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	<title>Unfall - Blog &#187; Karstadt Quelle AG</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>KarstadtQuelle „er&#246;rtert&#8221; Sch&#228;den</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Nov 2008 13:25:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karstadt Quelle AG]]></category>

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		<description><![CDATA[KarstadtQuelle als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners schreibt mir: In obiger Angelegenheit konnten wir zwischenzeitlich unseren Deckungsschutz und unsere uneingeschr&#228;nkte Eintrittspflicht dem Grunde nach er&#246;rtern. Sehr nett formuliert, oder? Zumal dann eine spezifizierte Abrechnung folgt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>KarstadtQuelle als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners schreibt mir: </p>
<p>In obiger Angelegenheit konnten wir zwischenzeitlich unseren Deckungsschutz und unsere uneingeschr&#228;nkte Eintrittspflicht dem Grunde nach <em>er&#246;rtern</em>. </p>
<p>Sehr nett formuliert, oder? Zumal dann eine spezifizierte Abrechnung folgt. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Gezahlt ist gezahlt</title>
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		<pubDate>Wed, 31 May 2006 06:41:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Karstadt Quelle AG]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Cunningham, N&#252;rnberg teilte der Redaktion des Blogs folgenden Sachverhalt mit. &#8220;Gezahlt ist gezahlt&#8221; Das jedenfalls hat das Landgericht N&#252;rnberg-F&#252;rth der KarstadtQuelle Versicherung AG ins Stammbuch geschrieben, als die vom Gesch&#228;digten die bereits gezahlte H&#228;lfte des Schadens zur&#252;ckforderte. Der Hintergrund: Nach einem Unfall zwischen zwei PKW mit streitigem Hergang hatte die Versicherung geschrieben, wegen des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a target="_blank" href="http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-verkehrsunfall-nuernberg/nach-unfall-zum-anwalt.htm">Rechtsanwalt Cunningham, N&#252;rnberg</a> teilte der Redaktion des Blogs folgenden Sachverhalt mit.<br />
<strong>&#8220;Gezahlt ist gezahlt&#8221;</strong><br />
Das jedenfalls hat das Landgericht N&#252;rnberg-F&#252;rth der <strong>KarstadtQuelle Versicherung AG</strong> ins Stammbuch geschrieben, als die vom Gesch&#228;digten die bereits gezahlte H&#228;lfte des Schadens zur&#252;ckforderte. Der Hintergrund:  Nach einem Unfall zwischen zwei PKW mit streitigem Hergang hatte die Versicherung geschrieben, wegen des &#8216;ungekl&#228;rten Sachverhalts&#8217; von einer h&#228;lftigen Haftungsteilung (also Betriebsgefahr gegen Betriebsgefahr) auszugehen, und im unmittelbaren Anschlu&#223; an diese Erkl&#228;rung den nachgewiesenen Schaden h&#228;lftig abgerechnet und ausbezahlt. Einen <strong>R&#252;ckforderungsvorbehalt</strong> erkl&#228;rte sie dabei nicht.  <span id="more-24"></span>Mit seiner Klage auf die <strong>zweite</strong> Schadenh&#228;lfte drang der Gesch&#228;digte nicht durch; nachdem das eingeholte Sachverst&#228;ndigengutachten ein objektives, unfallurs&#228;chliches Fehlverhalten des Kl&#228;gers feststellte, wies das Amtsgericht die Klage ab, der Gesch&#228;digte sei <strong>alleine</strong> an dem Unfall schuld gewesen. Die Entscheidung wurde alsbald rechtskr&#228;ftig.  Gest&#252;tzt auf die Ausf&#252;hrungen aus dem Vor-Urteil zur Alleinhaftung des (fr&#252;heren) Kl&#228;gers zog nun die KarstadtQuelle Versicherung selber vor Gericht und verlangte die erste, freiwillig gezahlte Schadenh&#228;lfte zur&#252;ck. Diesem Verlangen aber erteilte das Landgericht N&#252;rnberg-F&#252;rth in zweiter Instanz eine deutliche Absage: Aus dem Abrechnungsschreiben ergebe   &#8220;&#8230; sich eindeutig, dass kein R&#252;ckforderungsvorbehalt geltend gemacht wurde.  Die Zahlung wurde zur Abwendung eines Rechtsstreits erbracht.  Es ist demgem&#228;&#223; von einem R&#252;ckforderungsverzicht auszugehen.  &#8230;&#8221;  Auch auf das Urteil im Erstproze&#223; komme es nicht an, denn dort habe das AG <strong>allein</strong> &#252;ber die zweite (streitige) Schadenh&#228;lfte &#252;berhaupt zu richten gehabt, die Entscheidung &#8211; oder gar deren Begr&#252;ndung &#8211; entfalte keine Rechtskraftwirkung &#252;ber ihren Gegenstand (die <em>zweiten</em> 50% des Schadens) hinaus.</p>
<p>LG N&#252;rnberg-F&#252;rth, 8 S 10444/05, Urteil vom 17.05.2006, mitgeteilt von <a target="_blank" href="http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-verkehrsunfall-nuernberg/nach-unfall-zum-anwalt.htm">Rechtsanwalt Cunningham, N&#252;rnberg</a></p>
<p>P.S.: Gekostet hat der R&#252;ckforderungsproze&#223; die KarstadtQuelle Versicherung AG &#252;brigens knapp das Doppelte des Betrages, um den gestritten wurde.</p>
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