Archiv für die Kategorie ‘DEVK’

DEVK – “die Mietwagenvermittler”

Montag, 26. Juni 2006

Die DEVK bietet im Rahmen ihres “aktiven Schadensmanagements” den Geschädigten an, nach einem Unfall einen Mietwagen von …. € netto zu vermitteln. Geht der Geschädogte nicht auf das dieses Angebot an, sondern mietet einen Fahrzeug zu einem höheren Preis wirft die DEVK dem Geschädigten ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 II 1 BGB vor.

Das Landgericht Nürnberg-Führt hat nun mit Urteil vom 08.03.2006, AZ: 8 S 1649/05 entschieden, dass das Angebot der DEVK “nicht annahmefähig war, weil das Angebot selbst wegen Verstoßes gegen die Rechtsordnung gemäß § 134, 138 BGB nichtig war.” (weiterlesen …)

DEVK – Kostenpauschale und Fahrkosten

Montag, 05. Juni 2006

Die DEVK in Hannover regulierte nach einem Verkehrsunfall die sogenannte Kostenpauschale mit 20,00 €. Da die Geschädigte weiterhin bei dem Unfall verletzt worden ist, machte sie zudem gegen die DEVK Fahrtkosten zum Krankenhaus geltend. Hier war die DEVK der Rechtsansicht, dass lediglich die Betriebskosten des KFZ zu erstatten seien und rechneten mit 0,09 € pro Kilometer ab.

Die Geschädigte zog jedoch vor das Amtsgericht in Hannover. Dieses verurteilte die DEVK (AZ: 506 C 18238/05) zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € sowie zur Fahrtkostenerstattung iHv. 0,25 €/Kilometer.

Anmerkung der Redaktion: