Archiv für die Kategorie ‘HUK-Coburg’

HUK-Coburg und der eigene Arztbericht – unzureichend

Mittwoch, 09. Dezember 2009

Die HUK-Coburg übersendet dem behandelnden Arzt der Mandantin einen Arztbericht (Kurzbericht), damit dieser ein entsprechendes Attest ausstellt. Der Arzt kommt diesem nach und füllt diesen Bericht aus.

Jetzt schreibt die HUK, dass auf Grund des ärztlichen Attestes keine umfassende Prüfung vorgenommen werden kann. Sollten meine Mandantin damit nicht einverstanden sein, soll ein umfassender Bericht vorgelegt werden.

Liebe HUK´ler – warum werden dann denn Kurzbericht an die Ärzte versandt, wenn anhand dieser keine Prüfung vorgenommen werden kann ? Ein Vorsatz für das neue Jahr – einstampfen der Kurzberichte !

Die HUK-Coburg Essen stellt sich tot

Montag, 17. August 2009

Rechtsanwalt Michael Klose aus Witten bat die Redaktion um Veröffentlichung folgenden Beitrages. Dieser bitte kommen wir gerne nach:

Parkendes Fahrzeug der Mandantin wurde am 1.6.09 vom VN der HUK beschädigt. Anspruch wurde mit Schreiben vom 15.6. unter Fristsetzung zum 29.6. beziffert. HUK schreibt am 17.6. dass noch die Schadenanzeige fehlt.
Mahnungen 1.7. und 8.7. bleiben unbeantwortet. Telefonisch ist die Schadenaussenstelle Essen nicht zu erreichen. Zu allen möglichen Tageszeiten besetzt. Auf E-Mails wird nicht reagiert.
Bei einem Anruf in Coburg direkt wird vor 2 Wochen mitgeteilt, man werde auf Essen einwirken. Offensichtlich wünscht sich die HUK verklagt zu werden.

Er ist da! Der BGH- Beschluss zur 130%- Regelung

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Der BGH hat mit den Beschluss vom 18.11.2008 -Aktenzeichen VI ZB 22/08- endlich Stellung zu den Problem der Fälligkeit der Reparaturkostenforderung bei Reparatur im Bereich der 130% genommen. Bei einzelnen Versicherern ist in der Vergangenheit auch bei durchgeführter Reparatur die Fälligkeit der Forderung erst nach Ablauf von sechs Monaten angenommen worden. Mit dieser-bei genauerer Prüfung schon immer als fehlerhaft anzusehenden-Einstellung hat der Bundesgerichtshof nunmehr Schluss gemacht. In der vorgenannten Entscheidung hat er deutlich darauf hingewiesen, das bei vollständiger und fachgerechter Reparatur der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst nach sechs Monaten fällig wird.

HUK-Coburg – etwa doch lernfähig !?

Samstag, 06. September 2008

Mit einem identischen Fall wie unten in dem Beitrag des Kollegen Melchior vom 02.09.2008 hatte ich mich im Mai/Juni 2008, also zeitlich lange nach dem oben zitierten Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2007 und auch zeitlich nach dem im DAR veröffentlichen Urteil des LG Hamburg vom 02.05.2008  zu befassen.

VN zahlt schneller als HUK

Montag, 26. Mai 2008

Die HUK Coburg „vergisst” mal wieder (wie so oftкомпютри втора употреба) im Rahmen der Schadensregulierung die geltend gemachte Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € zu zahlen. Also nicht lange gefragt, Mahnbescheid gegen Unfallgegner + HUK.

Der Mahnbescheid wurde erlassen am 21.o5.2008, die Zahlung des Gegners ging am 26.o5.2008 in voller Höhe hier ein. Schneller geht’s nicht!

Hoffentlich denkt der Gegner daran, sich die Verfahrenskosten von immerhin 58,70 € von der HUK erstatten zu lassen. ;-)

HUK zahlt – Aber nur angeblich

Dienstag, 08. April 2008

Alltäglicher Parkplatzunfall: Beide Parteien parken rückwärts aus, es kommt, wie es kommen muss, man trifft sich. Mäßiger Blechschaden am PKW des Mandanten, Gegner ist bei HUK versichert, dort mache ich per Fax vom 17.o3.2008 Schadensersatz von 50 % des Schadens geltend.

Blitzschnelle Reaktion von HUK: Nur einen Tag später teilt sie mit, sich meiner Beurteilung anzuschließen und 50 % überwiesen zu haben. So weit so gut – nur ein Zahlungseingang ist nicht feststellbar. Also nach zwei Wochen entsprechende Nachfrage per Fax. Das ist nun wieder eine Woche her, nach wie vor ist weder eine Zahlung noch eine Rückantwort erfolgt.

HUK Coburg will es mal wieder wissen

Freitag, 04. April 2008

Der Kollege Gerold berichtet über unglaubliches Taktieren der HUK im Rahmen der Schadensregulierung:

Wieder einmal die HUK-Coburg: Mein Mandant erleidet unverschuldet einen VU. Ohne Anwalt zahlt die HUK ihm alles – bis auf sage und schreibe 120 EUR, die sie von der Honorarrechnung des Sachverständigen abzieht, weil der pauschaliert abgerechnet hat und das zu viel sein soll.

Jetzt entspannt sich eine muntere Korrespondenz im Dreieck zwischen HUK, Sachverständigen und meinem (neuen) Mandanten. Die HUK schreibt: “Lass Dich ruhig mal verklagen, Dir passiert schon nichts”. Jetzt wird er verklagt und kommt zu mir. Zwischenzeitlich aber schreibt ihn wieder die HUK an mit folgendem Angebot:

HUK – Wer zu spät kommt …

Donnerstag, 27. März 2008

Wenn eine Allgemeine Kostenpauschale bereits mit Schreiben vom 19.o7.2007 geltend gemacht und trotz Erinnerung vom 21.o1.2008 stur nicht gezahlt wird, muss man diese eben gerichtlich geltend machen. Ein Mahnbescheid als Warnung reicht leider nicht aus. HUK legt – auch für die VN – im Februar 2008 ungerührt Widerspruch ein. Also wird entsprechend Klage erhoben. Nun schreibt mir HUK:

Die Kostenpauschale zuzüglich der angefallenen Gerichtskosten von 23.- € haben wir angewiesen. Wir bitten, das Mahnverfahren nicht weiter zu betreiben.