Archiv für die Kategorie ‘HUK-Coburg’

VN zahlt schneller als HUK

Montag, 26. Mai 2008

Die HUK Coburg „vergisst” mal wieder (wie so oftкомпютри втора употреба) im Rahmen der Schadensregulierung die geltend gemachte Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € zu zahlen. Also nicht lange gefragt, Mahnbescheid gegen Unfallgegner + HUK.

Der Mahnbescheid wurde erlassen am 21.o5.2008, die Zahlung des Gegners ging am 26.o5.2008 in voller Höhe hier ein. Schneller geht’s nicht!

Hoffentlich denkt der Gegner daran, sich die Verfahrenskosten von immerhin 58,70 € von der HUK erstatten zu lassen. ;-)

HUK zahlt - Aber nur angeblich

Dienstag, 08. April 2008

Alltäglicher Parkplatzunfall: Beide Parteien parken rückwärts aus, es kommt, wie es kommen muss, man trifft sich. Mäßiger Blechschaden am PKW des Mandanten, Gegner ist bei HUK versichert, dort mache ich per Fax vom 17.o3.2008 Schadensersatz von 50 % des Schadens geltend.

Blitzschnelle Reaktion von HUK: Nur einen Tag später teilt sie mit, sich meiner Beurteilung anzuschließen und 50 % überwiesen zu haben. So weit so gut - nur ein Zahlungseingang ist nicht feststellbar. Also nach zwei Wochen entsprechende Nachfrage per Fax. Das ist nun wieder eine Woche her, nach wie vor ist weder eine Zahlung noch eine Rückantwort erfolgt.

HUK Coburg will es mal wieder wissen

Freitag, 04. April 2008

Der Kollege Gerold berichtet über unglaubliches Taktieren der HUK im Rahmen der Schadensregulierung:

Wieder einmal die HUK-Coburg: Mein Mandant erleidet unverschuldet einen VU. Ohne Anwalt zahlt die HUK ihm alles - bis auf sage und schreibe 120 EUR, die sie von der Honorarrechnung des Sachverständigen abzieht, weil der pauschaliert abgerechnet hat und das zu viel sein soll.

Jetzt entspannt sich eine muntere Korrespondenz im Dreieck zwischen HUK, Sachverständigen und meinem (neuen) Mandanten. Die HUK schreibt: “Lass Dich ruhig mal verklagen, Dir passiert schon nichts”. Jetzt wird er verklagt und kommt zu mir. Zwischenzeitlich aber schreibt ihn wieder die HUK an mit folgendem Angebot:

HUK - Wer zu spät kommt …

Donnerstag, 27. März 2008

Wenn eine Allgemeine Kostenpauschale bereits mit Schreiben vom 19.o7.2007 geltend gemacht und trotz Erinnerung vom 21.o1.2008 stur nicht gezahlt wird, muss man diese eben gerichtlich geltend machen. Ein Mahnbescheid als Warnung reicht leider nicht aus. HUK legt - auch für die VN - im Februar 2008 ungerührt Widerspruch ein. Also wird entsprechend Klage erhoben. Nun schreibt mir HUK:

Die Kostenpauschale zuzüglich der angefallenen Gerichtskosten von 23.- € haben wir angewiesen. Wir bitten, das Mahnverfahren nicht weiter zu betreiben.

HUK Coburg und ihre „Erwartungen”

Montag, 03. März 2008

Die HUK trödelt mal wieder mit der Schadensregulierung. Auf telefonische Nachfrage, wann denn nun endlich mit einer Zahlung zu rechnen sei, wird sie auch noch frech:

„… uns werden hier unleserliche Kostenvoranschläge ohne Fotos eingereicht und eine Regulierung gefordert. Wir erwarten, dass der Schadensersatzanspruch ordentlich geführt wird.”

Sieh an, die HUK hat Erwartungen!

Liebe HUK, dass der Kostenvoranschlag keineswegs unleserlich ist, ergibt sich schon aus der diesem Schreiben beigefügten Kopie desselben. Obwohl eine Kopie eines Telefaxes, sind Text und Zahlen durchaus noch lesbar. Im Übrigen hatte ich bereits mitgeteilt, dass das Original des Kostenvoranschlages dem dortigen VN vorliegt. Was die HUK daran hindert, diesen dort anzufordern, erschließt sich nicht.

HUK und ihre (Werk-)tage

Mittwoch, 27. Februar 2008

Die HUK Coburg streitet mal wieder um die zu entschädigende Nutzungsausfalldauer und schreibt u.a. Folgendes:

Unfalltag: 08.12.07
Gutachteneingang: 12.12.07
Wiederbeschaffungsdauer lt. Gutachten: 12 Werktage
Gesamtanspruch 17 Tage

Entgegenkommend und ohne Präjudiz haben wir abschließend für fünf weitere Tage die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt.

Ach, wirklich? Vom 8. bis zum 12. Dezember sind es zwar 5 Tage und 5 + 12 = 17, nur Äpfel sind nicht Birnen und Tage und Werktage sind nicht dasselbe. In der Wiederbeschaffungsdauer liegen nicht nur zwei Sonntage, sondern auch der erste und zweite Weihnachtstag, insgesamt also vier Feiertage. Das ganze (angebliche) Entgegenkommen reduziert sich damit auf einen Tag. Aber wer so kundig über die (angebliche) „örtliche Rechtsprechung” schwafelt, addiert wohl auch Äpfel und Birnen. Den Rest möge wieder einmal das Gericht klären.

HUK Coburg - Dümmer geht’s nimmer

Dienstag, 26. Februar 2008

Die HUK hat mal wieder die Allgemeine Kostenpauschale nicht - wie sonst gerne - nur gekürzt gezahlt, sondern schlicht gar nicht. Auf entsprechenden Mahnbescheid legt sie nun ungerührt Widerspruch ein.

Vorhersehbarer weiterer Verlauf des Verfahrens: Klage aus dem Mahnbescheid über die Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € (Ein Zweizeiler unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichts). Das AG Wismar wird die HUK entsprechend verurteilen. Kosten der Veranstaltung: 25.- € nebst Zinsen und Verfahrenskosten, insgesamt somit ca. 190.- Teuro. Herzlichen Glückwunsch!

Fortsetzung s. hier. <p> </p>

HUK - Kleinvieh macht auch Mist …

Montag, 28. Januar 2008

Die doch recht angeregte Diskussion um das Für und Wider der sog. Sechsmonatsfrist hinterlässt jedenfalls eines: Den dringenden Wunsch nach einer klarstellenden Entscheidung des BGH in einem „echten” 130 %-Fall, wo auch tatsächlich repariert worden ist und nicht wieder nach deutlicher Dokumentation eines nicht vorhandenen Integritätsinteresses versucht wird, eben dieses geltend zu machen.