Generali - günstige Mietwagen ! - unlauterer Wettbewerb ? -
Montag, 19. Februar 2007§ 1 der Preisangabenverordnung lautet u.a.: “...als Anbieter von Leistungen gegenüber Letzverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer zu zahlen sind.” In einem mir vorliegenden Schreiben wirbt die Generali mit der Hilfestellung bei der Reservierung eines Mietwagens, weiterhin nennt sie konkrete Preise, zu denen ein Mietwagen erhältlich sein soll, jedoch sind diese Angaben ohne Mehrwertsteuer. Ein Verstoß gegen die Preisangabenverodnung liegt nahe.