HUK und die „Sechsmonatsfrist” – Wird wohl wieder nichts
Montag, 04. Juni 2007Über die von der HUK für erforderlich gehaltene „Sechsmonatsfrist” war u.a. hier ja bereits mehrfach berichtet worden. Heute – fast exakt vier Monate nach Klageinreichung – fand also die Verhandlung vor dem LG Hamburg statt. Leider hat das Gericht nicht so schnell entschieden wie das LG Hanau in dem von dem Kollegen Walzer bearbeiteten Parallelfall, wo das Urteil bereits vorliegt.
Grund hierfür ist insbesondere, dass die HUK sogar noch bestreiten lässt, die durch eine Rechnung einer markengebundenen Fachwerkstatt nachgewiesene (!) Reparatur sei tatsächlich sach- und fachgerecht durchgeführt worden – und das, obwohl sich die von der DEKRA im Auftrag der HUK kalkulierten Reparaturkosten nur geringfügig von dem tatsächlichen Rechnungsbetrag unterscheiden. Der gegnerische Kollege teilte auf entsprechende Frage der Vorsitzenden mit, an diesem Bestreiten nach wie vor festhalten zu wollen.