Archiv für die Kategorie ‘Itzehoer Versicherung’

Itzehoer - konfus

Dienstag, 18. März 2008

Es geht um Ansprüche einer Arbeitgeberin auf Erstattung von Lohnfortzahlung für einen Arbeitnehmer nach einem Verkehrsunfall. Auf mein entsprechendes Anspruchsschreiben teilt mir die Itzehoer u.a. Folgendes mit:
<blockquote>
„Als nur mittelbar Geschädigte hat die Arbeitgeberin Ihres Mandanten keinen eigenen Ersatzanspruch.”
</blockquote>
Ach, wirklich? Anders das Gesetz, und zwar § 6 Abs. I EFZG:
<blockquote>
Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat. </blockquote>
Auf nochmaligen entsprechenden Hinweis meinerseits sieht die Itzehoer es zwar ein, zieht aber trotzig 20.- € von der Forderung ab. Begründung:
<blockquote>
Der Erwerbsschaden des Arbeitnehmers verringert sich um die nicht angefallenen Fahrtkosten zur Arbeit, hier geschätzt auf 20.- €
</blockquote>
Inwiefern einer Arbeitgeberin (!) - und nur um deren Ansprüche geht es - Fahrtkosten des Arbeitnehmers zur Arbeit entstehen sollten, dürfte eher nicht nachvollziehbar sein. Also wieder entsprechendes Schreiben an Itze. Mal sehen, was für Überraschungen darauf folgen. ;-)

Itzehoer Versicherungen - Wertminderung und Integritätsinteresse ?

Donnerstag, 22. März 2007

Bereits hier hatte ich über das Verhalten der Itzehoer berichtet. Nun erreicht mich ein weiteres Schreiben in der gleichen Angelegenheit. Nur kurz zur Erinnerung. Unfallschaden  mit Reparaturkosten (netto) 1613,51 €, Wertminderung bei 150,oo €. Fiktive Abrechnung. Itzehoer lehnte Wertminderung ab, da kein Nachweis der Reparatur. Jetzt ein Schreiben des zuständigen Fach-Vorstandes mit folgendem Wortlaut: “Wegen der Wertminderungs-Forderung bleibt es bei unserer Leistungsverweigerung, solange das besondere Integritätsinteresse Ihres Mandanten nicht durch Reparaturnachweis belegt ist (vgl. AG Wolfsburg DAR 3003,79).

Es ist schon erstaunlich, wofür nun das Integritätsinteresse nun überall mißbraucht wird.

Itzehoer - kleinlich, umständlich, unsinnig.

Freitag, 02. März 2007

In einer Unfallsache mache ich u.a. die Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € geltend. Die Itzehoer zahlt nur 20.- € und meint: „Im konkreten Schadensfall ist eine Kostenpauschale von 20.- € angemessen, Höhere Kosten müssten nachgewiesen werden.” Also weise ich noch einmal darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des hier zuständigen AG Wismar Allgemeine Kostenpauschale durchaus 25.- € beträgt und drohe wegen des Restbetrages und der ebenfalls verweigerten Wertminderung Klage an.

Hiervon völlig unbeeindruckt schreibt die Itzehoer: Hinsichtlich der Kostenpauschale vertreten wir den Standpunkt, dass eine Zahlung i.H.v. ohne jeglichen Nachweis ausreichend ist. Auch die Wertminderung will sie nach wie vor nicht zahlen.

Itzehoer Versicherungen - Wertminderung - unverständlich

Montag, 29. Januar 2007

Heute erreicht mich ein Abrechnungsschreiben der Itzehoer Versicherungen, in dem diese die fiktiven Reparaturkosten zum Ausgleich bringen. Doch dann kommt eine Bemerkung, die ich der Leserschaft des Unfall-Blogs nicht vorenthalten möchte:

“Die Wertminderung kann nach Nachweis der Reparatur erstattet werden”.

Die gängige Definition von Wertminderung lautet: “Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache.” Das KFZ ist und bleibt nach dem Unfall ein Unfall-Kfz - ob nun repariert oder nicht. Daher fragt man sich, was soll das ?