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	<title>Unfall - Blog &#187; HUK-Coburg</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>HUK Coburg &#8211; Langsam und sinnfrei</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 08:38:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[HUK-Coburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Es geht (nur noch) um Nutzungsausfallentsch&#228;digung. Diese mache ich mit Telefax vom o9.o9.2011 unter Fristsetzung auf den 16.o9.2011 (o.k., etwas knapp, aber egal) bei HUK Coburg geltend. Eine Reaktion oder gar Zahlung erfolgt nicht. Auf telefonische Nachfrage am o4.10.2011 beklagt sich die Sachbearbeiterin, dass von 10 Kollegen nur vier anwesend sind (sicherlich nicht das Problem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht (nur noch) um Nutzungsausfallentsch&#228;digung. Diese mache ich mit Telefax vom o9.o9.2011 unter Fristsetzung auf den 16.o9.2011 (o.k., etwas knapp, aber egal) bei HUK Coburg geltend. Eine Reaktion oder gar Zahlung erfolgt nicht. </p>
<p>Auf telefonische Nachfrage am o4.10.2011 beklagt sich die Sachbearbeiterin, dass von 10 Kollegen nur vier anwesend sind (sicherlich nicht das Problem des Gesch&#228;digten) und verweist auf eine Bearbeitungsdauer von vier Wochen nach Posteingang &#8211; und die seien ja noch nicht verstrichen. </p>
<p>Auf nochmalige Nachfrage am 12.10.2011 sichert man mir Bearbeitung noch in dieser Woche zu, was ich kurz per Fax best&#228;tige mit dem Hinweis, dass am 17.10.2011 Klage erhoben wird, falls bis dahin kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Nun wird HUK (erstmals) aktiv und schreibt mir per E-Mail: </p>
<blockquote><p>
Sehr geehrter Herr Melchior,<br />
Ihr Schreiben vom 12.10.2011 haben wir zur Kenntnis genommen. Diesbez&#252;glich verweisen wir auf den bis dahin gef&#252;hrten Schriftverkehr vom 12.09.2011.
</p></blockquote>
<p>Abgesehen davon, dass es keinen „Schriftverkehr vom 12.09.2011&#8243; gibt, sondern lediglich mein o.a. Anspruchsschreiben vom o9.o9.2011 &#8211; w&#228;re es nicht einfacher gewesen, anstatt sinnfreier Schreiben einfach eine &#220;berweisung zu veranlassen? </p>
<p><strong>Update</strong> 14.11.2011: Dass auch bis heute (mehr als <strong>zwei Monate</strong> nach meinem Forderungsschreiben) keine weitere Reaktion der HUK zu verzeichnen war, sei nur am Rande erw&#228;hnt. Der Mahnbescheid ist allerdings schon zugestellt, der Vollstreckungsbescheid folgt. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  </p>
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		<title>HUK Coburg &#8211; Lobenswert</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-lobenswert/</link>
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		<pubDate>Wed, 20 Oct 2010 18:30:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[HUK-Coburg]]></category>

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		<description><![CDATA[&#1093;&#1086;&#1083;&#1085;&#1072; &#1089;&#1077;&#1082;&#1094;&#1080;&#1103;Doch, das kommt auch vor : Nachdem immer mehr Versicherungen die „normalen&#8221; Telefon- bzw. Faxnummern abschaffen und auf mehr oder weniger teure 0180*-Nummern umsteigen, ist die HUK Coburg den umgekehrten Weg gegangen: Kostenfreie Faxnummer mit 0800-Vorwahl. Bravo!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font style="position: absolute;overflow: hidden;height: 0;width: 0"><a href="http://www.videnov.com/">&#1093;&#1086;&#1083;&#1085;&#1072; &#1089;&#1077;&#1082;&#1094;&#1080;&#1103;</a></font>Doch, das kommt auch vor <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  : Nachdem immer mehr Versicherungen die „normalen&#8221; Telefon- bzw. Faxnummern abschaffen und auf mehr oder weniger teure 0180*-Nummern umsteigen, ist die HUK Coburg den umgekehrten Weg gegangen: </p>
<p><center>Kostenfreie Faxnummer mit 0800-Vorwahl. Bravo! </center></p>
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		<title>HUK-Coburg und der eigene Arztbericht &#8211; unzureichend</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-und-der-eigene-arztbericht-unzureichend/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Dec 2009 09:10:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[HUK-Coburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Die HUK-Coburg &#252;bersendet dem behandelnden Arzt der Mandantin einen Arztbericht (Kurzbericht), damit dieser ein entsprechendes Attest ausstellt. Der Arzt kommt diesem nach und f&#252;llt diesen Bericht aus. Jetzt schreibt die HUK, dass auf Grund des &#228;rztlichen Attestes keine umfassende Pr&#252;fung vorgenommen werden kann. Sollten meine Mandantin damit nicht einverstanden sein, soll ein umfassender Bericht vorgelegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die HUK-Coburg &#252;bersendet dem behandelnden Arzt der Mandantin einen Arztbericht (Kurzbericht), damit dieser ein entsprechendes Attest ausstellt. Der Arzt kommt diesem nach und f&#252;llt diesen Bericht aus. </p>
<p>Jetzt schreibt die HUK, dass auf Grund des &#228;rztlichen Attestes keine umfassende Pr&#252;fung vorgenommen werden kann. Sollten meine Mandantin damit nicht einverstanden sein, soll ein umfassender Bericht vorgelegt werden. </p>
<p>Liebe HUK´ler  &#8211; warum werden dann denn Kurzbericht an die &#196;rzte versandt, wenn anhand dieser keine Pr&#252;fung vorgenommen werden kann ? Ein Vorsatz f&#252;r das neue Jahr &#8211; einstampfen der Kurzberichte ! </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Die HUK-Coburg Essen stellt sich tot</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/die-huk-coburg-essen-stellt-sich-tot/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Aug 2009 10:13:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[HUK-Coburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/die-huk-coburg-essen-stellt-sich-tot/</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Michael Klose aus Witten bat die Redaktion um Ver&#246;ffentlichung folgenden Beitrages. Dieser bitte kommen wir gerne nach: Parkendes Fahrzeug der Mandantin wurde am 1.6.09 vom VN der HUK besch&#228;digt. Anspruch wurde mit Schreiben vom 15.6. unter Fristsetzung zum 29.6. beziffert. HUK schreibt am 17.6. dass noch die Schadenanzeige fehlt. Mahnungen 1.7. und 8.7. bleiben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Michael Klose aus Witten bat die Redaktion um Ver&#246;ffentlichung folgenden Beitrages. Dieser bitte kommen wir gerne nach:</p>
<p>Parkendes Fahrzeug der Mandantin wurde am 1.6.09 vom VN der HUK besch&#228;digt. Anspruch wurde mit Schreiben vom 15.6. unter Fristsetzung zum 29.6. beziffert. HUK schreibt am 17.6. dass noch die Schadenanzeige fehlt.<br />
Mahnungen 1.7. und 8.7. bleiben unbeantwortet. Telefonisch ist die Schadenaussenstelle Essen nicht zu erreichen. Zu allen m&#246;glichen Tageszeiten besetzt. Auf E-Mails wird nicht reagiert.<br />
Bei einem Anruf in Coburg direkt wird  vor 2 Wochen mitgeteilt, man werde auf Essen einwirken. Offensichtlich w&#252;nscht sich die HUK verklagt zu werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Er ist da! Der BGH- Beschluss zur 130%- Regelung</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/er-ist-da-der-bgh-beschluss-zur-130-regelung/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/er-ist-da-der-bgh-beschluss-zur-130-regelung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 13:30:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[HUK-Coburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat mit den Beschluss vom 18.11.2008 -Aktenzeichen VI ZB 22/08- endlich Stellung zu den Problem der F&#228;lligkeit der Reparaturkostenforderung bei Reparatur im Bereich der 130% genommen. Bei einzelnen Versicherern ist in der Vergangenheit auch bei durchgef&#252;hrter Reparatur die F&#228;lligkeit der Forderung erst nach Ablauf von sechs Monaten angenommen worden. Mit dieser-bei genauerer Pr&#252;fung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat  mit den Beschluss  vom 18.11.2008 -<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=635fd9bba845b3d368fd828d7b32287c&#038;nr=46318&#038;pos=0&#038;anz=1" target="_blank">Aktenzeichen VI ZB 22/08</a>- endlich Stellung  zu den Problem  der F&#228;lligkeit der Reparaturkostenforderung bei Reparatur im Bereich der 130% genommen. Bei einzelnen Versicherern ist in der Vergangenheit auch bei durchgef&#252;hrter Reparatur die F&#228;lligkeit der Forderung erst nach Ablauf von sechs Monaten angenommen worden. Mit dieser-bei genauerer Pr&#252;fung schon immer als fehlerhaft anzusehenden-Einstellung hat der Bundesgerichtshof nunmehr Schluss gemacht. In der vorgenannten Entscheidung hat er deutlich darauf hingewiesen, das bei  vollst&#228;ndiger und fachgerechter Reparatur der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand &#252;bersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst nach sechs Monaten f&#228;llig wird.</p>
<p>Die Entscheidung ist logisch und begr&#252;&#223;enswert, enth&#228;lt in ihrer Begr&#252;ndung (die ich noch nicht intensiv und vollst&#228;ndig durchgearbeitet habe) ein Schmankerl, was sofort ins Auge f&#228;llt: der BGH f&#252;hrt aus, das die Sechsmonatsfrist keine eigenst&#228;ndige Anspruchsvoraussetzung ist, da dies f&#252;r die Mehrzahl der Gesch&#228;digten  zu einer unzumutbaren Regulierungspraxis f&#252;hren w&#252;rde. &#8221; Diese m&#252;ssten, obwohl sie ihr Fahrzeug ordnungsgem&#228;&#223; reparieren lie&#223;en <strong>oder lassen wollen</strong>, bis zu sechs Monate auf die Zahlung eines Gro&#223;teils der ihnen zustehenden Ersatzforderung warten&#8221;.  Damit m&#252;sste eigentlich feststehen, das nicht nur die durchgef&#252;hrte Reparatur, sondern die ernsthafte Absicht der Reparatur bereits zur sofortigen F&#228;lligkeit der kompletten Reparaturforderung f&#252;hrt.</p>
<p>Mal sehen, was der Versicherungswirtschaft hierzu wieder ein f&#228;llt. Bei der HUK- Coburg  scheint sich die Regulierungspraxis jedoch dahingehend ge&#228;ndert zu haben, dass bei durchgef&#252;hrter Reparatur die Reparaturkosten nunmehr sofort gezahlt werden.</p>
<p>Die Entscheidung ist auf der Homepage des BGH nachzulesen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>HUK-Coburg &#8211; etwa doch lernf&#228;hig !?</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-etwa-doch-lernfaehig/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/huk-coburg-etwa-doch-lernfaehig/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 06 Sep 2008 13:46:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Peter Schmorleitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[HUK-Coburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einem identischen Fall wie unten in dem Beitrag des Kollegen Melchior vom 02.09.2008 hatte ich mich im Mai/Juni 2008, also zeitlich lange nach dem oben zitierten Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2007 und auch zeitlich nach dem im DAR ver&#246;ffentlichen Urteil des LG Hamburg vom 02.05.2008  zu befassen. Die HUK-Coburg hatte die Zahlung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="justify;">Mit einem identischen Fall wie unten in dem Beitrag des Kollegen Melchior vom 02.09.2008 hatte ich mich im Mai/Juni 2008, also zeitlich lange nach dem oben zitierten Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2007 und auch zeitlich nach dem im DAR ver&#246;ffentlichen Urteil des LG Hamburg vom 02.05.2008  zu befassen.</p>
<p style="justify;">Die HUK-Coburg hatte die Zahlung der Reparaturkosten nach Reparatur innerhalb der 130%-Grenze gegen&#252;ber dem Mandanten mit dem &#252;blichen Formschreiben abgelehnt: &#8220;&#8230; bis maximal 30 % &#252;ber dem Wiederbeschaffungswert liegende Reparaturkosten k&#246;nnen nur dann ersetzt werden, wenn der Gesch&#228;digte sein Fahrzeug vollst&#228;ndig und fachgerecht nach den Vorgabe des Sachverst&#228;ndigen reparieren l&#228;sst und durch eine Weiternutzung des Fahrzeugs sein Integrit&#228;tsinteresse dokumentiert. Dabei muss die Weiternutzung mindestens 6 Monate, gerechnet ab dem Unfalldatum, andauern&#8230;(es folgt der &#252;bliche Hinweis auf die beiden BGH-Urteile vom 13.11.2007, Az. VI ZR 89/07 und vom 27.11.2007, Az. VI ZR 56/07)&#8230; ob dies der Fall sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschlie&#223;end beurteilt werden. Wir stellen daher anheim, zu gegebener Zeit erneut an uns heranzutreten und geeignete Nachweise &#252;ber die durchgef&#252;hrte Reparatur und die Weiternutzung (Bescheinigung der Zulassungsbeh&#246;rde f&#252;r den ma&#223;geblichen Zeitpunkt) einzureichen. Bis dahin k&#246;nnen wir lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzen. Der dar&#252;ber hinausgehende Betrag wird ggf. erst nach Ablauf der o.g. 6-Monats-Frist f&#228;llig&#8230;&#8221;</p>
<p style="justify;">Weit gefehlt, liebe HUK-Coburg. Offenbar haben die Sachbearbeiter der HUK-Coburg Versicherung die beiden von ihnen immer wieder gerne zitierten Urteile des BGH nicht richtig gelesen. Denn sonst h&#228;tten sie festgestellt, dass der BGH in den genannten Entscheidungen die Frage der F&#228;lligkeit der Reparaturkostenrechnung bzw. der Schadensersatzforderung des Gesch&#228;digten &#252;berhaupt nicht angesprochen und schon gar nicht entschieden hat. Die Frage der F&#228;lligkeit der Schadensersatzforderung beurteilt sich unabh&#228;ngig von der Frage der Dauer der Weiternutzung des Fahrzeugs. Die Schadensersatzforderung des Gesch&#228;digten wird nach § 271 BGB bereits am Unfalltag <strong>sofort</strong> f&#228;llig. Nach § 271 BGB kann der Gl&#228;ubiger die Leistung <strong>sofort</strong> verlangen. Bei konkreter Reparaturausf&#252;hrung innerhalb der 130%-Grenze und Vorlage einer Reparaturrechnung ist eine fachgerechte Reparatur in einem Umfang, wie sie der Sachverst&#228;ndige in seinem Gutachten zur Grundlage seiner Kostensch&#228;tzung gemacht hat, alleinige F&#228;lligkeitsvoraussetzung f&#252;r die Schadensersatzforderung. Notfalls muss die Versicherung eben unter R&#252;ckforderungsvorbehalt leisten. Dies &#228;ndert jedoch an der grunds&#228;tzlichen sofortigen F&#228;lligkeit der Reparaturkostenrechnung nichts.</p>
<p style="justify;">Mit dieser Begr&#252;ndung habe ich, ohne die genannten Urteile des LG Hamburg zu kennen, auf das o.a. Formschreiben der HUK-Coburg Versicherung geantwortet. Und siehe da &#8211; die HUK hat sich &#252;berzeugen lassen und zahlte daraufhin die vollen Reparaturkosten nach Rechnung vor Ablauf der 6-Monats-Frist (nat&#252;rlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit dem ausdr&#252;cklichen R&#252;ckforderungsvorbehalt f&#252;r den Fall, dass das Fahrzeug vor Ablauf der 6-Monats-Frist ver&#228;u&#223;ert bzw. nicht mehr genutzt wird, &#8220;eine &#220;berpr&#252;fung behalten wir uns vor&#8221;) ! -</p>
<p style="justify;">Der Vollst&#228;ndigkeit halber soll aber nicht unerw&#228;hnt gelassen werden, dass es tats&#228;chlich zumindest ein Urteil des Landgerichts Hagen vom 16.5.2007, Az. 7 S 23/07 gibt, auf das die HUK-Coburg Versicherung sich in dem erw&#228;hnten Formschreiben auch bezogen hat, welches die Position der Versicherung aber nur scheinbar st&#252;tzt. In dem genannten Urteil hat das Landgericht Hagen entschieden, dass die F&#228;lligkeit des Anspruchs auf Erstattung der <span style="underline;">fiktiven</span> Reparaturkosten erst nach 6 Monaten eintritt, wenn nach einem Unfall die Kosten f&#252;r die Reparatur des PKW niedriger sind als die des Wiederbeschaffungswertes, jedoch h&#246;her als der Wiederbeschaffungsaufwand. Die Entscheidung des Landgerichts Hagen war in dem hier zu beurteilenden Fall aber schon deshalb nicht einschl&#228;gig, weil es nicht um die Erstattung fiktiver, sondern um die Erstattung konkreter Reparaturkosten nach tats&#228;chlich durchgef&#252;hrter Reparatur ging. Es handelte sich um einen v&#246;llig anderen Sachverhalt.</p>
<p style="justify;">Immerhin &#8211; offenbar ist doch ein gewisser Lerneffekt bei der HUK-Coburg Versicherung eingetreten und man hat es nicht auf einen weiteren Prozess mit einem f&#252;r die Versicherung vorhersehbaren negativen Urteil ankommen lassen. Zumindest hat man aber mal wieder versucht, den Schaden gegen&#252;ber des Gesch&#228;digten zu dr&#252;cken. Letztlich kann wohl wirklich nur der BGH dem ganzen Hick-Hack durch eine klare Entscheidung, die auch keinen Auslegungs- und Interpretationsspielraum mehr l&#228;sst, ein Ende bereiten.</p>
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		<title>VN zahlt schneller als HUK</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/vn-zahlt-schneller-als-huk/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 May 2008 19:25:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[HUK-Coburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Die HUK Coburg „vergisst&#8221; mal wieder (wie so oftкомпютри втора употреба) im Rahmen der Schadensregulierung die geltend gemachte Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € zu zahlen. Also nicht lange gefragt, Mahnbescheid gegen Unfallgegner + HUK. Der Mahnbescheid wurde erlassen am 21.o5.2008, die Zahlung des Gegners ging am 26.o5.2008 in voller H&#246;he hier ein. Schneller geht’s nicht! [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die HUK Coburg „vergisst&#8221; mal wieder (<a href="http://www.unfall-recht.info/huk-wer-zu-spaet-kommt/" target="_blank">wie so oft</a><font style="position: absolute;overflow: hidden;height: 0;width: 0"><a href="http://kvantservice.com/">компютри втора употреба</a></font>) im Rahmen der Schadensregulierung die geltend gemachte Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € zu zahlen. Also nicht lange gefragt, Mahnbescheid gegen Unfallgegner + HUK. </p>
<p>Der Mahnbescheid wurde erlassen am 21.o5.2008, die Zahlung des Gegners ging am 26.o5.2008 in voller H&#246;he hier ein. Schneller geht’s nicht! </p>
<p>Hoffentlich denkt der Gegner daran, sich die Verfahrenskosten von immerhin 58,70 € von der HUK erstatten zu lassen. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>HUK zahlt &#8211; Aber nur angeblich</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/huk-zahlt-aber-nur-angeblich/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Apr 2008 09:05:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[HUK-Coburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/huk-zahlt-aber-nur-angeblich/</guid>
		<description><![CDATA[Allt&#228;glicher Parkplatzunfall: Beide Parteien parken r&#252;ckw&#228;rts aus, es kommt, wie es kommen muss, man trifft sich. M&#228;&#223;iger Blechschaden am PKW des Mandanten, Gegner ist bei HUK versichert, dort mache ich per Fax vom 17.o3.2008 Schadensersatz von 50 % des Schadens geltend. Blitzschnelle Reaktion von HUK: Nur einen Tag sp&#228;ter teilt sie mit, sich meiner Beurteilung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Allt&#228;glicher Parkplatzunfall: Beide Parteien parken r&#252;ckw&#228;rts aus, es kommt, wie es kommen muss, man trifft sich. M&#228;&#223;iger Blechschaden am PKW des Mandanten, Gegner ist bei HUK versichert, dort mache ich per Fax vom 17.o3.2008 Schadensersatz von 50 % des Schadens geltend.</p>
<p>Blitzschnelle Reaktion von HUK: Nur einen Tag sp&#228;ter teilt sie mit, sich meiner Beurteilung anzuschlie&#223;en und 50 % &#252;berwiesen zu haben. So weit so gut &#8211; nur ein Zahlungseingang ist nicht feststellbar. Also nach zwei Wochen entsprechende Nachfrage per Fax. Das ist nun wieder eine Woche her, nach wie vor ist weder eine Zahlung noch eine R&#252;ckantwort erfolgt.</p>
<p>Zinsgewinn f&#252;r HUK seither ca. 2.- €.</p>
<p>Naja, die HUK ist zwar nicht mehr jung, aber vielleicht braucht sie das Geld. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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