandant hatte einen Motorradunfall. Die Sach- und Rechtslage dürfte eindeutig sein, vgl. die polizeiliche Unfallanzeige:

„02 befuhr mit seinem Krad die L 041 in Richtung Ratzeburg. 01 stand mit seinem PKW in der Grundstückseinmündung und hatte vor, auf die L 041 zu fahren. 01 war der Meinung, dass er gefahrlos auf die L 041 fahren konnte und fuhr los.

Als sich 01 auf der rechten Farbahn befand, sah er, wie 02 gefahren kam, bremste seinen PKW ab und hielt etwa einen Meter auf der Fahrbahn von 02 an. 02 bremste sein Krad scharf ab, um einen Zusammenprall zu verhindern. Dabei verlor 02 die Gewalt über sein Krad, kippte auf die rechte Seite und schleuderte rechts am PKW 01 vorbei und kam ca. 39 Meter hinter dem PKW zum Liegen.”