KarstadtQuelle „erörtert” Schäden
Dienstag, 18. November 2008KarstadtQuelle als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners schreibt mir:
In obiger Angelegenheit konnten wir zwischenzeitlich unseren Deckungsschutz und unsere uneingeschränkte Eintrittspflicht dem Grunde nach erörtern.
Sehr nett formuliert, oder? Zumal dann eine spezifizierte Abrechnung folgt.