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CONDOR – versteht „Porsche” nicht

Donnerstag, 05. April 2007

Der Mandant hatte einen Verkehrsunfall, die Condor beauftragte einen Sachverständigen. Dieser ermittelte die Reparaturkosten seines PKWs auf der Basis des Stundensatzes einer markengebundenen Fachwerkstatt einschließlich Verbringungskosten

Die Condor regulierte nicht unverzüglich, der Mandant ließ seinen PKW in einer kleinen Werkstatt reparieren, wobei die Reparaturkosten netto ca. 20 % günstiger als veranschlagt ausfielen. Daher habe ich die Condor aufgefordert, u.a. die kalkulierten Netto-Reparaturkosten zu zahlen.

Diese meinte hingegen, diesbezüglich stünde dem Mandanten nur der Ausgleich der Reparaturrechnung zu. Natürlich mit Hinweis auf die „Rechtsprechung des BGH” wurde – insoweit zutreffend – argumentiert, der Geschädigte habe die Wahl, fiktiv oder konkret abzurechnen. Diese Wahl habe er nunmehr getroffen, eine „Vermischung beider Wahlmöglichkeiten, d.h. eine fiktive Abrechnung lt. Gutachten” komme nicht in Betracht.