Überraschung!
Donnerstag, 01. Oktober 2009Aus einer einem Fristverlängerungsantrag der Beklagten (hier KRAVAG):
Die Beklagte ist letztendlich von der Klage überrascht worden. So befand sich die Beklagte zu 2) noch dabei, den tatsächlichen Unfallhergang zu ermitteln. Die Unfallanzeige ihres VN, des Ehemannes der Beklagten zu 1), wich drastisch von den Angaben der Klägerin ab. Aus diesem Grunde wurde die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert. Noch bevor die Ermittlungsakte vorlag und sich die Beklagte zu 2) eine abschließende Meinung bilden konnte, wurde sie mit der Klage überzogen.
Surprise, surprise! Böse Klägerin! Tatsächlich?
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