Archiv für die Kategorie ‘Garanta Versicherung’

Garanta beliebt zu scherzen

Donnerstag, 07. Oktober 2010

Der Gegner ist bei Garanta versichert. Heute erreicht mich ein Schreiben der Nürnberger mit der Einleitung:

Zur schnelleren Abwicklung wird der Schadensfall durch die Nürnberger SofortService AG bearbeitet.

„Zur schnelleren Abwicklung” Ja, Nee, is klar!

Fast keine Forderung, an der nicht erst einmal herumgemäkelt wird, eine Forderungsaufstellung aus nur drei Positionen wird in zwei Beträgen gezahlt: Einmal 5.- € für eine Feinstaubplakette (ungekürzt !), dazu wird extra ein erklärender Brief verfasst, die beiden anderen Positionen werden in einem weiteren Schreiben gewürdigt – und natürlich beide gekürzt. Hocheffektive Schadensbearbeitung, fürwahr!

Garanta – Unglaublich

Donnerstag, 30. September 2010

Das letzte Abenteuer hat die Garanta – neben den gekürzten 5.- € – gerade durchaus vermeidbare 58,94 € extra gekostet. Und schon startet sie das nächste Abenteuer: Gefordert habe ich Nutzungsausfallentschädigung für eine Wiederbeschaffungsdauer von 20 Tagen (Unfall am 25.08., Sachverständigengutachten am 27.08., Geldeingang am 10.09., Zulassung Ersatzfahrzeug am 14.09.)

Die Garanta kürzt wacker auf 14 Tage und begründet dies mit dem denkwürdigen Satz:

„Gemäß Rechtsprechung ist der Nutzungsausfallanspruch im Totalschadensfall auf 14 Tage begrenzt.”

Garanta – Dummdreist

Freitag, 10. September 2010

Nun weise ich schon bei der Einforderung der Allgemeinen Kostenpauschale von 25.- € standardmäßig auf die ständige Rechtsprechung des hiesige Amtsgerichts (nebst Fundstellen) hin – und was macht Garanta? Zahlt ungerührt und ohne jegliche Begründung nur 20.- €.

Sicher, nur „Peanuts”, natürlich, man könnte noch einmal nachmahnen – aber wozu? Antrag auf Mahnbescheid und fertig. Anstatt gesparter 5.- € kostet das dann mindestens 58,70 € extra, wenn noch eine gerichtliche Entscheidung gewünscht wird, auch deutlich mehr. Aber vielleicht lässt sich so ein Lerneffekt erzielen. ;-)

Garanta Versicherung und die “sachgerechte Regulierung”

Samstag, 01. Juli 2006

Der Mandat war nach dem Unfall an die Garanta Versicherungs-AG geraten, die zur Nürnberger Versicherungsgruppe gehört. 19 Tage nach dem Unfall baten diese, in einem Schreiben den sofort den “Sofort-Regulierungsdienst” anzurufen für eine schnelle und sachgerechte Regulierung. Netterweise wurde die Übernahme der Telefonkosten zugesichert – ebenso fand sich noch ein Hinweis, dass vor Anmietung eines KFZ´s ein Anruf erfolgen sollte, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Nach Einschaltung des Anwaltes wurde dieser darauf hingewiesen, dass das Mietfahrzeug nicht mehr als 50 € kosten dürfte – gleichzeitig wurde an die Werkstatt eine Reparaturübernahmebestätigung zu 100 % übersand. Der Geschädigte schaltete einen unabhängigen Sachverständigen ein. Dieser ermittelte Reparaturkosten von über 7ooo,oo € und eine Wertminderung von 450 €. Dies schien der Garanta nicht zu gefallen, (weiterlesen …)