Archiv für die Kategorie ‘LVM’

LVM – positiv – schnelle Haftungsbestätigung

Donnerstag, 05. August 2010

Ein absolutes Highlight durfte ich ich heute erfahren. Die Interessenvertretung meines Mandanten habe ich heute per Mail um 16.43 Uhr der LVM angezeigt, verbunden mit der Aufforderung die Haftung zu 100% dem Grunde nach zu bestätigen.
Um 17.11 Uhr, also nach 28 Minuten !!!!!! erreichte mich eine E-Mail in der die Haftung bestätigt wurde. Schneller geht es eigentlich kaum. Bewundernswert. Wollen wir hoffen, dass die Zahlungen dann ebenso schnell erfolgen werden ! Manche Gesellschaften schaffen es nicht in 28 Tagen zu antworten – diese sollten sich ein Beispiel nehmen !

LVM – Warum einfach?

Donnerstag, 20. Mai 2010

In einer Verkehrsunfallsache ist nur noch ein kleiner Restbetrag (MwSt. auf tatsächliche Reparaturkosten) offen. Die hälftige Haftung der Gegenseite ist unstreitig, also mache ich den entsprechenden Betrag geltend, rechnerisch korrekt (59,09 : 2 =) 29,55 €.

Anstatt diesen Betrag schlicht zu überweisen und die Sache abzuschließen, schickt mir der LVM per Post (!) einen zweiseitigen Brief, voll mit (hier völlig überflüssigen) Textbausteinen u.a. zur fiktiven Abrechnung und der dann nicht zu übernehmenden MwSt. und einer Abrechnung, in der sämtliche Positionen noch einmal aufgelistet werden – und siehe da – am Ende ergeben sich tatsächlich (Rundungsdifferenzen) nur 29,54 €.

LVM – Erst so, dann so

Mittwoch, 25. November 2009

Es geht um einen Unfall an einer ampelgeregelten Kreuzung. Beide Parteien – nebst jeweiligen Zeugen – wollen grünes Licht gesehen haben. Interessant die Würdigung durch die beiden Versicherungen:

Die des Mandanten sieht die Sache durchaus richtig: Widersprüchliche Angaben der Parteien, die Zeugenaussagen bringen auch keine Aufklärung, ergo 50 % Haftungsquote.

Nicht so der LVM. Der teilt dem Mandanten im Brustton der Überzeugung mit

„Unserem Versicherten stand das Vorfahrtsrecht zu, das vom Geschädigten nicht ausreichend beachtet wurde. Ein Fehlverhalten unseres Versicherten können wir nicht feststellen. Die geltend gemachten Ansprüche müssen wir daher zurückweisen. Ein unabhängiger Zeuge bestätigte die Aussage unseres Versicherten.”

LVM – stur und/oder ignorant

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Den offenen Brief an die Scheck”zahler” hatte ich u.a. an den LVM versandt. In einem anderen Schadensfall hatte ich – wie immer – LVM um Überweisung des geltend gemachten Betrages gebeten. „Gezahlt” wird daraufhin zwar (nachdem man noch kurz zuvor gegenüber dem Mandanten selbst jegliche Haftung bestritten hatte) – aber wiederum per Scheck.

Da muss man wohl wirklich einmal – wie schon von Kollegen vorgeschlagen – aus erzieherischen Gründen den Scheck entwerten und Klage erheben, damit die Damen + Herrn beim LVM es endlich lernen. Zu verstehen ist diese Ignoranz nicht.

LVM – Schweigt

Donnerstag, 01. Oktober 2009

Die Mandantin ist der Auffassung, der LVM habe einen Schaden des Gegners bei Weitem zu großzügig reguliert und für einen absoluten Bagatellschaden ca. 2.000.- € bezahlt. Nach den von ihr vorgelegten Fotos spricht jedenfalls einiges für diese Meinung.

Auf meine Bitte per Telefax vom o8.o9.2009 hat der LVM trotz Erinnerung vom 23.o9.2009 bisher nicht reagiert. Selbst wenn die Meinung der Mandantin letztlich nicht zutreffen sollte und bei allem Verständnis für ein weites Regulierungsermessen des KH-Versicherers, das ist einfach schlechter Stil – oder aber schlechtes Gewissen?

Der LVM und die „tatsächlich entstandenen Kosten”

Mittwoch, 07. November 2007

O.K., es sind nur die sprichwörtlichen Peanuts: Das altbekannte Thema Allgemeine Kostenpauschale – aber immer wieder ein lästiges Ärgernis. Einen besonders sinnfreien Textbaustein hierzu hat der LVM, der mit konstanter Boshaftigkeit grundsätzlich nur 20.- € zahlt und hierzu immer schreibt:

„Erfahrungsgemäß deckt der eingesetzte Betrag die tatsächlich entstandenen Kosten”

Abgesehen davon, dass die wohl überwiegende Rechtsprechung hier inzwischen 25.- € anerkennt: Es geht hier gerade nicht um die „tatsächlich entstandenen Kosten”, sondern um eine – richterlicher Schätzung nach § 287 ZPO unterliegende – Vergütung angemessener pauschaler (!) Kosten.

Aber wen interessiert das schon, Hauptsache, mal wieder heldenhaft 5.- € eingespart!

Wertminderung / Totalschaden und Verzinsung – warum kennt es keiner ?

Mittwoch, 28. Februar 2007

ZUr Verdeutlichung zunächst der Wortlaut des § 849 BGB:

§ 849
Verzinsung der Ersatzsumme
“Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird.”Die LVM und fast alle anderen Versicherer schreiben dann so schlaue Sätze wie z.B.: “Anspruch auf Zinsen besteht nur bei Verzug des Schulders.”

Es geht auch anders – Lob an den LVM

Freitag, 01. September 2006

Wie es, zur Zufriedenheit aller Beteiligten, auch gehen kann, zeigt ein aktueller Fall.

14.08.06 Verkehrsunfall

15.08.06 Mandatsannahme

18.08.06 Gutachteneingang

21.08.06 Schreiben an LVM

24.08.06 (Sonntag)/Eingang 28.08.06 Antwort des LVM mit Vorschussankündigung

29.08.06 (EIngang 31.08.06) weiteres Schreiben, Regulierung. Zwar wurde UPE-Aufschläge und Verbringungskosten abgezogen. Ein Anruf am selben Tag reichte und am

01.09.06 rief der Mandant an, dass Gesamtforderung (also auch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten) auf seinem Konto eingegangen sind.

Auch dies sollte mal lobend erwähnt werden.