Archiv für die Kategorie ‘HUK-Coburg’

HUK und die „Sechsmonatsfrist” – Wird wohl wieder nichts

Montag, 04. Juni 2007

Über die von der HUK für erforderlich gehaltene „Sechsmonatsfrist” war u.a. hier ja bereits mehrfach berichtet worden. Heute – fast exakt vier Monate nach Klageinreichung – fand also die Verhandlung vor dem LG Hamburg statt. Leider hat das Gericht nicht so schnell entschieden wie das LG Hanau in dem von dem Kollegen Walzer bearbeiteten Parallelfall, wo das Urteil bereits vorliegt.

Grund hierfür ist insbesondere, dass die HUK sogar noch bestreiten lässt, die durch eine Rechnung einer markengebundenen Fachwerkstatt nachgewiesene (!) Reparatur sei tatsächlich sach- und fachgerecht durchgeführt worden – und das, obwohl sich die von der DEKRA im Auftrag der HUK kalkulierten Reparaturkosten nur geringfügig von dem tatsächlichen Rechnungsbetrag unterscheiden. Der gegnerische Kollege teilte auf entsprechende Frage der Vorsitzenden mit, an diesem Bestreiten nach wie vor festhalten zu wollen.

HUK-Coburg – 130% Grenze und die 6 Monatsfrist

Donnerstag, 31. Mai 2007

Bereits hier berichtete der Kollege Melchior aus Wismar über die Rechtsansichten der HUK-Coburg-Versicherungen zur 130%-Grenze.  Demnach soll angeblich Voraussetzung der Zahlung an zwei (2) Bedingungen 1. ) “Das Fahrzeug muß fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Sachverständigen repariert worden sein.” (Anm. der Redaktion: dies ist nach der BGH-Rechtsprechung nicht zu beanstanden) 2.) “Das Fahrzeug muß vom Geschädigten noch mindestens 6 Monate genutzt werden.” (Anm. der Redaktion: dies ist der Steitpunkt, der sich nicht aus der BGH-Rechtsprechung ableiten lässt).

HUK-Coburg in Zusammenarbeit mit der DEKRA – Update

Mittwoch, 30. Mai 2007

Ich hatte bereits hier berichtet, wie im Rahmen des Schadensmanagements der Versicherungen ein Fahrzeug meines Erachtens bewusst “totgerechnet” wurde. Nunmehr ist die Angegegenheit mit Gegengutachten abgeschlossen. Die DEKRA hat im nachhinein den Wiederbeschaffungswert von 2.200 € auf 2.900 € “hochgesetzt”, mit der Begründung, dass “am Tag des Gutachtens keine vergleichbaren Angebote am Markt zu erzielen gewesen seien. Nach derzeitigen Recherchen am Markt mittlerweile vergleichbare Fahrzeuge zu 2.490,00 € bis 3.400 € angeboten werden“. Tja, ein Blick in die Schwacke-Liste hätte damals schon gereicht, um zu zeigen dass das bewertete KFZ nicht mit 2.200 € zu bewerten ist. Weiterhin wird im Gutachten eingeräumt, dass trotz des sogenannten Porsche-Urteils im Gutachten “mittlere Verrechnungssätze” zu Grunde gelget worden sind.

HUK Coburg: Kein Abzug neu für alt bei Haftpflichtschäden?

Montag, 28. Mai 2007

In einem Rechtsstreit wegen einer von der HUK vorgenommenen m.E. unsachgemäßen Schadensregulierung (AG Rostock 45 C 216/07) geht es u.a. um die Frage, ob die HUK Coburg bei einem angeblich beschädigten immerhin 14 ½ Jahre alten PKW jedenfalls Abzüge „neu für alt” hätte vornehmen müssen. Die HUK lässt nun – anwaltlich vertreten – Folgendes vortragen:

„Bei Haftpflichtschäden sind Abzüge neu für alt grundsätzlich nicht vorzunehmen. Dieses schon deswegen nicht, weil gebrauchte Ersatzteile entsprechenden Alters nicht ohne weiteres verfügbar sind. Vorliegend ist der Einwand allerdings erst recht verfehlt; weil es sich … um Lackierkosten handelt und die Aufbringung gebrauchten Lacks nicht möglich ist.”

HUK Coburg – versucht’s dummdreist

Mittwoch, 16. Mai 2007

Wie bereits berichtet, hatte die HUK mal wieder die Allgemeine Kostenpauschale auf 25.- € heruntergekürzt, weshalb ich Mahnbescheid beantragt habe. Nun wird’s dreist:

Die HUK teilt mit Scheiben vom o4. Mai 2007 mit, sie habe den Mahnbescheid „am 02.05.2007 erhalten”. Sie habe aber „bereits mit Datum vom 30.04.2007 eine Nachzahlung von 5 EUR auf die Kostenpauschale … vorgenommen”. Somit sehe sie „die Sache als bereits erledigt” an. Die Zahlung ging am o4. Mai 2007 hier ein. Gegen den Mahnbescheid haben die HUK und ihr VN auch vollumfänglich Widerspruch eingelegt, die Sache geht jetzt also in’s Klagverfahren.

HUK Coburg – Sture Ignoranz gehört bestraft …

Mittwoch, 18. April 2007

Dass das AG Wismar in ständiger Rechtsprechung seit diversen Jahren die Allgemeine Kostenpauschale mit 25.- € bemisst, habe ich der HUK nun inzwischen unzählige Male mitgeteilt – worauf auch jeweils eine Nachzahlung erfolgte. Nun erfrecht man sich dort erneut, die Pauschale ohne weiteren Kommentar auf 20.- € herunterzukürzen. Mir reicht diese alberne und kleinliche Kürzerei und die dadurch provozierte Zeit und Kosten verschwendende Korrespondenz jetzt endgültig!

Erzieherische Maßnahme: Mahnbescheid wegen 5.- € gegen HUK und VN gesamtschuldnerisch. Der dortige VN wird sicherlich sehr beglückt sein von seiner „aus Tradition günstigen” Versicherung. Ob’s allerdings dauerhaft hilft, mag einstweilen noch bezweifelt werden.

HUK Coburg – Kürzung mit System?!

Donnerstag, 29. März 2007

Bei Captain HUK findet sich eine Analyse der von der HUK Coburg vorgenommenen Kürzungen von Sachverständigen-Honoraren. Wer das Prinzip der willkürlich erscheinenden Kürzungen bisher nicht nachvollziehen konnte, findet hier nähere Aufklärung.

HUK-Coburg in Zusammenarbeit mit der DEKRA = Vorsicht

Mittwoch, 21. März 2007

Wieder mal ein abschreckendes Beispiel für jeden Unfallgeschädigten ist ein aktueller Haftpflichtschaden, der mir gerade angetragen wurde. Der Mandant verließ sich auf die Aussagen der Mitarbeiter des Schadensmanagements der HUK Coburg und da er es nicht besser wußte, besuchte ihn ein freundlicher Sachverständiger der DEKRA, durch die HUK beauftragt. Das Gutachten und das Abrechnungsschreiben liegt nunmehr vor. Der Wagen wurde auf Totalschadenbasis abgerechnet. Laut SV-Gutachten beträgt der Wiederbeschaffungswert 2200,00 €, der Restwert 1450 € wobei die Reparaturkosten auf 1206,84 € (brutto) taxiert wurden. Mithin wurden dem Mandanten WBW-RW = 750,00 € ausgezahlt. So weit nicht zu beanstanden. Jedoch zeigte ein geschulter Blick, dass hier das Fahrzeug “tot” gemacht werden sollte. Eine Nachfrage bei einem Sachverständigen ergab dann auch sofort, dass der Wiederbeschaffungswert zu niedrig ist. Ein Abgleich mit Schwacke und weitere Recherchen im Internet erbrachten jedoch ein WBW von mindestens 2.900,00 €. Nun wird ein komplettes Gegengutachten in Auftrag gegeben, welches sich dann auch mit den weiteren restlichen Positionen im Gutachten auseinandersetzt. Ich werde berichten, fasse aber jetzt bereits zusammen: Hier wurde der WBW bewusst weit niedrig angesetzt, um das KFZ “totzumachen”. Jetzt entstehen der HUK Coburg Rechtsanwaltsgebühren und SV-Gebühren für ein Gegengutachten.