Archiv für die Kategorie ‘HDI’

HDI und Mercedes – gemeinsames Schadenmanagement

Mittwoch, 04. November 2009

HDI und Mercedes haben ein gemeinsames Schadensmanagement mit dem Namen “car&drive” entwickelt.

Für den Kunden bedeute dies bestmögliche Betreuung im Schadenfall. Sobald HDI-Gerling oder der Mercedes-Benz-Betrieb Kenntnis von einem Kfz-Schaden erhalten, erfolge eine gegenseitige Information. Hierdurch sei zum einen garantiert, dass dem Kunden schnellstmöglich kompetente Hilfe zur Verfügung gestellt werde

Ob diese Information seitens der Werkstatt an den Versicherer im Dienste des Kunden ist, mag ich zu bezweifeln, denn

“Nach Terminvereinbarung und gegebenenfalls Abholung des Fahrzeuges beim Kunden kann sich dieser aus der Schadenabwicklung zurückziehen und die professionelle Abwicklung mit vielen Vorteilen genießen”

Der HDI heult!

Donnerstag, 17. September 2009

Wir haben 7 Wochen nach Bezifferung des Schadens Klage gegen die Verursacher zum LG Berlin wegen verzögerlicher Regulierung eingereicht. Es stritt ein Anscheinbeweis für die Mandanten und der Gegner hatte gegenüber der Polizei sein Verschulden zugegeben.

Nun heult die HDI in theatralischer Weise in der Klageerwiderung:

“Die im weiteren Schreiben vom 25.05.2009 bis zum 02.06.2009 gesetzte Frist war viel zu kurz bemessen. Schließlich hat die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG den Schaden bereits mit Schreiben vom 02.07.2009 abgerechnet. Ein Regulierungszeitraum von 8 Wochen ist nicht zu beanstanden. Der Kläger hat daher nur unnötige Kosten verursacht und darüber hinaus auch noch das Landgericht Berlin beschäftigt, indem er die Klage eingereicht hat, ohne dass dies erforderlich war. So hat der Kläger bereits mit Schriftsatz vom 17.06.2009 Klage erhoben. Hier muss hervorgehoben werden, dass die Gerichte mit Klagen geradezu überflutet würden, ware es üblich, die Klagen bereits nach 6 Wochen nach dem Unfall einzureichen. “

Update: HDI und der Porsche für unter 90 €

Dienstag, 18. August 2009

Dem interessierten Leser wurde bereits hier berichtet, dass der HDI-Gerling-Konzern der Ansicht gewesen sei, dass ein Porsche als Mietfahrzeug durchschnittlich für 89,50 € / pro Tag anzumieten sei. Das Urteil gegenüber dem HDI-Gerling-Konzern ist mittlerweile rechtskräftig. Über 2.000 € Mietwagenkosten zzgl. weiterer Prozesskosten musste der Konzern nunmehr noch zahlen. Leider erfolgte im Prozess keine Vortrag, wo denn ein Porsche für 89,50 € anzumieten ist. Selbst nach dem gerichtlichen Hinweis, dass die Beklagte, also der HDI-Gerling-Konzern hierzu substantiiert unter Beweisantritt vorzutragen habe, wurde das Geheimnis nicht gelüftet.

Ein Lob für den HDI Österreich – schneller geht es nicht

Mittwoch, 13. August 2008

In diesem Blog soll ja nicht nur kritisiert werden, sondern auch Positves zur Sprache kommen.

Das KFZ der Mandantin war in Österreich in einen Unfall verwickelt. Nach Übersendung des Sachverständigengutachtens wurde innerhalb von 24 Stunden die Zahlung angewiesen. Heute wurde um 09.03 Uhr die Reparaturrechnung per Mail übersandt. Um 10.50 Uhr kam eine Rückmail der Sachbearbeiterin, in der mitgeteilt wurde, dass die Differenz ausgegelich wurde. Keine 2 Stunden für die Regulierung. Dies finde ich äußerst erwähnenswert.

HDI – Unfallersatztarif und kein Ende in Sicht – Geschädigte werden in Prozesse gezwungen

Freitag, 27. April 2007

Mir liegt wieder ein aktuelles Abrechnungsschreiben der HDI-Versicherungen vor, welches nicht nachvollziehbar ist. Der Porsche des Mandanten wurde beschädigt. Er mietete sich für den Zeitrum der Reparatur ebenfalls ein Porsche bei AVIS in Hannover an. Hierbei handelt es sich m.E. auch um den einzigen Autovermieter in Hannover, der ein solches KFZ vorhält. Bereits auf der Internetseite der Firma AVIS ist zu lesen, dass ein solches Fahrzeug erst ab 189 EUR/Tag erhältlich ist. Der HDI ist jedoch jetzt der Ansicht, ein solches Fahrzeug würde zu einem Normal-/Selbstfahrertairf von 89,50 EUR/Tag erhätlich sein. Warum wird nicht die Schwacke-Liste 2006 als Maßstab genommen ? Diese hat der BGH für anwendbar erklärt. Demnach sind für einen Porsche pro Tag 199,00 € zu zahlen. Hinzukommt noch die Kaskoversicherung von über 30.00 € pro Tag. Der BGH hat weiterhin schon entschieden, Nutzungsausfall sind ca. 35% der Mietwagenkosten. Nutzungsausfall für das streitgegenständliche KFZ beträgt 99,00 €. Also wären “normale” Mietwagenkosten nach BGH abzurechnen bis ca. 300,00 EUR/Tag.

HDI = Hilft Dir Irgendwann + Habe Dich Irregeführt

Freitag, 23. März 2007

Diese beiden Abkürzungen für den HDI passen auf ein aktuelles Abrechnungsschreiben, welches mir heute in der Post liegt. Ein kleiner Schaden, Mandant wollte fiktiv nach Kostenvoranschlag vom 28.12.2006 abrechnen. Dieser belief sich inklusive Verbringungskosten und 16 % MWSt auf 618,29 €. Unstreitig ist, dass die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung nicht zu erstatten ist. Der HDI rechnet jetzt aber wie folgt:

Kostenvoranschlag: 618,29 € – 19% MwSt – 74,00 € Verbringungskosten = 445,57

Wo ist die Irreführung ? Ganz klar.

  • Der Kostenvoranschlag kam mit 16% MwSt auf 618,29 €. Der HDI zieht aber einfach 19% ab. Dabei steht der Netto-Arbeitspreis doch auch im Kostenvoranschlag !!!

Der HDI, die HWS-Verletzung und die Harmlosigkeitsgrenze

Sonntag, 18. März 2007

Der Mandantin fuhr vormittags gegen 10.30 Uhr ein Auto auf das stehende Kfz (Heckaufprall). Mit der Übersendung des von ihr angeforderten Arztberichts einer Facharztpraxis für Chirurgie und Unfallchirurgie, welche die Mandantin noch am Unfalltag aufsuchte, schickte mir die HDI-Versicherung ein Schreiben, mit dem sie – gewissermaßen bereits im Vorgriff – die von mir noch gar nicht bezifferten Schmerzensgeldansprüche schon einmal vorsorglich zurückwies. In dem Formschreiben heißt es:

HDI – Regulierung wird unnötig verzögert bzw. ein Kalender hilft

Donnerstag, 01. Februar 2007

Das Fahrzeug des Mandanten wurde nach einem Unfall erheblich beschädigt. Mit Anspruchsschreiben vom 28.12.06 wurden die Ansprüche beziffert. Immerhin über 19.000 €. Am 19. Januar wurde erinnert zu regulieren. Am 31. Januar fragte ich dann mal telefonisch in Hamburg – mit Klageempfehlung – an. Mir wurde eine umgehende Regulierung zugesagt. Nun ruft der Mandant mich an. Nach meinen Telefonat hat der HDI erstmal einen Reparaturablaufplab bei der Werkstatt angefordert – natürlich ohne mich zu informieren. Dies scheint aber nur der Verzögerung der Auszahlung dienlich zu sei, denn ein Blick in den Kalender zeigt, dass hier sogar schnell repariert wurde.