Debeka – Versuch macht klug?
Montag, 31. Januar 2011Bei einer Abrechnung nach Sachverständigengutachten mache ich auch die dort ausgewiesenen Umbaukosten von 50.- € geltend. Debeka schreibt dazu:
Die Umbaukosten laut Gutachten werden bei entsprechendem Nachweis von uns nachgezahlt.
Demgegenüber weise ich auf Rechtsprechung hin, wonach Umbaukosten auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig sind. Nun schreibt Debeka:
Da es in der Rechtsprechung verschiedene Urteile zur fiktiven Abrechnung der Umbaukosten gibt, zahlen wir Ihnen den Betrag von 50.- € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
Ob mit oder ohne – Hauptsache gezahlt. Aber warum nicht gleich so?