LVM – Warum einfach?
Donnerstag, 20. Mai 2010In einer Verkehrsunfallsache ist nur noch ein kleiner Restbetrag (MwSt. auf tatsächliche Reparaturkosten) offen. Die hälftige Haftung der Gegenseite ist unstreitig, also mache ich den entsprechenden Betrag geltend, rechnerisch korrekt (59,09 : 2 =) 29,55 €.
Anstatt diesen Betrag schlicht zu überweisen und die Sache abzuschließen, schickt mir der LVM per Post (!) einen zweiseitigen Brief, voll mit (hier völlig überflüssigen) Textbausteinen u.a. zur fiktiven Abrechnung und der dann nicht zu übernehmenden MwSt. und einer Abrechnung, in der sämtliche Positionen noch einmal aufgelistet werden – und siehe da – am Ende ergeben sich tatsächlich (Rundungsdifferenzen) nur 29,54 €.