Archiv für die Kategorie ‘DEVK’

DEVK – sie lernen es wirklich nicht !

Montag, 19. Februar 2007

Bereits in diesem Beitrag “Die Devk lernt es wohl nie” hatte der Kollege Handschumacher auf die “Unsitte” der Scheckzahlung hingewiesen. In einem letzten Gespräch mit einer Sachbearbeiterin der DEVK in Hannover zeigte diese Verständnis, warum eine Scheckzahlung nicht akzeptiert wird. Ich hatte ihr das Problem des Scheck-Obligos etc. erläutert und sie versprach zu überweisen. Es klappte !

In einer anderen Sache gegen díe DEVK, über die wir hier berichteten wurde Klage eingereicht. Nach der Verteidigungsanzeige kam das Schreiben: “…zahlen wir den Klagebetrag … ein Verrechnungsscheck ist beigefügt ….. bitte nehmen Sie die Klage zurück”. Leider muss ich warten bis der Scheck auch gutgeschrieben ist. Entgegenkommenderweise habe ich das Ruhen des Verfahrens beantragt. Die Angelegenheit hätte schon erledigt sein können …. schade DEVK !

Schnelle Reaktion der DEVK auf BLOG-Artikel!

Mittwoch, 31. Januar 2007

Nachdem wir uns hier über die Lernresistenz der DEVK noch ausgelassen hatten, erfolgte heute die Reaktion der Eisenbahner:

“wir haben — wie aus der Anlage ersichtlich — den Betrag in Höhe von EUR 17.471,46 nebst Zinsen von EUR 3,15 bis einschließlich 06.02.2007 zur Anweisung gebracht. Wir halten
weder die Berechnung noch die Vorgehensweise für korrekt — wollen den Vorgang aber zum Abschluss bringen.
Bezüglich der übersandten Schecks bitten wir diese — kurzfristig — zu übersenden. Wir notieren uns diesbezüglich ebenfalls eine Frist zum 05.02.2007.”

Ob die DEVK hier wohl heimlich mitliest???

Die DEVK lernt es wohl nie….

Dienstag, 30. Januar 2007

Die DEVK pflegt Ihre Regulierung per Verrechnungsscheck zu begleichen. Daß der Geschädigte für die Scheckeinreichung Bankgebühren (i.d.R. 1,50 € pro Scheck) zu zahlen hat und wegen des sog. Scheck-Obligos 7 Banktage warten muß, bis er über den Betrag verfügen darf, interessiert die DEVK nicht. Schließlich ist die Zahlung per Scheck die kostengünstigste Variante für die Versicherung. Aber eben auf Kosten des Geschädigten.

Nachdem wir vor dem LG Berlin die Forderung unseres Mandanten gerichtlich durchgesetzt haben und die DEVK per Vollstreckungsandrohung zur Zahlung aufgefordert haben, erhielten wir heute abermals 2 schecks der DEVK, die zudem die Forderung nicht komplett ausglich, obwohl wir in der Vergangenheit die Zahlung per Scheck abgelehnt haben.

DEVK – Schadensmanagement mit Mietwagen und der Ärger des Geschädigten

Sonntag, 26. November 2006

Ein tolles Beispiel leistete sich die DEVK Hannover. Der Geschädigte konnte nach einem Unfall sein Fahrzeug aufgrund der beschädigten Windschutzscheibe nicht mehr nutzen – seitens der Sachbearbeiter der DEVK wurde natürlich unkomplizierte und schnelle Hilfe zugesagt. Das Fahrzeug wurde umgehend zunächst in eine Spezielwerkstatt für Windschutzscheiben verbracht. Dem Geschädigten wurde gleichzeitig ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt – Mieter laut Mietvertrag die DEVK, berechtigter Fahrer der Geschädigte.

DEVK – Unfallregulierung – das Leiden geht weiter

Mittwoch, 26. Juli 2006

Vor wenigen Tagen berichtete ich über die Ver(un)sicherung des Geschädigten. Nunmehr geht in gleicher Angelegenheit der “Spass” weiter. Ich möchte Ihnen jedoch zunächst ein paar Zitate von der Webseite der DEVK, Rubrik Schadenfall, nicht vorenthalten. Dort heißt es:

  • “Nicht nur der Schaden selber und seine Beseitigung, auch der finanzielle Ausgleich beinhaltet oft allerhand Stolpersteine und bürokratische Hürden.”
  • “Wir kümmern uns um Sie und Ihren Schadenfall – und zwar bis zu dessen Beseitigung. Unsere Leistungen gehen dabei weit über das hinaus, was Sie sich unter dem Service eines Versicherers vorstellen!”

DEVK unverständlich

Mittwoch, 26. Juli 2006

Eine Mandantin verursacht einen Unfall beim Ausparken. Wegen sehr schwieriger Umstände wird dann wegen Entfernen vom Unfallort ermittel und das Verfahren schließlich nach § 153 a StPO eingestellt.

Die DEVK nimmt natürlich die Mandantin in Regreß, soweit ist das ganze noch nachzuvollziehen.

Aber die Mandantin hatte auf die Reparaturrechnung der Versicherung mitgeteilt, daß der in der Rechnung aufgeführte Schaden nicht durch ihren Unfall verursacht worden ist. Sie hatte eindringlich darum gebeten, den Schaden zu begutachten, was im Vorfeld nicht geschehen war. Es lag lediglich ein Kostenvoranschlag vor.

DEVK und Schadensmanagement – die Ver(un)sicherung des Geschädigten

Donnerstag, 20. Juli 2006

Mandant erhät ein Schreiben von der DEVK Hannover, in dem angebliche getroffene Vereinbarungen bestätigt werden. Auszugsweise gebe ich diese hier wieder, um zu sensibilisieren, keinesfalls mit den Versicherern persönlich Kontakt am Telefon aufzunehmen:

  • “Vereinbarungsgemäß verkaufen Sie das Fahrzeug erst nach Rücksprache mit uns.”
  • “Sie bitten den von Ihnen beauftragten Sachverständigen, die Restwerte ebenfalls unter Zuhilfenahme der Internetbörse (z.B. CarTV, Auot-online) zu ermitteln.
  • “Sollte ein Mietwagen erforderlich sein, ist die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeuges meint die DEVK das Verunfallte ? zu einem Tagespreis von (brutto 29,00 € inkl aller km und Haftunsbefreiung) möglich. Im Bedarfsfall rufen Sie uns bitte an.”

DEVK- langsam und unwillig zu lesen

Dienstag, 18. Juli 2006

Meine Mandantin ist am 31.01.2006 in einen Unfall verwickelt. Bei Glatteis ist das hinter ihr fahrende Fahrzeug auf sie aufgefahren. Klare Haftungsfrage. So weit so gut. Doch leider ist der Gegner bei der DEVK versichert.

Denn die ganze Regulierung des Schadens läuft äußerst schleppend. Lediglich ein Mietwagen wird der Mandantin zu Verfügung gestellt, als ich das Mandant noch nicht übernommen habe.