DEVK – Theorie und Praxis – die 2.
Donnerstag, 18. Oktober 2007„Wir wollen Schäden noch am Meldetag regulieren”, soweit die Werbung, die Praxis sieht ganz anders aus. Auf meinen freundlichen Hinweis, dass die gesetzte Regulierungsfrist längst abgelaufen ist und die angeblich zusammengetragenen Informationen 43 Tage nach dem Unfall nun doch wohl vorliegen dürften, schreibt de DEVK Folgendes:
„Wir haben Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt. Die ermittelnden Behörden entscheiden selbst über die Gewährung der Akteneinsicht. Auf den Zeitpunkt haben wir keinen Einfluss. Sobald wir einen Aktenauszug erhalten, melden wir uns sofort bei Ihnen.”