Archiv für die Kategorie ‘DEVK’

DEVK – Nutzungsausfall – die Kreativabteilung

Sonntag, 07. März 2010

Dem interessierten Leser möchte ich folgende Ausführungen der DEVK-Schadengruppe, Hamburg – anscheinend die Kreativabteilung der DEVK – nicht vorenthalten:
“Ein Anspruch auf Nutzungsausfall ist nicht entstanden. Das KFZ blieb nach dem Unfall fahrbereit (Anmerkung des Autors: deshalb hat die DEVK auch die Abschleppkosten gezahlt und im Gutachten steht auch, dass das KFZ nicht fahrbereit war). Bei einer Reparatur in Eigenregie (Anmerkung der des Autors: woher dieses Wissen, begehrt wurde nur fiktive Abrechnung) ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug auch während der Reparaturzeit genutzt bzw. kurzfristig fahrbereit gemacht werden konnte. Auch ist nicht nachgewiesen, dass das Fahrzeug nicht in den Zeiten repariert wurde, in denen eine Nutzung ohnehin nicht vorgesehen war”

DEVK – Interessante Rechtsauffassung

Montag, 21. September 2009

Nachdem die DEVK meinte, die erstattungsfähigen Reparaturkosten und die dem Mandanten zustehende Wertminderung kürzen zu müssen, habe ich entsprechend Klage erhoben. Es kommt wie so oft: Nach Klagzustellung meldet sich die DEVK und möchte die Sache auf dem Vergleichswege beilegen. Interessant eine in diesem Rahmen geäußerte Rechtsauffassung:

Die Forderung, die an uns (richtigerweise: das Autohaus) abgetreten war, hätte auch aufgrund fehlender Mahnungen an Ihren Mandanten gar nicht mit eingeklagt werde dürfen.

Die (hier bisher nicht bekannte) Abtretung ist durch entsprechende Umstellung des Klagantrags bekanntlich leicht zu umgehen – und dass Mahnungen Voraussetzung einer Klage sein sollen, dürfte im geltenden Recht wohl keine Stütze finden. ;-)

DEVK und die Mathematik

Freitag, 19. Juni 2009

Die DEVK kürzt heftig an der Reparaturrechnung einer Autowerkstatt herum. Besonders schön diese Rechnung:

„Türscharniere hinten rechts oben und unter ersetzen. Herstellervorgabe hier 1 AW – Abzug 2 AW = 15,92 € netto.”

edfa
Tatsächlich hatte die Werkstatt hier 2 AW mit 15,92 € netto in Ansatz gebracht. Ergebnis nach DEVK-Rechnung: 2 – 2 = 0, so spart man tatsächlich Kosten.

DEVK und die schnelle unkomplizierte Schadensregulierung

Donnerstag, 28. Februar 2008

Dem Mandanten wurde sein geparktes Auto beschädigt. Er ließ ein Gutachten erstellen, welches er zur Versicherung sendete, mit der Bitte Reparaturfreigabe zu erhalten. Die DEVK, die mit einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung wirbt, sendete das Gutachten mal wieder zur Überprüfung. Dort wurde es zusammengestrichen, so dass der Mandant 500,00 € weniger erhielt. Die Wertminderung, die auch das Prüfgutachten bestätigte wurde jedenfalls von der DEVK “totgeschwiegen”. So funktioniert also eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung ? Daher muss einfach nochmal an eine Kernaussage des Bundesgerichthofes an dieser Stelle erinnert werden:” Für die Geschädigten ist erkennbar, dass die Beklagte als in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer mit regelmäßig gegenläufigen Interessen keinen objektiven Rechtsrat erteilt.” (AZ:I ZR 19/05). Daher, wer an eine schnelle komplizierte Schadenregulierung glaubt, der wird sicherlich entäuscht werden, denn diese gibt es nur zu seinen Lasten.

DEVK – Fahrtkosten = Betriebskosten?

Donnerstag, 01. November 2007

Für den Mandanten hatte ich unfallbedingte Fahrtkosten zu Behandlungen u.a. geltend gemacht. Jetzt schreibt mir die DEVK:
<blockquote>
„Als Fahrtkosten sind die reinen PKW-Betriebskosten abzurechnen. Diese betragen ca. 0,10 Euro pro Kilometer, entsprechend rechnen wir ab.”
</blockquote>
Ach, wirklich? Dass die reinen PKW-Betriebskosten 0,10 Euro pro Kilometer betragen, sollen die doch mal dem Fahrer eines Oberklasse-PKWs zu verdeutlichen versuchen.

DEVK – Selbstverständlich !?

Donnerstag, 25. Oktober 2007

Es geht um Mietwagenkosten. Die DEVK schreibt mir:

„Selbstverständlich ist der Nachweis der Anschaffung eines Erstzufahrzeuges Voraussetzung für die Zahlung des Ausfallschadens. Die Ersatzbeschaffung dokumentiert den Nutzungswillen des Geschädigten.

Unabhängig davon haben wie die Mietwagenkosten beglichen. Die Zahlung erfolgt ausdrücklich ohne Präjudiz.”

Ob mit oder ohne, Hauptsache, es wurde gezahlt. Und selbstverständlich? S. z.B. BGH NJW 1966, 1260 (LS):

„Der VI. Zivilsenat stimmt dem Urteil des III. Zivilsenates BGHZ 40, 345 [ES Kfz-Schaden E/1] zu, daß der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann eine Entschädigung zu leisten hat, wenn sich der Geschädigte einen Ersatzwagen nicht beschafft hat.”

DEVK – Theorie und Praxis – die 2.

Donnerstag, 18. Oktober 2007

„Wir wollen Schäden noch am Meldetag regulieren”, soweit die Werbung, die Praxis sieht ganz anders aus. Auf meinen freundlichen Hinweis, dass die gesetzte Regulierungsfrist längst abgelaufen ist und die angeblich zusammengetragenen Informationen 43 Tage nach dem Unfall nun doch wohl vorliegen dürften, schreibt de DEVK Folgendes:

„Wir haben Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt. Die ermittelnden Behörden entscheiden selbst über die Gewährung der Akteneinsicht. Auf den Zeitpunkt haben wir keinen Einfluss. Sobald wir einen Aktenauszug erhalten, melden wir uns sofort bei Ihnen.”

DEVK – Theorie und Praxis

Montag, 15. Oktober 2007

 „Wir wollen Schäden noch am Meldetag regulieren”, wirbt die DEVK. Soweit die Theorie.

Praxis: Schadensmeldung an DEVK am o3.o9.2007. Rückantwort am selben Tage – so weit, so gut. Aber auch nur so weit: „Zur Zeit tragen wir die Informationen zusammen, die für die Regulierung dieses Schadens wichtig sind. Sobald die Informationen vollständig sind, melden wir uns wieder bei Ihnen. Bitte haben Sie bis dahin ein wenig Geduld.”

Das ist heute 43 Tage (!) her.