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	<title>Unfall - Blog &#187; Barmenia Versicherungen</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>Barmenia und die Kosten f&#252;r den Kostenvoranschlag</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Oct 2007 10:50:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Barmenia Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Meine Mandantin war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sie suchte zun&#228;chst Ihre Werkstatt auf. Diese erstellte f&#252;r 50,00 € einen Kostenvoranschlag. Danach wurde, da die Barmenia Versicherung nicht regulieren wollte, der Autor dieses Beitrages beuaftragt. Die Barmenia hatte dann auch ein Einsehen und zahlte dann die fiktiven Reparaturkosten. Nicht aber die Kosten f&#252;r den Kostenvoranschlag. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Mandantin war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sie suchte zun&#228;chst Ihre Werkstatt auf. Diese erstellte f&#252;r 50,00 € einen Kostenvoranschlag. Danach wurde, da die Barmenia Versicherung nicht regulieren wollte, der Autor dieses Beitrages beuaftragt. Die Barmenia hatte dann auch ein Einsehen und zahlte dann die fiktiven Reparaturkosten. Nicht aber die Kosten f&#252;r den Kostenvoranschlag. Die Barmenia argumeniert zum einen damit, dass diese Kosten bei einer Reparatur ja verrechnet w&#252;rden. Wo steht dies ? Weiterhin rechnet meine Mandantin fiktiv ab, so dass es nichts zu verrechnen gibt.</p>
<p>Auch das Argument, meine Mandantin h&#228;tte sich schadensmindernd verhalten, da Sie ja auch einen Sachverst&#228;ndigen mit der Schadensfeststellung h&#228;tte beauftragen k&#246;nnen l&#228;sst die Barmenia nicht gelten. &#8220;Ihrer Mandantin h&#228;tte es aufgrund der niedrigen Schadenh&#246;he nicht zugestanden, einen Sachverst&#228;ndigen zu beauftragen&#8221; muss ich heute lesen. Der Schaden belief sich auf 814,00 €. Die Barmenia &#252;bersieht das BGH Urteil v. 30.11.2004, VI ZR 365/03 = NJW 2005,356, indem ein Schaden von 715,81 € nicht mehr als Bagtelschaden galt. Weiterhin soll nicht unerw&#228;hnt bleiben, dass die Barmenia selbst zur &#220;berpr&#252;fung des Kostenvoranschlages ein 7 seitiges komplettes Gutachten in Aufrag gegeben hat. Dies ist nun wirklich unerkl&#228;rlich. Das AG Hannover wird sich jetzt mit den fehlenden 50,00 € besch&#228;ftigen d&#252;rfen.</p>
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