Mecklenburgische – Erst so, dann so
Mittwoch, 06. April 2011Gegenüber dem Mandanten selbst hatte die Mecklenburgische schneidig jegliche Haftung abgelehnt.
Auf dezenten Hinweis meinerseits auf die einschlägige Rechtsprechung geschah innerhalb der gesetzten Frist – nichts. Also Klage eingereicht, die allerdings noch nicht zugestellt ist.
Nun hat die Mecklenburgische anscheinend noch einmal nachgedacht (oder vielleicht nachgelesen ?) und schreibt:
Nach der uns vorliegenden polizeilichen Ermittlungsakte und nach dem Zeugen xyz hat ihr Mandant den Fahrtrichtungsanzeiger rechts betätigt. Ein Verschulden unseres Versicherungsnehmers sehen wir allenfalls mit 50 %