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	<title>Unfall - Blog &#187; Gothaer</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>Gothaer &#8211; scheut das Urteil</title>
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		<pubDate>Fri, 25 May 2007 12:11:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gothaer]]></category>

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		<description><![CDATA[&#220;ber die kleinlichen Versuche der Gothaer, unter sturer Ignoranz der sog. „Porsche-Entscheidung&#8221; die Schadensersatzanspr&#252;che des Gesch&#228;digten zusammenzuk&#252;rzen, war hier schon berichtet worden. Nachdem die Gothaer ank&#252;ndigte, „bei der vorgenommenen Abrechnung bleiben&#8221; zu wollen, habe ich also Klage erhoben. Und &#8211; siehe da &#8211; heute erreichte mich von dort folgendes Schreiben: „Unsere Pr&#252;fungen sind abgeschlossen, sodass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#220;ber die kleinlichen Versuche der Gothaer, unter sturer Ignoranz der sog. „Porsche-Entscheidung&#8221; die Schadensersatzanspr&#252;che des Gesch&#228;digten zusammenzuk&#252;rzen, war <a href="http://www.unfall-recht.info/gothaer-kleinlich-unbelehrbar" target ="_blank">hier</a> schon berichtet worden. Nachdem die Gothaer ank&#252;ndigte, „bei der vorgenommenen Abrechnung bleiben&#8221; zu wollen, habe ich also Klage erhoben. </p>
<p>Und &#8211; siehe da &#8211; heute erreichte mich von dort folgendes Schreiben: „Unsere Pr&#252;fungen sind abgeschlossen, sodass wir wie folgt abrechnen k&#246;nnen (Klagforderung+Zinsen)&#8221;. </p>
<p>Na also, geht doch, aber warum musste erst wieder Geld der Versichertengemeinde verschwendet werden? Immerhin wird deutlich, dass die Gothaer das Risiko eines Urteils &#252;ber die Rechnungsk&#252;rzungen der Fa. ControlExpert wohl lieber vermeiden wollte. </p>
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		<title>Rechtswidrige K&#252;rzungswelle bei fiktiver Abrechnung</title>
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		<pubDate>Wed, 23 May 2007 11:44:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Handschumacher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Axa Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Gothaer]]></category>

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		<description><![CDATA[Obwohl das sog. &#8220;Porsche-Urteil&#8221; des BGH bei den Versicherungen bekannt ist, k&#252;rzen momentan immer mehr Versicherer bei fiktiver Abrechnung anhand eines sog &#8220;Pr&#252;fberichtes&#8221; die Reparaturkosten um die Positionen &#8220;UPE-Aufschlag&#8221;, &#8220;Verbringungskosten&#8221; und &#8220;Lohnkosten&#8221;. Es handelt sich um die Axa und die Gothaer. In einem Schreiben der Axa hei&#223;t es: &#8220;Die Preise f&#252;r Ersatzteile wurden in Anlehnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl das sog. &#8220;Porsche-Urteil&#8221; des BGH bei den Versicherungen bekannt ist, k&#252;rzen momentan immer mehr Versicherer bei fiktiver Abrechnung anhand eines sog &#8220;Pr&#252;fberichtes&#8221; die Reparaturkosten um die Positionen &#8220;UPE-Aufschlag&#8221;, &#8220;Verbringungskosten&#8221; und &#8220;Lohnkosten&#8221;.  Es handelt sich um die Axa und die Gothaer.</p>
<p>In einem Schreiben der Axa hei&#223;t es:</p>
<p><em>&#8220;Die Preise f&#252;r Ersatzteile wurden in Anlehnung an die unverbindlichen Preisempfehlungen (UPE) des Herstellers kalkuliert. Die Lohnkosten wurden auf Basis der Preise regionaler Fachwerkst&#228;tten kalkuliert. Es wurde ein Stundensatz von 72.00 EUR zugrunde gelegt. Die Lohnkosten sind nicht im vollen Umfang schadenbedingt erforderlich und wurden um die angegebene Position reduziert: </em></p>
<p><em>Verbringungskosten; 88.20 EUR. Die Verbringungskosten sind nur mit Nachweis erstattungsf&#228;hig. (Lohnkosten) Lackierungskosten beinhalten Materialkosten. Die Lackierungskosten wurden auf Basis der Preise regionaler Fachwerkst&#228;tten kalkuliert. Es wurde ein Stundensatz von 107.90 EUR zugrunde gelegt.&#8221;</em></p>
<p>Diese K&#252;rzung ist falsch und irref&#252;hrend. Der BGH hat in dem Urteil in ZfS 2003, S.405, 407 gerade festgestellt, da&#223; die von der DEKRA ermitteltenden, durchschnittlichen Stundenverrechnungss&#228;tze aller Werkst&#228;tten der Region nicht repr&#228;sentativ sind, sondern die Stundenverrechnungss&#228;tze markengebundener Werkst&#228;tten der Region zugrunde zu legen sind. Gleiches gilt f&#252;r die sog. UPE-Aufschl&#228;ge und die Verbringungskosten. Ferner stellte der BGH fest, da&#223; „der Gesch&#228;digte zum ‚Vorleben’ des Pkw in wartungstechnischer Sicht keine Angaben zu machen braucht“.</p>
<p>Da augenscheinlich hinter diesem Vorgehen Methode steckt, werden wir sowohl gegen die Gothaer als auch gegen die Axa  Beschwerde bei der Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungsaufsicht &#8211; Bereich Versicherungen eingereicht werden.</p>
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		<title>Gothaer &#8211; kleinlich + unbelehrbar</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Mar 2007 19:44:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gothaer]]></category>

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		<description><![CDATA[&#220;ber die recht eigenwillige Regulierungspraxis der Gothaer in einem eigentlich eher unbedeutenden Fall war u.a. hier schon berichtet worden. Es ging darum, dass der Mandant selbst seine Schadensersatzanspr&#252;che gegen&#252;ber der Gothaer fiktiv abgerechnet und diese den vorgelegten Kostenvoranschlag &#252;ber 1.560,09 € unter Berufung auf eine „Pr&#252;fung Kostenvoranschlag&#8221; einer Fa. ControlExpert auf 1.321,63 € heruntergek&#252;rzt hatte. U.A. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#220;ber die recht eigenwillige Regulierungspraxis der Gothaer in einem eigentlich eher unbedeutenden Fall war u.a. <a href="http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-ihre-textbausteine" target="_blank">hier</a> schon berichtet worden.</p>
<p>Es ging  darum, dass der Mandant selbst seine Schadensersatzanspr&#252;che gegen&#252;ber der Gothaer fiktiv abgerechnet und diese den vorgelegten Kostenvoranschlag &#252;ber 1.560,09 € unter Berufung auf eine „Pr&#252;fung Kostenvoranschlag&#8221; einer Fa. ControlExpert auf 1.321,63 € heruntergek&#252;rzt hatte. U.A. wurde dort in sturer Ignoranz der sog. Porsche-Entscheidung des BGH wahrheitswidrig gezielt der Eindruck erweckt, der Mandant m&#252;sse sich in Erf&#252;llung seiner Schadensminderungspflicht an eine von der Gothaer ausgew&#228;hlte VW-Werkstatt wenden, die niedrigere Stundens&#228;tze berechnete als „seine&#8221; BMW-Markenwerkstatt.</p>
<p>Daraufhin habe ich der Gothaer u.a. zu verdeutlichen versucht, dass diese Verpflichtung gerade nicht besteht, zudem nicht nachvollziehbar ist, aus welchem Grunde und auf welcher Basis die Lackierkosten gek&#252;rzt wurden und schlie&#223;lich der kalkulierte Aufschlag auf die Ersatzteilpreise von 5 % und nicht nur von 2 % orts&#252;blich ist.</p>
<p>Lapidare Antwort der Gothaer: „Zur Sache selbst m&#246;chten wir festhalten, dass wir bei der vorgenommenen Abrechnung bleiben und stellen anheim, uns die Reparaturkostenrechnung zu &#252;bersenden.&#8221;</p>
<p>Die Reparaturkostenrechnung vorlegen bei fiktiver Abrechnung &#8211; ah ja! O.K., wenn nicht freiwillig, dann eben gerichtlich &#8211; f&#252;r einen Differenzbetrag von 238,46 € nicht wirklich lohnend, aber angesichts derartigen Regulierungsverhaltens auch eine Prinzipienfrage.</p>
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		<title>Gothaer Versicherung und die Mehrwertsteuer</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Mar 2007 15:50:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gothaer]]></category>

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		<description><![CDATA[Leider scheint es die Gothaer Versicherung noch nicht mitbekommen zu haben. Sobald ein Fahrzeug &#252;berwiegend auf dem Privatmarkt k&#228;uflich zu erwerben ist, ist der Wiederbeschaffungswert steuerneutral. Mithin ist keine Mehrwertstuer in Abzug zu bringen. Jedoch erreichte mich heute erneut eine Abrechnung, in der die Gothaer Versicherung 19% MwSt. abzog &#8211; f&#252;r ein Fahrzeug &#228;lter als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Leider scheint es die Gothaer Versicherung noch nicht mitbekommen zu haben. Sobald ein Fahrzeug &#252;berwiegend auf dem Privatmarkt k&#228;uflich zu erwerben ist, ist der Wiederbeschaffungswert steuerneutral. Mithin ist keine Mehrwertstuer in Abzug zu bringen. Jedoch erreichte mich heute erneut eine Abrechnung, in der die Gothaer Versicherung 19% MwSt. abzog &#8211; f&#252;r ein Fahrzeug &#228;lter als 10 Jahre. Schade, so etwas ist keine schnelle Schadenregulierung, da die Gothaer immerhin 4 Wochen brauchte das Gutachten &#8220;zu pr&#252;fen&#8221;.</p>
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		<title>Die Gothaer und ihre Textbausteine</title>
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		<comments>http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-ihre-textbausteine/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Mar 2007 08:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gothaer]]></category>

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		<description><![CDATA[&#220;ber einen sch&#246;nen Textbaustein der Gothaer war hier ja schon berichtet worden. Sie hat aber noch mehr davon: „Bei abstrakter, fiktiver Schadensberechnung sind die lediglich nach Gutachten oder Voranschlag vorauskalkulierten Kosten der Verbringung eines Fahrzeugs von einer Werkstatt in eine andere ohne weiteres nicht erstattungsf&#228;hig, weil die Verbringungskosten nicht notwendiger Bestandteil des Wiederherstellungsaufwands im Sinne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#220;ber einen sch&#246;nen Textbaustein der Gothaer war <a href="http://www.unfall-recht.info/die-gothaer-und-die-mietwagenkosten" target="_blank">hier</a> ja schon berichtet worden. Sie hat aber noch mehr davon:</p>
<p>„Bei abstrakter, fiktiver Schadensberechnung sind die lediglich nach Gutachten oder Voranschlag vorauskalkulierten Kosten der Verbringung eines Fahrzeugs von einer Werkstatt in eine andere ohne weiteres nicht erstattungsf&#228;hig, weil die Verbringungskosten nicht notwendiger Bestandteil des Wiederherstellungsaufwands im Sinne von § 249 BGB sind.</p>
<p>Wird das Fahrzeug n&#228;mlich nicht repariert oder wird das Fahrzeug in einem komplett eingerichteten Reparaturbetrieb in Stand gesetzt, dann entstehen Verbringungskosten ebenso wenig wie in der Vielzahl der F&#228;lle, in denen Spezialwerkst&#228;tten mit anderen Spezialwerkst&#228;tten zusammenarbeiten. Auch ist es dem Gesch&#228;digten auf Grund der ihm nach § 254 BGB obliegenden gesetzlichen Pflicht zur Schadenminderung zuzumuten, sich f&#252;r die Reparatur seines Fahrzeugs solche Werkst&#228;tten auszusuchen, die entweder Verbringungskosten gar nicht erst berechnen oder zun&#228;chst kalkulierte Verbringungskosten bei Auftragserteilung verg&#252;ten, sodass sie dem Gesch&#228;digten letztlich nicht zur Last fallen. Aus diesen Gesichtspunkten besteht im vorliegenden Fall kein berechtigter Anspruch auf Erstattung der geforderten Verbringungskosten.</p>
<p>Bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis sind lediglich die orts&#252;blichen Stundenverrechnungss&#228;tze der Fachwerkst&#228;tten in Ihrer Region erstattungspflichtig. Diese haben wir unserer Erstattung bis zur Vorlage der Reparaturrechnung zugrunde gelegt.&#8221;</p>
<p>Dass demgegen&#252;ber die wohl &#252;berwiegende Rechtsprechung Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung f&#252;r erstattungsf&#228;hig h&#228;lt, wird dezent verschwiegen.</p>
<p>Schlichter Unsinn sind aber insbesondere die weiteren Ausf&#252;hrungen: Von den Versicherungen wird mit konstanter Boshaftigkeit ignoriert, dass der Gesch&#228;digte nach der sog. „Porsche-Entscheidung&#8221; des BGH VI ZR 398/02 vom 29.o4.2003 berechtigt ist, seinen PKW in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Er ist daher <strong>keineswegs</strong> verpflichtet, seine Werkstatt danach auszusuchen, ob diese Verbringungskosten berechnet oder nicht.</p>
<p>Ebenso schlicht falsch ist die offensichtlich nicht auszurottende Formulierung, es seien „lediglich die orts&#252;blichen Stundenverrechnungss&#228;tze der Fachwerkst&#228;tten in Ihrer Region erstattungspflichtig&#8221;. Es kommt nicht auf eine „orts&#252;blichen&#8221; Durchschnittssatz an, wie hier suggeriert wird, sondern darauf, welchen Stundenverrechnungssatz die &#246;rtliche markengebundene Fachwerkstatt verlangt. Dieser ist auch nicht erst nach „Vorlage der Reparaturrechnung&#8221; zu zahlen, sondern nach BGH eben auch bei fiktiver Abrechnung.</p>
<p>Dass wohl kaum eine Werkstatt „zun&#228;chst kalkulierte Verbringungskosten bei Auftragserteilung verg&#252;ten&#8221; wird, sei nur am Rande erw&#228;hnt.</p>
<p>Nachtrag:</p>
<p>Ihrem Abrechnungsschreiben hatte die Gothaer auch eine „Pr&#252;fung Kostenvoranschlag&#8221; einer Fa. ControlExpert beigef&#252;gt. Diese hatte den von meinem Mandanten vorgelegten Kostenvoranschlag &#252;ber 1.560,09 € auf 1.321,63 € heruntergek&#252;rzt.</p>
<p>Dort findet sich folgender Satz: „Auftragsgem&#228;&#223; benennen wir Ihnen die Fachwerkstatt und die Stundens&#228;tze, auf deren Grundlage die korrigierte Kalkulation erstellt wurde.&#8221; Es wird dann der &#246;rtliche VW-H&#228;ndler (!) benannt, der Mandant als BMW-Fahrer hatte sich hingegen &#8211; durchaus berechtigt &#8211; an den hiesigen BMW-H&#228;ndler gewandt.</p>
<p>„Korrigieren&#8221; l&#228;sst sich nur etwas falsches, es ist jedoch nicht ersichtlich, welche Fehler der Kostenvoranschlag  des BMW-Autohauses aufweisen sollte. So wird gezielt der Eindruck erweckt, der Gesch&#228;digte m&#252;sse sich an eine von der Gothaer ausgew&#228;hlte Werkstatt wenden und die vorerw&#228;hnte „Porsche-Entscheidung&#8221; bewusst ignoriert.</p>
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		<title>Die Gothaer und die Mietwagenkosten</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2007 13:28:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gothaer]]></category>

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		<description><![CDATA[Mal wieder ein sch&#246;ner Textbaustein &#8211; diesmal von der Gothaer: „Mietwagenkosten sind nur in begr&#252;ndeten F&#228;llen zu erstatten, wenn dringender Fahrbedarf besteht und eine kosteng&#252;nstigere Bef&#246;rderungsart (Bus, Bahn, Taxi, etc.) im Einzelfall nicht m&#246;glich ist. Aber auch dann sind Preisvergleiche bei mehreren Mietwagenunternehmen vorzunehmen. Erkundigungen nach allen Tarifgestaltungsm&#246;glichkeiten der befragten Unternehmen unter Ber&#252;cksichtigung des pers&#246;nlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mal wieder ein sch&#246;ner Textbaustein &#8211; diesmal von der Gothaer:</p>
<p>„Mietwagenkosten sind nur in begr&#252;ndeten F&#228;llen zu erstatten, wenn dringender Fahrbedarf besteht und eine kosteng&#252;nstigere Bef&#246;rderungsart (Bus, Bahn, Taxi, etc.) im Einzelfall nicht m&#246;glich ist. Aber auch dann sind Preisvergleiche bei mehreren Mietwagenunternehmen vorzunehmen. Erkundigungen nach allen Tarifgestaltungsm&#246;glichkeiten der befragten Unternehmen unter Ber&#252;cksichtigung des pers&#246;nlichen Fahrbedarfs und der Dauer des unfallbedingten Ausfalls sind erforderlich.&#8221;</p>
<p>Ein solches Schreiben erreicht den Gesch&#228;digten Tage nach dem Unfall, wo er in aller Regel wohl l&#228;ngst einen Mietwagen hat &#8211; so er nicht  ohnehin stattdessen lieber die Nutzungsausfallentsch&#228;digung in Anspruch nimmt.</p>
<p>„&#8230; nur in begr&#252;ndeten F&#228;llen &#8230;, wenn dringender Fahrbedarf besteht und eine kosteng&#252;nstigere Bef&#246;rderungsart &#8230; im Einzelfall nicht m&#246;glich ist&#8221; &#8211; ist zwar so nicht richtig, klingt aber unheimlich wichtig, oder? (Dass die Beweislast hierf&#252;r im Zweifel bei der Gothaer liegen d&#252;rfte, sei nur am Rande erw&#228;hnt)</p>
<p>Und dann stelle man sich den/die Gesch&#228;digte(n) vor, der/die erst einmal diverse Mietwagenunternehmen abklappert und bei diesen „<strong>alle</strong> Tarifgestaltungsm&#246;glichkeiten &#8230; unter Ber&#252;cksichtigung des pers&#246;nlichen Fahrbedarfs&#8221; abfragt. Damit d&#252;rfte der erste Tag schon fast vergangen sein. Aber f&#252;r diesen zahlt die Gothaer dann ja wohl Nutzungsausfallentsch&#228;digung &#8230; <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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