Itzehoer – unbelehrbar
Mittwoch, 29. Juni 2011O.K., es geht um „Peanuts” – die Allgemeine Kostenpauschale – aber auch um’s Prinzip. Die Itzehoer kürzt die geltend gemachten 25.- € heldenhaft auf 20.- € unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Schleswig. Als erinnere ich freundliche an die Sach- und Rechtslage:
Die Allgemeine Kostenpauschale richtet sich bekanntlich nach der Rechtsprechung des örtlich zuständigen Gerichts, hier also des AG Wismar. Dieses spricht in ständiger Rechtsprechung eine Kostenpauschale von 25,- € zu, diesbezüglich darf ich z.B. auf die Beschlüsse 2 C 515/06 vom 30. Januar 2007 sowie 12 C 194/07 vom 3. August 2007 verweisen, von denen einer speziell Ihren Verein betraf. Den sich so ergebenden Fehlbetrag von 5,- € bitte ich daher spätestens bis zum 1. Juli 2011 nachzuzahlen.