Archiv für die Kategorie ‘DEVK’

DEVK und die schnelle unkomplizierte Schadensregulierung

Donnerstag, 28. Februar 2008

Dem Mandanten wurde sein geparktes Auto beschädigt. Er ließ ein Gutachten erstellen, welches er zur Versicherung sendete, mit der Bitte Reparaturfreigabe zu erhalten. Die DEVK, die mit einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung wirbt, sendete das Gutachten mal wieder zur Überprüfung. Dort wurde es zusammengestrichen, so dass der Mandant 500,00 € weniger erhielt. Die Wertminderung, die auch das Prüfgutachten bestätigte wurde jedenfalls von der DEVK “totgeschwiegen”. So funktioniert also eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung ? Daher muss einfach nochmal an eine Kernaussage des Bundesgerichthofes an dieser Stelle erinnert werden:” Für die Geschädigten ist erkennbar, dass die Beklagte als in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer mit regelmäßig gegenläufigen Interessen keinen objektiven Rechtsrat erteilt.” (AZ:I ZR 19/05). Daher, wer an eine schnelle komplizierte Schadenregulierung glaubt, der wird sicherlich entäuscht werden, denn diese gibt es nur zu seinen Lasten.

DEVK - Fahrtkosten = Betriebskosten?

Donnerstag, 01. November 2007

Für den Mandanten hatte ich unfallbedingte Fahrtkosten zu Behandlungen u.a. geltend gemacht. Jetzt schreibt mir die DEVK:
<blockquote>
„Als Fahrtkosten sind die reinen PKW-Betriebskosten abzurechnen. Diese betragen ca. 0,10 Euro pro Kilometer, entsprechend rechnen wir ab.”
</blockquote>
Ach, wirklich? Dass die reinen PKW-Betriebskosten 0,10 Euro pro Kilometer betragen, sollen die doch mal dem Fahrer eines Oberklasse-PKWs zu verdeutlichen versuchen.

DEVK - Selbstverständlich !?

Donnerstag, 25. Oktober 2007

Es geht um Mietwagenkosten. Die DEVK schreibt mir:
<blockquote>
„Selbstverständlich ist der Nachweis der Anschaffung eines Erstzufahrzeuges Voraussetzung für die Zahlung des Ausfallschadens. Die Ersatzbeschaffung dokumentiert den Nutzungswillen des Geschädigten.

Unabhängig davon haben wie die Mietwagenkosten beglichen. Die Zahlung erfolgt ausdrücklich ohne Präjudiz.”
</blockquote>
Ob mit oder ohne, Hauptsache, es wurde gezahlt. Und selbstverständlich? S. z.B. BGH NJW 1966, 1260 (LS):

<blockquote>„Der VI. Zivilsenat stimmt dem Urteil des III. Zivilsenates BGHZ 40, 345 [ES Kfz-Schaden E/1] zu, daß der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann eine Entschädigung zu leisten hat, wenn sich der Geschädigte einen Ersatzwagen nicht beschafft hat.”</blockquote>

DEVK - Theorie und Praxis - die 2.

Donnerstag, 18. Oktober 2007

„Wir wollen Schäden noch am Meldetag regulieren”, soweit die Werbung, die Praxis sieht ganz anders aus. Auf meinen freundlichen Hinweis, dass die gesetzte Regulierungsfrist längst abgelaufen ist und die angeblich zusammengetragenen Informationen 43 Tage nach dem Unfall nun doch wohl vorliegen dürften, schreibt de DEVK Folgendes:
<blockquote>
„Wir haben Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt. Die ermittelnden Behörden entscheiden selbst über die Gewährung der Akteneinsicht. Auf den Zeitpunkt haben wir keinen Einfluss. Sobald wir einen Aktenauszug erhalten, melden wir uns sofort bei Ihnen.”
</blockquote>
Ach, wirklich?! Da wird die Klage wohl schneller sein! Seit dem Unfall sind inzwischen 56 Tage vergangen - oder auch acht Wochen. Soviel zur Regulierung „noch am Schadenstag”. Dass die Sach- und Rechtslage keineswegs kompliziert ist - die Gegnerin ist auf der Auto-bahn auf den PKW meiner Mandantin aufgefahren - sei nur am Rande erwähnt.

DEVK - Theorie und Praxis

Montag, 15. Oktober 2007

 „Wir wollen Schäden noch am Meldetag regulieren”, wirbt die DEVK. Soweit die Theorie.

Praxis: Schadensmeldung an DEVK am o3.o9.2007. Rückantwort am selben Tage - so weit, so gut. Aber auch nur so weit: „Zur Zeit tragen wir die Informationen zusammen, die für die Regulierung dieses Schadens wichtig sind. Sobald die Informationen vollständig sind, melden wir uns wieder bei Ihnen. Bitte haben Sie bis dahin ein wenig Geduld.”

Das ist heute 43 Tage (!) her.

DEVK - oder wie verdrehe ich die BGH-Rechtsprechung

Mittwoch, 27. Juni 2007

Oft ist hier über die Kürzung von Stundenverrechnungssätzen diskutiert worden.  Die Diskussion, ob gerechtfertigt oder nicht, lasse ich dahinstehen. Es geht mir nur darum  zu verdeutlichen, wie es die DEVK schafft, ein Urteil “zu verdrehen” und damit eine vollkommen falsche Aussage trifft. Dies ist m.E. für eine ordnungsgemäße Unfallabwicklung einfach untragbar.

“Der Geschädigte muss auch nach Auffassung des BGH (BGH vom 29.04.2003 - VI ZR 398/02) eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit nutzen, wenn sie ihm mühelos zugänglich ist.” 

DEVK - AUFWACHEN !! Aktuelle BGH Rechtsprechung.

Mittwoch, 06. Juni 2007

Bereits hier hatten wir von einem Urteil des BGH berichtet. Demnach ist bei anteiliger Mithaftung der Rückstufungsschaden gemäß der Quote zu erstatten. Daher wurde die DEVK aufgefordert einen entsprechenden “Feststeller” abzugeben, dass in Zukunft der Höherstunfungsschaden gemäß der Quote in den Folgejahren anerkannt wird. Was schreibt mir jetzt die DEVK:

“Bei Mithaftung des Geschäigten kann dieser den Rückstunfungsschaden in der Vollkaskoversicherung nicht geltend machen. AG Duisburg-Ruhort 5.11.2001 - 10 C 258/00, SP 5/02, S. 171″.

Lieber Vorstand der DEVK, besteht seit 5 Jahren Tiefschlaf bei den Textbausteinbastlern ?, ist das Schadensystem veraltet ?, die Mitarbeiter schlecht geschult ? oder sollen die Anwälte für dumm verkauft werden. Das AG Hannover wird entscheiden :-)

DEVK - Schadensregulierung „noch am Meldetag” ???

Sonntag, 03. Juni 2007

Die DEVK reguliert einen Schaden per Verrechnungsscheck - anbei findet sich folgender Text:

„Wir wollen Schäden noch am Meldetag regulieren. Daher informieren Sie uns bitte über Ihren Schaden unmittelbar nach dessen Eintritt, bei einem Autounfall am besten noch vom Unfallort. Schnell gemeldet - schnell erledigt.”

Wollen die den Adressaten veralbern?

„Schäden noch am Meldetag regulieren …” Die Botschaft höre ich wohl, allein es fehlt der Glaube! Eine Schadensregulierung „noch am Meldetag” habe jedenfalls ich in der vergangenen 15 Jahren noch nicht erlebt - sie wäre ist auch völlig unrealistisch, da an einem Tag wohl kaum alle relevanten Unterlagen und Nachweise - insbesondere zur Schadenshöhe - zusammengestellt und der DEVK übermittelt werden können.