Basler – Wer lesen kann …
Donnerstag, 30. Juni 2011Manchmal kann man sich über sinnfreie Korrespondenz von Versicherungen nur wunden:
Mein Schreiben:
… spezifiziere ich die Schadensersatzansprüche meines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten … vorerst wie folgt:
Frage Basler:
… ob Ihr Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Mein Schreiben:
Mein Mandant hatte seinen PKW auf einem von Ihrer VN gemieteten Parkplatz abgestellt.
Frage Basler:
War das Parken auf dem angemieteten Parkplatz für Ihren Mandanten erlaubt?
Man darf gespannt sein, was als nächstes kommt.