Gerling, die Verbringungskosten und die „einschlägige Rechtsprechung”
Donnerstag, 12. Juli 2007Wie auch Gerling versucht, mit mehr oder weniger sinnfreien Textbausteinen den Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zu verneinen war hier schon berichtet worden.
Also, entsprechend Klage erhoben. Heute kommt Post von Gerling:
„Bezug nehmend auf die zugestellte Klagschrift teilen wir mit, dass der Klagebetrag einschließlich Zinsen auf Ihr Konto überwiesen wurde. Die Zahlung erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. … Bitte geben Sie uns anschließend noch Ihre Kosten auf”
Ersichtlich scheut man wieder einmal ein Urteil. Tja, Kosten, man wollte hier 90,60 € sparen, und zahlt nun 162,01 € – nicht wirklich wirtschaftlich. Aber es ist ja nur das Geld der Versicherten. ;-)