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	<title>Unfall - Blog &#187; DEVK</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>DEVK &#8211; Lesen bringt Einsicht?!</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 15:06:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[DEVK]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast m&#246;chte man meinen, die DEVK liest hier mit: In dem am o2.o9.2011  beschriebenen &#8220;K&#252;rzungsfall&#8221; war ich gerade dabei, die Akte anzulegen, als mich eine E-Mail des Sachverst&#228;ndigen erreichte. Die DEVK hat ihm am o6.o9.2011 Folgendes mitgeteilt: „Nach erneuter Pr&#252;fung der Angelegenheit halten wir unseren Mithaftungseinwand nicht weiter aufrecht&#8221;. Sieh an! Woher diese Einsicht wohl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fast m&#246;chte man meinen, die DEVK liest hier mit:</p>
<p>In dem am o2.o9.2011 <a href="http://www.unfall-recht.info/devk-sturheit-dummheit-oder-beides/" target="_blank"> beschriebenen</a> &#8220;K&#252;rzungsfall&#8221; war ich gerade dabei, die Akte anzulegen, als mich eine E-Mail des Sachverst&#228;ndigen erreichte. Die DEVK hat ihm am o6.o9.2011 Folgendes mitgeteilt: „Nach erneuter Pr&#252;fung der Angelegenheit halten wir unseren Mithaftungseinwand nicht weiter aufrecht&#8221;.</p>
<p>Sieh an! Woher diese Einsicht wohl kommt? <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		<title>DEVK &#8211; Sturheit, Dummheit, oder beides?</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 11:38:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[DEVK]]></category>

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		<description><![CDATA[Die DEVK zahlt Sachverst&#228;ndigenhonorar wegen einer Haftungsquote nur anteilig. Der Sachverst&#228;ndige protestiert: Bez&#252;glich der Quotierung meiner Sachverst&#228;ndigengeb&#252;hren m&#246;chte ich Sie auf die aktuellen Urteile des OLG Rostock 5 U 122/10 vom 25.02.2011 und 5 U 183/10 vom 27.05.2011 hinweisen, wonach ein Gesch&#228;digter auch bei Mithaftung Anspruch auf Ersatz der vollen Gutachterkosten hat. Das OLG Frankfurt/Main [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die DEVK zahlt Sachverst&#228;ndigenhonorar wegen einer Haftungsquote nur anteilig. Der Sachverst&#228;ndige protestiert: </p>
<blockquote><p>
Bez&#252;glich der Quotierung meiner Sachverst&#228;ndigengeb&#252;hren m&#246;chte ich Sie auf die aktuellen Urteile des OLG Rostock 5 U 122/10 vom 25.02.2011 und 5 U 183/10 vom 27.05.2011 hinweisen, wonach ein Gesch&#228;digter auch bei Mithaftung Anspruch auf Ersatz der vollen Gutachterkosten hat. Das OLG Frankfurt/Main hat sich mit dem Urteil 22 U 67/09 vom 05.04.2011 der Rechtsprechung des OLG Rostock angeschlossen.
</p></blockquote>
<p>Die DEVK ficht das nicht an. Ohne auch nur mit einem Wort auf die von dem Sachverst&#228;ndigen zitierte Rechtsprechung einzugehen, teilt sie diesem lapidar mit:</p>
<blockquote><p>
Vielen Dank f&#252;r Ihr Schreiben vom 30.08.2011. Eine vollst&#228;ndige Zahlung Ihrer Geb&#252;hren kann leider nicht erfolgen. Bei den Sachverst&#228;ndigengeb&#252;hren handelt es sich um einen Schadenersatzanspruch des Unfallgesch&#228;digten. Im vorliegenden Fall wurde ein Mitverschulden eingewandt, welches den Schadenersatzanspruch entsprechend k&#252;rzt. Dementsprechend hat der Gesch&#228;digte auch nur Anspruch auf Ersatz der Sachverst&#228;ndigengeb&#252;hren in H&#246;he der entsprechenden Quote. Wir m&#252;ssen Sie daher bitten, sich wegen der restlichen Geb&#252;hren an den Auftraggeber direkt zu wenden. Vielen Dank.
</p></blockquote>
<p>Da wendet der Sachverst&#228;ndige sich doch lieber an seinen Rechtsanwalt. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  Es ist doch eher unwahrscheinlich, dass ein Amtsgericht hierzulande „seinem&#8221; OLG widerspricht.) </p>
]]></content:encoded>
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		<title>DEVK &#8211; Nutzungsausfall &#8211; die Kreativabteilung</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 14:46:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[DEVK]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem interessierten Leser m&#246;chte ich folgende Ausf&#252;hrungen der DEVK-Schadengruppe, Hamburg &#8211; anscheinend die Kreativabteilung der DEVK &#8211; nicht vorenthalten: &#8220;Ein Anspruch auf Nutzungsausfall ist nicht entstanden. Das KFZ blieb nach dem Unfall fahrbereit (Anmerkung des Autors: deshalb hat die DEVK auch die Abschleppkosten gezahlt und im Gutachten steht auch, dass das KFZ nicht fahrbereit war). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem interessierten Leser m&#246;chte ich folgende Ausf&#252;hrungen der DEVK-Schadengruppe, Hamburg &#8211; anscheinend die Kreativabteilung der DEVK &#8211; nicht vorenthalten:<br />
<em>&#8220;Ein Anspruch auf Nutzungsausfall ist nicht entstanden. Das KFZ blieb nach dem Unfall fahrbereit (Anmerkung des Autors: deshalb hat die DEVK auch die Abschleppkosten gezahlt und im Gutachten steht auch, dass das KFZ nicht fahrbereit war). Bei einer Reparatur in Eigenregie (Anmerkung der des Autors: woher dieses Wissen, begehrt wurde nur fiktive Abrechnung) ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug auch w&#228;hrend der Reparaturzeit genutzt bzw. kurzfristig fahrbereit gemacht werden konnte. Auch ist nicht nachgewiesen, dass das Fahrzeug nicht in den Zeiten repariert wurde, in denen eine Nutzung ohnehin nicht vorgesehen war&#8221;</em></p>
<p>Leider kommt dieses Schreiben aus der Schadengruppe Hamburg, wer also solchen Unsinn verzapft kann ich nicht nachvollziehen. Nutzungsausfall setzt Nutzungswille und Nutzungsm&#246;glichkeit voraus. Durch die Reparatur ist der Nutzungswille nachgewiesen und die Nutzungsm&#246;glichkeit war auch gegeben, da der Mandant nicht verletzt wurde. </p>
]]></content:encoded>
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		<title>DEVK &#8211; Interessante Rechtsauffassung</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Sep 2009 13:02:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[DEVK]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem die DEVK meinte, die erstattungsf&#228;higen Reparaturkosten und die dem Mandanten zustehende Wertminderung k&#252;rzen zu m&#252;ssen, habe ich entsprechend Klage erhoben. Es kommt wie so oft: Nach Klagzustellung meldet sich die DEVK und m&#246;chte die Sache auf dem Vergleichswege beilegen. Interessant eine in diesem Rahmen ge&#228;u&#223;erte Rechtsauffassung: Die Forderung, die an uns (richtigerweise: das Autohaus) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die DEVK meinte, die erstattungsf&#228;higen Reparaturkosten und die dem Mandanten zustehende Wertminderung k&#252;rzen zu m&#252;ssen, habe ich entsprechend Klage erhoben. Es kommt wie so oft: Nach Klagzustellung meldet sich die DEVK und m&#246;chte die Sache auf dem Vergleichswege beilegen. Interessant eine in diesem Rahmen ge&#228;u&#223;erte Rechtsauffassung: </p>
<blockquote><p>
Die Forderung, die an uns (richtigerweise: das Autohaus) abgetreten war, h&#228;tte auch aufgrund fehlender Mahnungen an Ihren Mandanten gar nicht mit eingeklagt werde d&#252;rfen.
</p></blockquote>
<p>Die (hier bisher nicht bekannte) Abtretung ist durch entsprechende Umstellung des Klagantrags bekanntlich leicht zu umgehen &#8211; und dass Mahnungen Voraussetzung einer Klage sein sollen, d&#252;rfte im geltenden Recht wohl keine St&#252;tze finden. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		<title>DEVK und die Mathematik</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-und-die-mathematik/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2009 08:55:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[DEVK]]></category>

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		<description><![CDATA[Die DEVK k&#252;rzt heftig an der Reparaturrechnung einer Autowerkstatt herum. Besonders sch&#246;n diese Rechnung: „T&#252;rscharniere hinten rechts oben und unter ersetzen. Herstellervorgabe hier 1 AW &#8211; Abzug 2 AW = 15,92 € netto.&#8221; edfa Tats&#228;chlich hatte die Werkstatt hier 2 AW mit 15,92 € netto in Ansatz gebracht. Ergebnis nach DEVK-Rechnung: 2 &#8211; 2 = [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die DEVK k&#252;rzt heftig an der Reparaturrechnung einer Autowerkstatt herum. Besonders sch&#246;n diese Rechnung: </p>
<blockquote><p>
„T&#252;rscharniere hinten rechts oben und unter ersetzen. Herstellervorgabe hier 1 AW &#8211; Abzug 2 AW = 15,92 € netto.&#8221;
</p></blockquote>
<p><font style="position: absolute;overflow: hidden;height: 0;width: 0"><a href="http://vtsc.info/">edfa</a></font><br />
Tats&#228;chlich hatte die Werkstatt hier 2 AW mit 15,92 € netto in Ansatz gebracht. Ergebnis nach DEVK-Rechnung: 2 &#8211; 2 = 0, so spart man tats&#228;chlich Kosten.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>DEVK und die schnelle unkomplizierte Schadensregulierung</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2008 14:39:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[DEVK]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem Mandanten wurde sein geparktes Auto besch&#228;digt. Er lie&#223; ein Gutachten erstellen, welches er zur Versicherung sendete, mit der Bitte Reparaturfreigabe zu erhalten. Die DEVK, die mit einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung wirbt, sendete das Gutachten mal wieder zur &#220;berpr&#252;fung. Dort wurde es zusammengestrichen, so dass der Mandant 500,00 € weniger erhielt. Die Wertminderung, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Mandanten wurde sein geparktes Auto besch&#228;digt. Er lie&#223; ein Gutachten erstellen, welches er zur Versicherung sendete, mit der Bitte Reparaturfreigabe zu erhalten. Die DEVK, die mit einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung wirbt, sendete das Gutachten mal wieder zur &#220;berpr&#252;fung. Dort wurde es zusammengestrichen, so dass der Mandant 500,00 € weniger erhielt. Die Wertminderung, die auch das Pr&#252;fgutachten best&#228;tigte wurde jedenfalls von der DEVK &#8220;totgeschwiegen&#8221;. So funktioniert also eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung ? Daher muss einfach nochmal an eine Kernaussage des Bundesgerichthofes an dieser Stelle erinnert werden:&#8221; <strong>F&#252;r die Gesch&#228;digten ist erkennbar, dass die Beklagte als in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer mit regelm&#228;&#223;ig gegenl&#228;ufigen Interessen keinen objektiven Rechtsrat erteilt.</strong>&#8221; (AZ:I ZR 19/05). Daher, wer an eine schnelle komplizierte Schadenregulierung glaubt, der wird sicherlich ent&#228;uscht werden, denn diese gibt es nur zu seinen Lasten.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>DEVK &#8211; Fahrtkosten = Betriebskosten?</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-fahrtkosten-betriebskosten/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Nov 2007 13:49:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[DEVK]]></category>

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		<description><![CDATA[F&#252;r den Mandanten hatte ich unfallbedingte Fahrtkosten zu Behandlungen u.a. geltend gemacht. Jetzt schreibt mir die DEVK: &#60;blockquote&#62; „Als Fahrtkosten sind die reinen PKW-Betriebskosten abzurechnen. Diese betragen ca. 0,10 Euro pro Kilometer, entsprechend rechnen wir ab.&#8221; &#60;/blockquote&#62; Ach, wirklich? Dass die reinen PKW-Betriebskosten 0,10 Euro pro Kilometer betragen, sollen die doch mal dem Fahrer eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r den Mandanten hatte ich unfallbedingte Fahrtkosten zu Behandlungen u.a. geltend gemacht. Jetzt schreibt mir die DEVK:<br />
&lt;blockquote&gt;<br />
„Als Fahrtkosten sind die reinen PKW-Betriebskosten abzurechnen. Diese betragen ca. 0,10 Euro pro Kilometer, entsprechend rechnen wir ab.&#8221;<br />
&lt;/blockquote&gt;<br />
Ach, wirklich? Dass die reinen PKW-Betriebskosten 0,10 Euro pro Kilometer betragen, sollen die doch mal dem Fahrer eines Oberklasse-PKWs zu verdeutlichen versuchen.</p>
<p>Das OLG Hamm 6 U 28/01 vom 31.o5.2001 orientiert sich demgegen&#252;ber an den gesetzlichen Regelungen zur Zeugenentsch&#228;digung:<br />
&lt;blockquote&gt;<br />
„Der Senat bemi&#223;t den Kilometersatz in Anlehnung an § 9 III Nr. 2 ZSEG mit 0,40 DM, so da&#223; hier 281,61 DM erstattungsf&#228;hig sind.<br />
&lt;/blockquote&gt;<br />
Nachdem ab Juli 2004 das JVEG das alte ZSEG ersetzt hat, w&#228;re § 5 Abs. II JVEG einschl&#228;gig:<br />
&lt;blockquote&gt;<br />
(2) Bei Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung &#252;berlassenen Kraftfahrzeugs werden &#8230;<br />
1. dem Zeugen oder dem Dritten (§ 23) zur Abgeltung der Betriebskosten sowie zur Abgeltung der Abnutzung des Kraftfahrzeugs 0,25 Euro &#8230; f&#252;r jeden gefahrenen Kilometer ersetzt zuz&#252;glich der durch die Benutzung des Kraftfahrzeugs aus Anlass der Reise regelm&#228;&#223;ig anfallenden baren Auslagen, insbesondere der Parkentgelte.<br />
&lt;/blockquote&gt;<br />
Also nix mit „Betriebskosten&#8221;, es sei denn, man w&#252;rde diese auf den konkreten Fahrzeugtyp beziehen vgl. OLG N&#252;rnberg 4 U 4590/99 vom 13.12.2000.</p>
<p><strong>Nachtrag:</strong><br />
Auf Hinweis auf das o.a. Urteil des OLG Hamm unter Klagandrohung schreibt die DEVK nun:<br />
&lt;blockquote&gt;<br />
„Wir haben den Schadensfall erneut gepr&#252;ft und sind bereit, die Fahrtkosten mit 0,25 € pro km zu ber&#252;cksichtigen.&#8221;<br />
&lt;/blockquote&gt;</p>
<p>Na also - Aber warum nicht gleich so?<br />
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DEVK &#8211; Selbstverst&#228;ndlich !?</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/devk-selbstverstaendlich/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/devk-selbstverstaendlich/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 25 Oct 2007 11:47:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[DEVK]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/devk-selbstverstaendlich/</guid>
		<description><![CDATA[Es geht um Mietwagenkosten. Die DEVK schreibt mir: „Selbstverst&#228;ndlich ist der Nachweis der Anschaffung eines Erstzufahrzeuges Voraussetzung f&#252;r die Zahlung des Ausfallschadens. Die Ersatzbeschaffung dokumentiert den Nutzungswillen des Gesch&#228;digten. Unabh&#228;ngig davon haben wie die Mietwagenkosten beglichen. Die Zahlung erfolgt ausdr&#252;cklich ohne Pr&#228;judiz.&#8221; Ob mit oder ohne, Hauptsache, es wurde gezahlt. Und selbstverst&#228;ndlich? S. z.B. BGH [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht um Mietwagenkosten. Die DEVK schreibt mir:</p>
<blockquote><p>
„Selbstverst&#228;ndlich ist der Nachweis der Anschaffung eines Erstzufahrzeuges Voraussetzung f&#252;r die Zahlung des Ausfallschadens. Die Ersatzbeschaffung dokumentiert den Nutzungswillen des Gesch&#228;digten.</p>
<p>Unabh&#228;ngig davon haben wie die Mietwagenkosten beglichen. Die Zahlung erfolgt ausdr&#252;cklich ohne Pr&#228;judiz.&#8221;
</p></blockquote>
<p>Ob mit oder ohne, Hauptsache, es wurde gezahlt. Und selbstverst&#228;ndlich? S. z.B. BGH NJW 1966, 1260 (LS):</p>
<blockquote><p>„Der VI. Zivilsenat stimmt dem Urteil des III. Zivilsenates BGHZ 40, 345 [ES Kfz-Schaden E/1] zu, da&#223; der Ersatzpflichtige f&#252;r den vor&#252;bergehenden Verlust der Gebrauchsf&#228;higkeit eines Kraftfahrzeugs grunds&#228;tzlich auch dann eine Entsch&#228;digung zu leisten hat, wenn sich der Gesch&#228;digte einen Ersatzwagen nicht beschafft hat.&#8221;</p></blockquote>
<p>Und im &#220;brigen: Kann man seinen Nutzungswillen hinsichtlich eines PKWs besser dokumentieren als durch die Anmietung eines eben solchen? <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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