DEVK - liest, aber versteht immer noch nicht
Dienstag, 03. April 2007Über die höchst eigenwilligen Rechtsansichten der DEVK war hier bereits berichtet worden.
Es ging darum, dass der Mandant seinen Fahrzeugschaden fiktiv abgerechnet hatte und nach Durchführung der Reparatur Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer verlangt, was die DEVK mit abwegigen Rechtsausführungen verweigert.
Daraufhin hatte ich mir erlaubt, einfach per e-mail auf das o.a. Posting zu verweisen. Daraufhin legt die DEVK noch einmal nach:
„Nach einer Entscheidung vom 30.05.2006 hat der BGH - VI ZR 174/05 - sich zu einem weiteren Fall des Kombinationsverbotes von fiktiver und konkreter Abrechnung geäußert. Sie haben die für Sie günstigere Möglichkeit einer fiktiven Schadensabrechnung auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens gewählt. Anspruch auf Ersatz weiterer Leistungen besteht nur dann, wenn die konkreten Kosten im Wege der fiktiven Schadensabrechnung erhaltenen Betrag übersteigen.