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	<title>Unfall - Blog &#187; Debeka</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>DEBEKA &#8211; Ganz schlechter Stil</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 09:58:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[Debeka]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Mandant unterh&#228;lt bei der Debeka eine Kfz-Haftpflichtversicherung f&#252;r seinen PKW. Am 10. Juli 2009 hatte er eine Unfall, den die Debeka vollumf&#228;nglich zu Gunsten der Unfallgegnerin reguliert hat, da der Unfall nach ihrer Ansicht von dem Kl&#228;ger als Wartepflichtigem alleinschuldhaft verursacht wurde. Der Mandant ist hingegen der Auffassung, dass die Unfallgegnerin zumindest die an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Mandant unterh&#228;lt bei der Debeka eine Kfz-Haftpflichtversicherung f&#252;r seinen PKW. Am 10. Juli 2009 hatte er eine Unfall, den die Debeka vollumf&#228;nglich zu Gunsten der Unfallgegnerin reguliert hat, da der Unfall nach ihrer Ansicht von dem Kl&#228;ger als Wartepflichtigem alleinschuldhaft verursacht wurde. </p>
<p>Der Mandant ist hingegen der Auffassung, dass die Unfallgegnerin zumindest die an der Unfallstelle herrschende Geschwindigkeitsbeschr&#228;nkung auf 30 km/h erheblich &#252;berschritten hat, was ggf. zu einem bei der Schadensregulierung zu ber&#252;cksichtigenden Mitverschulden der Unfallgegnerin f&#252;hrt &#8211; und auch zu entsprechenden (ggf. quotierten) Schadensersatzanspr&#252;chen des Kl&#228;gers gegen die Unfallgegnerin. </p>
<p>Da die polizeiliche Unfallanzeige jedoch wenig aussagekr&#228;ftig ist, bedarf der Kl&#228;ger zur &#220;berpr&#252;fung der Regulierungsentscheidung der Debeka &#8211; und ggf. auch zur eigenen Beweisf&#252;hrung &#8211; der Einsicht in das von der Unfallgegnerin als Forderungsgrundlage vorgelegten Sachverst&#228;ndigengutachtens. Er bat daher die Debeka mit Telefax des Unterzeichners vom 21.o9.2009, ihm eine Kopie des von der Unfallgegnerin vorgelegten Sachverst&#228;ndigengutachtens zu &#252;berlassen. Die Debeka verweigerte dies jedoch nachhaltig, u.a. unter Hinweis auf das Urheberrecht an den Sachverst&#228;ndigengutachten, was eher abwegig sein d&#252;rfte. </p>
<p>Hinsichtlich einer daraufhin eingereichten Klage beantragt die Debeka nun mutig Klagabweisung. Man darf gespannt sein, wie sie diesen Antrag begr&#252;nden will. </p>
<p>Fortsetzung folgt. </p>
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