Archiv für die Kategorie ‘Karstadt Quelle AG’

Gezahlt ist gezahlt

Mittwoch, 31. Mai 2006

Rechtsanwalt Cunningham, Nürnberg teilte der Redaktion des Blogs folgenden Sachverhalt mit.
“Gezahlt ist gezahlt”
Das jedenfalls hat das Landgericht Nürnberg-Fürth der KarstadtQuelle Versicherung AG ins Stammbuch geschrieben, als die vom Geschädigten die bereits gezahlte Hälfte des Schadens zurückforderte. Der Hintergrund: Nach einem Unfall zwischen zwei PKW mit streitigem Hergang hatte die Versicherung geschrieben, wegen des ‘ungeklärten Sachverhalts’ von einer hälftigen Haftungsteilung (also Betriebsgefahr gegen Betriebsgefahr) auszugehen, und im unmittelbaren Anschluß an diese Erklärung den nachgewiesenen Schaden hälftig abgerechnet und ausbezahlt. Einen Rückforderungsvorbehalt erklärte sie dabei nicht. (more…)