Archiv für die Kategorie ‘HUK-Coburg’

HUK-Coburg und das Sachverständigenhonorar – Der Wahnsinn hat Methode

Montag, 10. September 2007

Ein Kommentator machte auf die des ZDF-Sendung frontal21 vom 20. Februar 2007 aufmerksam, deren Manuskript hier heruntergeladen werden kann. Die Sendung beschäftigte sich mit dem Umgang der HUK Coburg mit den Sachverständigenhonoraren, die offensichtlich ziemlich regelmäßig gekürzt oder gar nicht gezahlt werden. Zitat:

<blockquote>
Einen merkwürdigen Rekord hält vermutlich der Sachverständige Dieter Knaack: 228 mal schon trat er allein gegen die HUK- COBURG an. Mit dem immer gleichen Ergebnis:

O-Ton Dieter Knaack, Kfz-Sachverständiger: „Ich muss jedes Mal einen Prozess führen in dem dann wieder behauptet wird, die Rechnung wäre überhöht. So dass jedes Mal von den Gerichten festgestellt wird, dass meine Rechnung prüffähig ist und auch angemessen, so dass ich bis jetzt jeden Prozess gewonnen habe. Und auch jetzt sind wieder 20 Prozesse anhängig.”

Die „Sechsmonatsfrist” der HUK – war wieder nichts

Mittwoch, 05. September 2007

Die insbesondere von der HUK Coburg unter Berufung auf das BGH-Urteil VI ZR 192/05 vom 23.o5.2006 propagierte angebliche „Sechsmonatsfrist”, die der Geschädigte auf den ihm zustehenden Schadensersatz warten soll, war ja schon öfter Thema dieses Blogs.

Wie schon das AG Bergheim mit Urteil vom 21 C 25/07 vom 19. April 2007, das LG Hanau mit Urteil vom 1 O 179/07 vom 30. Mai 2007 sowie das LG Aachen mit Beschluss 1 O 187/07 vom 11. Juli 2007 hat nunmehr endlich auch das LG Hamburg mit Urteil 331 O 28/07 vom 24.o8.2007 diesem Unfug eine deutliche Absage erteilt. Die Entscheidungsgründe sind kurz, überzeugend und eine Veröffentlichung wert:
<blockquote>
Der nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien verbleibende Zinsanspruch sowie der Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten ist begründet. Entgegen der Auffassung der Beklagten war der geltend gemachte Zahlungsanspruch fällig und die Beklagten hinsichtlich der Zahlung im Verzug (§§ 284, 286 BGB).

HUK-Coburg, die 130%-Grenze und die 6-Monats-Frist – Update

Freitag, 03. August 2007

Dass das LG Hanau in seinem Urteil 1 O 179/07 vom 30. Mai 2007 der „Sechs-Monats-Theorie” der HUK mit überzeugender Begründung eine Absage erteilt hat, war hier bereits berichtet worden. Wie eine telefonische Anfrage beim LG Hanau heute ergab, ist das Urteil rechtskräftig geworden. Na also!

Die „Sechs-Monats-Frist” der HUK u.a. – Zwei weitere Entscheidungen

Mittwoch, 01. August 2007

Inzwischen sind zwei weitere Entscheidungen ergangen, die sich ebenfalls mit der hier bereits mehrfach erörterten „Sechs-Monats-Theorie” der HUK Coburg (und einiger anderer) beschäftigen und diese - wie bereits im Mai das LG Hanau - völlig zu Recht für unzutreffend halten:

HUK Coburg – Taktiert teuer

Mittwoch, 04. Juli 2007

Der bereits hier ausführlich berichtete Fall bzw. Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über die von der HUK propagierte angebliche Sechsmonatsfrist zieht sich leider noch hin – Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 16.o7.2007.

Die Gegenseite hatte nicht nur die angebliche Sechsmonatsfrist verteidigt, sondern – ohne jede tatsächliche Kenntnis – auch die sach- und fachgerechte Reparatur des PKWs des Klägers bestritten und sich zu dem Vortrag verstiegen, die vorgelegte Reparatur der Fachwerkstatt (!) reiche nicht aus, die diese „noch nicht tatsächlich Gewissheit darüber schafft, ob auch auf der Basis des Gutachtens repariert worden ist”.

HUK Coburg – unglaublich unbelehrbar!

Donnerstag, 28. Juni 2007

Über den abenteuerlichen Versuch der HUK Coburg, 5.- € an der Allgemeinen Kostenpauschale einzusparen, war hier ja schon berichtet worden. In Kurzform:

<ul>
<li>Geforderte Allgemeine Kostenpauschale 25.- €;</li>
<li>HUK zahlt nur 20.- €;</li>
<li>Mahnbescheid gegen HUK über 5.- €;</li>
<li>Mahnbescheid wird zugestellt, HUK zahlt 5.- €, behauptet aber, die Zahlung sei bereits vor Zustellung des Mahnbescheides erfolgt und legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein; </li>
<li>Übergang in’s Klagverfahren, freundlicher Hinweis meinerseits, dass diese Behauptung gemäß der Zustellungsmiteilung des AG Hamburg schlicht unwahr ist. </li>
<li>HUK rudert zurück, räumt vorherige Zustellung des Mahnbescheids ein. </li>
<li>HUK zahlt Kosten des Mahnverfahrens von 58,72 € „ohne Präjudiz”. </li>
<li>Klage zurückgenommen, Kostenfestsetzungsantrag gegen HUK gestellt. </li>
</ul>

HUK Coburg – Ein Sommermärchen

Dienstag, 19. Juni 2007

Es war einmal eine Versicherung, die versuchte einmal wieder an der Allgemeinen Kostenpauschale zu sparen. Sie zahlte auf die geforderten 25.- € nur 20.- €, obwohl sie durchaus wusste, dass das Amtsgericht in dem betreffenden Bezirk seit Jahren 25.- € für angemessen hält und auch wissen sollte, dass der böse Anwalt des Geschädigten solche Kürzungen nicht akzeptiert.

Dieser beantragte daher Mahnbescheid über die restlichen 5.- €. Gegen diesen legte die Versicherung Widerspruch ein und erzählte dem Gericht ein Märchen, nämlich die 5.- € schon vor Zugang des Mahnbescheids gezahlt zu haben. Nur hatte die Versicherung nicht mit dem AG Hamburg gerechnet, das dem Anwalt mitteilte, den Mahnbescheid schon Tage zuvor zugestellt zu haben Hieraus folgte, dass die Versicherung erst nach Zugang des Mahnbescheides gezahlt und somit nicht die Wahrheit gesagt hatte.

HUK-Coburg die 130%-Grenze und die 6-Monats-Frist – Urteil

Dienstag, 05. Juni 2007

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das LG Hanau, Az: 1 O 179/07 am 30.5.2007 entschieden, dass bei Abrechnung des KFZ-Schadens im Rahmen der 130%-Grenze keine 6-monatige “Wartefrist” besteht. Der Kollege Walzer hat das Urteil dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Insoweit wird dieses hier auzugsweise wiedergegeben: