Archiv für die Kategorie ‘DEVK’

DEVK - liest, aber versteht immer noch nicht

Dienstag, 03. April 2007

Über die höchst eigenwilligen Rechtsansichten der DEVK war hier bereits berichtet worden.

Es ging darum, dass der Mandant seinen Fahrzeugschaden fiktiv abgerechnet hatte und nach Durchführung der Reparatur Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer verlangt, was die DEVK mit abwegigen Rechtsausführungen verweigert.

Daraufhin hatte ich mir erlaubt, einfach per e-mail auf das o.a. Posting zu verweisen. Daraufhin legt die DEVK noch einmal nach:

„Nach einer Entscheidung vom 30.05.2006 hat der BGH - VI ZR 174/05 - sich zu einem weiteren Fall des Kombinationsverbotes von fiktiver und konkreter Abrechnung geäußert. Sie haben die für Sie günstigere Möglichkeit einer fiktiven Schadensabrechnung auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens gewählt. Anspruch auf Ersatz weiterer Leistungen besteht nur dann, wenn die konkreten Kosten im Wege der fiktiven Schadensabrechnung erhaltenen Betrag übersteigen.

DEVK - liest nicht oder versteht nicht

Mittwoch, 21. März 2007

Über einen erfolglosen Sparversuch der DEVK ist hier bereits berichtet worden.

Glaubt man nun aber, dass die DEVK danach und nach zwei verlorenen Instanzen jedenfalls hinsichtlich der seinerzeit nicht geltend gemachten und noch offenen Nutzungsausfallentschädigung sich etwas kooperativer zeigt, irrt man. Vielmehr wird man mit einem Textbaustein beglückt, der entweder auf mangelndes Mitdenken oder aber erhebliche Rechtsunkenntnis schließen lässt:

„Die Bestätigung über die Reparaturdurchführung reicht zum Nachweis eines entstandenen Nutzungsausfalls nicht aus. Mit der Reparaturdurchführung stehen nun die tatsächlichen Kosten des Unfallschadens fest, weshalb einer fiktiven Abrechnung die Grundlage entzogen ist. Zur Endabrechnung muss nun die Reparaturrechnung vorgelegt werden.”

DEVK - erfolgloser Sparversuch

Mittwoch, 14. März 2007

Nach einem Prozess durch zwei Instanzen steht nun endlich fest, dass die DEVK den gesamten Schaden des Mandanten zu ersetzen hat. Also entsprechendes Schreiben dorthin mit genauer Aufstellung von Forderungen und Zinsen über einen Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren und der Bitte um Zahlung bis zum 15. März.

Das Antwortschreiben der DEVK vom 9. März geht am 14. März hier ein. Die DEVK meint, meine Zinsberechnung bis zum 15.o3. sei um sage und schreibe 14 Cent (!) zu hoch ausgefallen und fügt einen Verrechnungsscheck über den von ihr errechneten Betrag bei.

DEVK - sie lernen es wirklich nicht !

Montag, 19. Februar 2007

Bereits in diesem Beitrag “Die Devk lernt es wohl nie” hatte der Kollege Handschumacher auf die “Unsitte” der Scheckzahlung hingewiesen. In einem letzten Gespräch mit einer Sachbearbeiterin der DEVK in Hannover zeigte diese Verständnis, warum eine Scheckzahlung nicht akzeptiert wird. Ich hatte ihr das Problem des Scheck-Obligos etc. erläutert und sie versprach zu überweisen. Es klappte !

In einer anderen Sache gegen díe DEVK, über die wir hier berichteten wurde Klage eingereicht. Nach der Verteidigungsanzeige kam das Schreiben: “…zahlen wir den Klagebetrag … ein Verrechnungsscheck ist beigefügt ….. bitte nehmen Sie die Klage zurück”. Leider muss ich warten bis der Scheck auch gutgeschrieben ist. Entgegenkommenderweise habe ich das Ruhen des Verfahrens beantragt. Die Angelegenheit hätte schon erledigt sein können …. schade DEVK !

Schnelle Reaktion der DEVK auf BLOG-Artikel!

Mittwoch, 31. Januar 2007

Nachdem wir uns hier über die Lernresistenz der DEVK noch ausgelassen hatten, erfolgte heute die Reaktion der Eisenbahner:

“wir haben — wie aus der Anlage ersichtlich — den Betrag in Höhe von EUR 17.471,46 nebst Zinsen von EUR 3,15 bis einschließlich 06.02.2007 zur Anweisung gebracht. Wir halten
weder die Berechnung noch die Vorgehensweise für korrekt — wollen den Vorgang aber zum Abschluss bringen.
Bezüglich der übersandten Schecks bitten wir diese — kurzfristig — zu übersenden. Wir notieren uns diesbezüglich ebenfalls eine Frist zum 05.02.2007.”

Ob die DEVK hier wohl heimlich mitliest???

Die DEVK lernt es wohl nie….

Dienstag, 30. Januar 2007

Die DEVK pflegt Ihre Regulierung per Verrechnungsscheck zu begleichen. Daß der Geschädigte für die Scheckeinreichung Bankgebühren (i.d.R. 1,50 € pro Scheck) zu zahlen hat und wegen des sog. Scheck-Obligos 7 Banktage warten muß, bis er über den Betrag verfügen darf, interessiert die DEVK nicht. Schließlich ist die Zahlung per Scheck die kostengünstigste Variante für die Versicherung. Aber eben auf Kosten des Geschädigten.

Nachdem wir vor dem LG Berlin die Forderung unseres Mandanten gerichtlich durchgesetzt haben und die DEVK per Vollstreckungsandrohung zur Zahlung aufgefordert haben, erhielten wir heute abermals 2 schecks der DEVK, die zudem die Forderung nicht komplett ausglich, obwohl wir in der Vergangenheit die Zahlung per Scheck abgelehnt haben.

DEVK - Schadensmanagement mit Mietwagen und der Ärger des Geschädigten

Sonntag, 26. November 2006

Ein tolles Beispiel leistete sich die DEVK Hannover. Der Geschädigte konnte nach einem Unfall sein Fahrzeug aufgrund der beschädigten Windschutzscheibe nicht mehr nutzen - seitens der Sachbearbeiter der DEVK wurde natürlich unkomplizierte und schnelle Hilfe zugesagt. Das Fahrzeug wurde umgehend zunächst in eine Spezielwerkstatt für Windschutzscheiben verbracht. Dem Geschädigten wurde gleichzeitig ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt - Mieter laut Mietvertrag die DEVK, berechtigter Fahrer der Geschädigte.

DEVK - Unfallregulierung - das Leiden geht weiter

Mittwoch, 26. Juli 2006

Vor wenigen Tagen berichtete ich über die Ver(un)sicherung des Geschädigten. Nunmehr geht in gleicher Angelegenheit der “Spass” weiter. Ich möchte Ihnen jedoch zunächst ein paar Zitate von der Webseite der DEVK, Rubrik Schadenfall, nicht vorenthalten. Dort heißt es:

  • “Nicht nur der Schaden selber und seine Beseitigung, auch der finanzielle Ausgleich beinhaltet oft allerhand Stolpersteine und bürokratische Hürden.”
  • “Wir kümmern uns um Sie und Ihren Schadenfall - und zwar bis zu dessen Beseitigung. Unsere Leistungen gehen dabei weit über das hinaus, was Sie sich unter dem Service eines Versicherers vorstellen!”