DEVK – Nutzungsausfall – die Kreativabteilung
Sonntag, 07. März 2010Dem interessierten Leser möchte ich folgende Ausführungen der DEVK-Schadengruppe, Hamburg – anscheinend die Kreativabteilung der DEVK – nicht vorenthalten:
“Ein Anspruch auf Nutzungsausfall ist nicht entstanden. Das KFZ blieb nach dem Unfall fahrbereit (Anmerkung des Autors: deshalb hat die DEVK auch die Abschleppkosten gezahlt und im Gutachten steht auch, dass das KFZ nicht fahrbereit war). Bei einer Reparatur in Eigenregie (Anmerkung der des Autors: woher dieses Wissen, begehrt wurde nur fiktive Abrechnung) ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug auch während der Reparaturzeit genutzt bzw. kurzfristig fahrbereit gemacht werden konnte. Auch ist nicht nachgewiesen, dass das Fahrzeug nicht in den Zeiten repariert wurde, in denen eine Nutzung ohnehin nicht vorgesehen war”